Sachsens Demokratie ist gerettet!
Vorbemerkung aus gegebenem Anlass: Der nachstehende Text enthält ironische Aussagen. Das heißt, dass der tatsächlich gemeinte Sinn so manchen Satzes ein anderer ist, als ihn ein naiver Leser herauslesen mag. Es braucht zum Textverständnis daher schon eine gewisse Anstrengung des Geistes, nicht allein die Lust auf empörte oder zufriedene Gefühle.
Sachsens Demokratie ist gerettet – und zwar schon vor der heißen Phase des Wahlkampfs. Aufrichtig sei dem Landeswahlausschuss gedankt. Der nämlich entschied heute: Es gab keinen zusammenhängenden AfD-Parteitag zur Listenaufstellung, sondern gleich deren zwei, und zwar mit unterschiedlichen Verantwortlichen und Regeln. Von diesen zwei Parteitagen wird wiederum nur der erste als Beschlussgremium einer gültigen Kandidatenliste anerkannt. Deshalb dürfen nur die 18 damals aufgestellten) Kandidaten (von insgesamt 61 nach Ansicht der AfD gemäß ihrem Willen Nominierten) bei der Wahl für den – gesetzlich 120 Mitglieder umfassenden – Landtag antreten. Maximal 15 Prozent der Sitze im neuen Landtag kann die AfD somit über ihre Landesliste besetzen – und zwar selbst dann nicht mehr, wenn sie 30 Prozent der Stimmen erhalten sollte.
Also werden sich die AfDler aufs Gewinnen von Direktmandaten stürzen? Gemach! Das können sie schon versuchen. Doch warum sollten wir Anständigen nicht erneut nach dem „Görlitzer Modell“ verfahren, das ja auch in Frankreich bei den Wahlen zur Nationalversammlung im zweiten Wahlgang benutzt wird? Es geht so: Wir guten Parteien sprechen uns darüber ab, welchen Kandidaten wir wo gemeinsam unterstützen. Natürlich achten wir dabei auf einen gewissen Proporz, selbstverständlich im Rahmen realer Siegesaussichten – etwa für CDU-Kandidaten in Leipzig oder für Kandidaten der Linken im Vogtland. Jedenfalls soll der AfD-Direktkandidat einer möglichst geschlossenen Front von uns Verteidigern repräsentativer Demokratie gegenüberstehen; in keinem Wahlkreis darf ein AfDler die relative Mehrheit erreichen – und somit auch kein Direktmandat erlangen. Also bleibt es für die AfD möglichst bei 16 Abgeordneten im neuen Landtag.
Und weil das so kommen wird, kann die AfD auch nicht – anders als von ihr erhofft und demoskopisch einstweilen absehbar – die stärkste Landtagsfraktion stellen. Deshalb müssen wir, die nunmehr absehbaren Wahlsieger von der CDU. uns nach dem 1. September auch nicht mehr auf schwierige Verrenkungen bei der Bildung einer Anti-AfD-Koalition einstellen. Vielleicht schaffen wir es unter diesen Umständen sogar, gemeinsam mit FDP und Freien Wählern zu regieren, gerne auch unter Einschluss der SPD – falls uns eben die passenden Absprachen in den Wahlkreisen gelingen!
Welch ein großer Sieg für unsere repräsentative Demokratie steht somit in Aussicht! Welch ein neuer Triumph beim Kampf gegen rechts! Welch eine wirklich niederschmetternde Niederlage für die AfD! Nie wieder und nirgendwo wird sie sich davon erholen. Und auf diese Weise wird doch noch alles, alles wieder gut.
Bevor wir uns aber auf diese Weise in einen Glücksrausch hineinreden, sollten wir noch drei Fragen bedenken.
Erstens: Wird die AfD denn nicht Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses einlegen, etwa in Leipzig beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof? Und könnte eine entsprechende Klage vielleicht sogar erfolgreich sein? Immerhin erscheint es als grob unverhältnismäßig, einer so großen Anzahl von AfD-Kandidaten ihr passives Wahlrecht nur deshalb zu entziehen, weil eine Formalie, die von der Sache her recht nebensächlich ist, nicht gewahrt wurde: Handelte es sich rechtlich um einen einzigen Parteitag – oder um nicht weniger als zwei Parteitage? Doch auch einen fehlerhaft ausgefüllten Wahlschein „heilt“ der jeweilige Wahlvorstand ja recht routinemäßig, sofern auf ihm nur der Wählerwille zweifelsfrei erkennbar ist. Es steht nun aber ganz außer Zweifel, wen die AfD – wenn auch unter klaren, vorwerfbaren Formfehlern – als ihre Listenkandidaten ab Platz 19 aufstellen wollte.
Zweitens: Welche Auswirkungen wird der Beschluss des Landeswahlausschusses schon ab heute auf das politische Klima im Sachsenland haben? Die einen werden den – durchaus berechtigten – Eindruck verbreiten, dass die AfD nicht einmal zu einer rechtskonformen Listenaufstellung in der Lage ist, weshalb solchen Dilettanten wirkliche politische Macht schon gleich gar nicht anvertraut werden sollte. Und die anderen werden die folgende Sichtweise quer übers Land streuen: Die AfD-Gegner scheuen keinerlei Mittel, und zwar auch unfaire nicht, um mit ihnen eine Partei niederzuhalten, der sie mit inhaltlicher Auseinandersetzung nicht beikommen können.
Drittens: Wird mit alledem wirklich dem Glauben des Wahlvolks gedient, es würden faire Wahlen veranstaltet? Und ist es wirklich gut, wenn man um parteitaktischer Vorteile willen grundsätzliche Legitimitätszweifel schürt?
Mein eigenes Fazit, und nun ganz ohne alle Ironie, lautet so: Was der Landeswahlausschuss mit womöglich üblen Folgen beschlossen hat, rettet nicht unsere Demokratie, sondern setzt sie dem Verdacht aus, es nähmen gerade ihre Verfechter die zu beachtenden Spielregeln vor allem dann ernst, wenn derlei zu den eigenen politischen Interessen passt – und andernfalls eben viel weniger. Erhärtet sich aber ein solcher Verdacht, dann zerbricht zuerst die Vertrauensgrundlage von Demokratie – und dann wohl auch diese selbst.
Lassen wir es nicht so weit kommen! Die einen sollten bei den Formalien und Prozeduren des Wahl- und Parteienrechts künftig mehr Sorgfalt walten lassen als bislang. Und die anderen sollten in dieser verfahrenen Lage einen Weg eröffnen, der – ganz gemäß dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – die AfD mit all jenen Kandidaten antreten lässt, welche diese Partei für die kommende Landtagswahl wirklich aufstellen wollte. Politisch kämpfen kann man gegen die AfD und ihre Kandidaten ja ohnehin jederzeit – nämlich gerade so (und nicht anders!), wie es den Leitgedanken fairer, demokratischer Parteienkonkurrenz entspricht.