ERfurter Regierungsbildung, Teil 2
Jetzt ist also Bodo Ramelow wieder Thüringer Ministerpräsident. Und er steht an der Spitze einer Minderheitsregierung, die gemäß Art. 70,3 der Landesverfassung auch ganz einfach durch Wahl eines Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit ins Amt gebracht werden kann. Hätten sich Thüringens Landespolitiker vernünftiger verhalten, wäre dieses Ergebnis schon vor einem Monat herbeizuführen…