Zum Abschied von meiner Universität

Zum Abschied von meiner Universität

I. Eine Art „Schlusswort“

Es ist schön, dass mit der Pensionierung die Berufspflichten enden. Falls jemand von ausgewiesener Tüchtigkeit trotz seines Rechts auf Ruhestand weiterhin bereit ist, seinem Arbeitgeber zu dienen, wäre es eigentlich normal, ein solches Angebot anzunehmen. Es ausdrücklich zurückzuweisen, ist hingegen ein demonstrativer Akt.

Diesen Akt hat mir gegenüber die Technische Universität Dresden vollzogen. Nachdem er lange Zeit meinen Antrag auf eine Seniorprofessur in Form einer Forschungsprofessur unterstützt hatte, erklärte der Dekan der Philosophischen Fakultät der TU Dresden am 21. Januar im MDR, dass man mich „nicht ehren möchte durch eine Seniorprofessur“ (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/interview-patzelt-tu-dresden-lutz-hagen-100.html).

Das ist das gute Recht von Fakultät und Universität. Die zwei vorgebrachten Gründe verdienen aber, hinterfragt zu werden.

Erstens wird behauptet, ich hätte meine politische Tätigkeit „nicht hinlänglich von meiner Position als Wissenschaftler getrennt“. Tatsache aber ist, dass ich bis zu meiner Berufung als Ko-Vorsitzender der Programmkommission der sächsischen CDU überhaupt keine politische Tätigkeit ausübte, dass da also auch gar nichts zu trennen war. Tatsache ist allein, dass sich ein Politikwissenschaftler in Forschung, Vorträgen und Gutachten nun einmal mit Politik beschäftigt, und dass die öffentlichen Aussagen eines medial ziemlich präsenten Politikwissenschaftlers dann eben auch im politischen Diskurs einen gewissen Einfluss haben. Daran wird vor allem der Anstoß nehmen, dem nicht politisch nach dem Munde geredet wird. Eben das führt seit 2015 unter Kollegen an der Technischen Universität Dresden zum Ärger über mich. Dessen Konsequenz ist die Ablehnung des von mir beantragten Ehrenamtes einer Forschungsprofessur.

Zweitens wird tatsachenwidrig behauptet, ich würde nur „glauben“, ein Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt „konzipiert zu haben“. Doch das Konzept eines solchen Instituts, ausgearbeitet von Dr. Joachim Klose und mir, lag dem Rektor der TU Dresden seit dem Januar 2015 schriftlich vor (siehe, mit weiteren Verweisen,  https://wjpatzelt.de/2018/10/05/institut-fuer-gesellschaftlichen-zusammenhalt-zu-einigen-medienberichten/). Ebenso tatsachenwidrig wird behauptet, es wäre eine bloße „Unterstellung“, dass der Rektor der TU Dresden mich bei den seitens der TU Dresden erforderlichen Vorarbeiten für den möglichen Aufbau eines solchen Instituts übergangen habe, und dass dabei politische Gründe eine Rolle gespielt hätten. Nötigenfalls werde ich gegen fortgesetzte Falschaussagen dieser Art rechtlich vorgehen. Jedenfalls wird die Verweigerung des Ehrenamtes einer Forschungsprofessur damit begründet, ich hätte den Rektor für dieses Verhalten öffentlich kritisiert. Das habe ich zweifellos, und zwar mit Recht.

Abgesehen von meiner Kritik (a) an Fehldarstellungen meiner Rolle als öffentlicher Intellektueller und (b) des Umgangs meiner Universität mit dem von Dr. Klose und mir initiierten Projekt eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ erhebe ich keinerlei Anschuldigungen gegenüber der TU Dresden oder ihrer Philosophischen Fakultät (vgl. dazu https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/stellungnahme-zu-den-oeffentlichen-anschuldigungen-von-prof-patzelt-bezueglich-einer-nicht-genehmigten-seniorprofessur).

Ich habe der Fakultät und der Universität über ein Vierteljahrhundert lang gerne gedient als Gründungsprofessor des Instituts für Politikwissenschaft, als Studiendekan der Philosophischen Fakultät oder als mehrfacher Geschäftsführender Direktor des Instituts für Politikwissenschaft. Es waren sehr gute Jahre meines Berufslebens. Die – nicht von mir herbeigeführten – unschönen Umstände der Beendigung des Dienstes für meine Universität berühren mich nicht wirklich, sondern sorgen für einen nunmehr wünschenswert klaren Schnitt hin zum Beginn einer neuen, gewiss nicht minder ertragreichen und öffentlichkeitswirksamen Lebensphase.

 

II. Einige Informationen, erbeten von einem Journalisten

In seinem Schreiben vom 18. Januar 2019 führte der amtierende Dekan der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Lutz Hagen, die folgenden Gründe für die Ablehnung meines Antrags auf eine Forschungsprofessur seitens des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät an:

  1. Ich hätte mehrfach Wissenschaft und Politik auf eine Weise vermischt, „die dazu geeignet ist, dem Ruf der Fakultät und der TU zu schaden“.
  2. Es sieht eine große Mehrheit der Fakultätsratsmitglieder meine „harsche öffentliche Kritik am Rektor der TU Dresden und an der Wissenschaftsministerin als höchst schädlich für die Fakultät und für die TU an“; ähnlich hätten sich auch Mitglieder anderer Fakultäten im Senat der TU Dresden geäußert.
  3. Ich hätte die Empfehlung des Dekans ignoriert, sich von dieser harschen Kritik „zu distanzieren“, sondern hätte sie in einem Schreiben an den Dekan sogar wiederholt.
  4. Ich hätte den Rat des Dekans abgelehnt, das Gespräch mit dem Rektor zu suchen, „um etwaige Missverständnisse auszuräumen“.
  5. Im Übrigen könnten meine „Aktionen und Äußerungen“ gegen jenes „Treue- und Mäßigungsgebot“ verstoßen, das für Beamte gilt.
  6. Ich würde ohne Rücksicht auf den Ruf der Fakultät, der TU Dresden oder des Rektors „die Grenzen der für einen Professor der TU Dresden akzeptablen öffentlichen Äußerungen oft unvorsichtig ausloten“.

