Corona-Demonstrationen
Noch wissen wir nicht, was sich morgen und übermorgen in Berlin in Sachen Corona an Demonstrationsgeschehen und an Reaktionen darauf ereignen wird. Was – auch über die kommenden Tage hinaus – sinnvoll wäre, beschreibt der folgende Beitrag. Er ist gestern – auch unter dem nachstehenden Titel – in der online-Ausgabe der Jungen Freiheit erschienen, dort erreichbar unter dem folgenden Link: https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2020/zweierlei-mass-4/
Für Vernunft, gegen zweierlei Maß
Auch beim Berliner Demonstrationsverbot in Sachen „Corona und die Grundrechte“ liegen die Dinge nicht so einfach, wie sich das die Freunde einer „klaren Kante“ wünschen. Zwar könnte das jeder einsehen. Dann gäbe es die Chance, dass Entscheidungen, wie sie als Ergebnis von Absprachen zwischen Demonstrationsanmeldern und Versammlungsbehörde zu treffen sind, allen legitimen Interessen gerecht würden. Doch so wird es wohl wieder einmal nicht kommen – außer es gäbe immer noch, wie das zu preußischen Zeiten hieß, „Richter in Berlin“.
Die einen glauben fest: Falls COVID 19 wirklich existiert, ist das Virus so ungefährlich wie ein Grippe-Virus, dessen jährliche Todesopfer unsere Gesellschaft doch auch hinnimmt wie das Auf und Ab im Wirtschaftskreislauf. Also sind die von „der Regierung“ verhängten Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens irgendetwas zwischen unnötig und unverhältnismäßig. Dass sie, trotz ihrer großen wirtschaftlichen Schadensfolgen, dennoch durchgesetzt werden, muss also andere als hygienische Gründe haben. Die wären: Einschränkung der Grundrechte und Sicherung der „Merkel-Diktatur“. Dagegen müsse man jetzt aufstehen. Alsbald werde sich im „Kampf um die Freiheit“ jenes Volk in Millionenzahl zusammenfinden, dem nur noch eine alternative politische Organisation und Führung fehle, um mit Deutschlands jetzigen „volksfeindlichen Parteien“ aufzuräumen. Es zeige doch das Berliner Demonstrationsverbot: Jetzt werden unsere Grundrechte wirklich abgeschafft!
Die anderen sind überzeugt: „Covidioten“, Alu-Hut-Träger und an Verschwörungen glaubende Radikale sind so unbelehrbar und selbstberauscht, dass sie die weitere Verbreitung der Corona-Pest unbedingt riskieren wollen – und das auch noch unter dem Deckmantel des Eintretens für Grundrechte, zu denen doch auch das auf körperliche Unversehrtheit gehört. Wie unglaubwürdig! Und sind denn nicht unübersehbar viele Rechtsradikale unter den Demonstrierenden und ihren Sympathisanten, die man schon von Pegida und von der AfD her kennt? Die man bislang durch den gesamtgesellschaftlichen „Kampf gegen rechts“ gerade noch in Schach gehalten hat? Erneut gilt also: Wehret den Anfängen, also: überlasst die Straßen unserer Städte nicht den Feinden unserer Demokratie! Das Berliner Demonstrationsverbot war also zwingend, um Berlin vor Corona und unseren Staat vor seinen Verächtern zu schützen.
Warum nur wollen die einen nicht akzeptieren, dass ein Großteil der Bevölkerung – ebenso wie Deutschlands Regierungen – durchaus nicht von der Harmlosigkeit von COVID 19 überzeugt ist? Dass in einer solchen Lage eine vorsichtige Politik besser ist als eine leichtfertige? Und dass es bis zum möglichen Nachweis ihrer Entbehrlichkeit durchaus verhältnismäßig ist, das Tragen von Schutzmasken und die Wahrung von Mindestabständen vorzuschreiben? So dass es die Aufgabe von Demonstrationsanmeldern wäre, in den eigenen Reihen für solche Verhaltensmaßregeln zu werben, ihre Befolgung bestmöglich sicherzustellen – und einen Erfolg solcher Bemühungen der jeweiligen Versammlungsbehörde auch glaubwürdig in Aussicht zu stellen? Und warum fehlt nur alles Gespür für jenen politischen Selbstdarstellungsvorteil, den man gegenüber den jedes Vermummungsverbot ignorierenden Linksradikalen vom „Schwarzen Block“ erränge, wenn man demonstrativ sogar solche staatlichen Gebote beachtete, die man als unbegründet einschätzt? Vernünftige Leute halten doch auch auf freien innerstädtischen Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzung ein oder warten sogar nachts an roten Ampeln!
Und warum erkennen die anderen nicht, wie willkürlich es nicht nur wirkt, sondern auch ist, wenn man bei Zusammenkünften der inzwischen so genannten „Party- und Eventszene“ fünf gerade sein lässt, um ja deeskalierend zu wirken? Doch dass man es umgekehrt im Fall von Demonstrationen gegen die Corona-Politik durchaus nicht mit jenem Vertrauensvorschuss an die Demonstrationsanmeldenden versuchen will, der bei „Black Lives Matter“ ganz selbstverständlich war, und der bei kommenden Fridays-for-Future-Kundgebungen ebenfalls ganz selbstverständlich sein wird? Soll sich doch jeder durch Verstoß gegen Versammlungsauflagen erst einmal selbst wiederholt ins Unrecht setzen!
Dem von außen das alles analysierenden Beobachter fällt obendrein auf, dass die Bereitschaft zur Nachsicht bei Verstößen gegen Auflagen und Gesetze sehr ungleich verteilt ist. Vor allem politische Sympathie scheint das jeweils Angebrachte anzuzeigen: Wen man mag – wie BLM und FfF – wird großzügig behandelt; wen man nicht mag – früher Pegida, dann die AfD und jetzt die „Corona-Demonstranten“ – soll hingegen die ganze Härte des Gesetzes spüren. Das kann man so machen. Doch man wird dadurch die Spaltungen in unserer Gesellschaft noch mehr vertiefen. Man stelle sich nur die weitere Entwicklung der Bereitschaft zur Loyalität in unserem Land vor, sobald die Polizei die ersten unangemeldeten Corona-Demonstrationen mit Wasserwerfern aufgelöst, die ersten Maskenverweigerer mit Greifkommandos vorläufig festgenommen hat – und es üblich geworden ist, das Auftreten von Corona-Protestierern als „Zusammenrottungen“ zu bezeichnen. Sozusagen als natürliche Folge dessen, was einst in Chemnitz „leider nicht wirkungsvoll genug niedergeschlagen“ wurde.
Für uns alle wäre gewiss der folgende Dreischritt besser.
Erstens: Man mäßige die eigene Erregung, und zwar auf beiden Seiten. Wir leben nicht in einer Art „DDR 2.0“, auch nicht in einer „Merkel-Diktatur“. Doch es hat sich, wie einst nach den Karlsbader Beschlüssen von 1819, ein neues Biedermeier in unserem Land ausgebreitet: Um ja nicht öffentlich in unangenehm werdender Weise regierungskritisch aufzufallen, zieht sich sehr viele ins Schneckenhaus des Privaten zurück und schimpfen lieber untereinander über die „Zustände im Land“, als öffentlich über Fakten und ihre Deutung zu streiten – ob das nun Corona, das Migrationsgeschehen oder unsere Energieversorgung betrifft.
Zweitens: Regierungen, etablierte Medien, Akademien usw. sollten die sich wechselseitig abschottenden Corona-Diskussionen um „Infizierte vs. Tote“, gestorben „an“ vs. „mit Corona“, auch um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Begleitschäden unterschiedlicher Corona-Politiken in unterschiedlichen Ländern auf öffentlichen Podien zusammenführen, damit der Streit darüber, was Sache und vordringliche Aufgabe ist, offen und inklusiv und ohne jenen Oberlehrer-Ton geführt werden kann, der inzwischen quasi-liturgisch geworden ist.
Und drittens: Richter erlegen Demonstrationsanmeldern und Versammlungsbehörde auf, worauf beide Seiten vernünftigerweise selbst hätten kommen können. Nämlich: Auch Corona-Demonstranten haben sich an Hygienevorschriften zu halten, die aus Gründen plausibler Vorsicht bei allen (!) Arten von Demonstrationen verhängt werden; auch Protestdemonstrationen gegen die Corona-Politik werden mitsamt verhältnismäßigen Auflagen genehmigt; und bei Regelverstößen geht die Polizei – gedeckt von der Politik – nicht anders vor, als sie das bei politisch erwünschteren Demonstrationen oder bei covidiotischem Verhalten der „Party- und Eventszene“ zu tun pflegt. Und gern darf es dort ebenso strikt zugehen, wie das jetzt für Corona-Demonstrationen gefordert wird.