Dazu merke ich an:

  1. Ich wüsste nicht, dass ich je Wissenschaft und Politik „vermischt“ hätte. Es ist nur einfach so, dass jemand mit meiner öffentlichen Bekanntheit sein Recht auf politische Partizipation und Äußerung im politischen Diskurs nicht wahrnehmen kann, ohne dass dies etlichen anderen auffiele und sich dann der eine oder andere dadurch in seiner eigenen politischen Position behelligt fühlte.
  2. Da meine kritischen Vorhaltungen bis in viele Einzelheiten hinein durch öffentlich zugängliche Texte von mir (siehe https://wjpatzelt.de/2018/09/26/institut-fuer-gesellschaftlichen-zusammenhalt-sabotage/) als mit den Tatsachen übereinstimmend nachgewiesen wurden, ist die behauptete „Schädlichkeit“ meiner Kritik nichts weiter als die Widerspiegelung der Tatsache, dass genau das Verhalten von Rektor und Wissenschaftsministerin für die Philosophische Fakultät und die TU in Sachen „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ schädlich waren. Beleg für letzteres ist die Tatsache, dass die TU Dresden bei nicht weniger als 37 Mio auszureichenden Euro völlig leer ausging.
  3. Da die unter (2) erwähnte Kritik in der Sache völlig berechtigt war und meinerseits stets in sachlichem Ton vorgetragen wurde, gab und gibt es für eine „Distanzierung“ keinen Grund. Falls der Tonfall im dem Dekan und dem Rektor anscheinend in erster Linie aufgefallenen, hier verlinkten Artikel (https://www.ntv.de/politik/Institut-fuer-Zusammenhalt-beginnt-mit-Streit-article20742673.html) Grund von Empörung war, wäre der anzusprechende Adressat von Beschwerden niemand anderes als der Verfasser jenes in der Sache tatsachengetreuen Artikels.
  4. Es war mein eigenes Angebot in einer am 11. Dezember 2018 geführten Unterredung mit dem Dekan, jederzeit ein solches Gespräch mit dem Rektors zu führen. Doch ich machte ebenfalls klar, dass ich zwar gerne einer – vom Dekan zu vermittelnden – Gesprächseinladung des Rektors folgen würde, mich aber nicht durch einen eigenen Gesprächswunsch in die Rolle eines Bittstellers zu bringen gedächte.
  5. Bis heute hat noch niemand gezeigt, welche meiner „Aktionen und Äußerungen“ von ihrem tatsächlichen Inhalt her, nicht aber nur durch dessen zweckbezogene Zurechtdeutung, gegen das von mir nie in Frage gestellte „Treue- und Mäßigungsgebot“ verstoßen hätten.
  6. Der Ruf der Fakultät oder der TU Dresden wurde im Wesentlichen dadurch beschädigt, dass niemals ein Vertreter der TU Dresden jenen seit Januar 2015 gegen einen ziemlich bekannten Angehörigen der Fakultät und Universität immer wieder öffentlich vorgetragenen Verleumdungen entgegengetreten ist, die mich als einen „Pegida-Sympathisanten“ oder „AfD-Vertreter“ vom äußersten rechten Rand des politischen Spektrums darstellten (siehe dazu die Dokumentation https://wjpatzelt.de/2017/04/09/pegida-und-wie-ein-auto-ins-brennen-kam/).

Im Übrigen findet sich auf meiner Facebook-Seite ein kurzes Video, in dem ich abschließend zu diesem ganzen Vorgang Stellung nehme.

 

III. Einige meiner Schreiben in Sachen Seniorprofessur

1. Beantragung einer Forschungsprofessur

An den Dekan der Philosophischen Fakultät der TU Dresden
Prof. Dr. Lutz Hagen
– im Hause –

Dresden, 23. Oktober 2018

Spectabilis, lieber Kollege Hagen,

Gerne komme ich auf unser Gespräch vom Mai dieses Jahres zurück, zu welchem Sie mich eingeladen hatten und bei dem es um die Übernahme einer Seniorprofessur nach meinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis Ende März 2019 ging. Nach vorheriger Einholung von Meinungen der Kollegen am Institut für Politikwissenschaft teilte ich Ihnen damals mit, dass ich mir die Übernahme einer Forschungsprofessur vorstellen könnte. Gesprächsgegenstände waren damals meine Forschungsvorhaben sowie die Ausstattung dieser Forschungsprofessur.

Die von mir teils fortzuführenden, teils neu in Angriff zu nehmenden Forschungs- und Kooperationsvorhaben umfassen in den kommenden Jahren die folgenden:

  • Abschluss des von mir geleiteten, neuen „Heim-TÜV“ des Sächsischen Ausländerbeauftragten bis zum Sommer 2019. Es handelt sich dabei, finanziert aus dem Budget des Ausländerbeauftragten, um eine Online-Befragung der Heimleiter sämtlicher sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber oder sonstige Schutzsuchende, um eine Beobachtungsstudie an einer repräsentativen Stichprobe von Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen sowie um eine Befragung der dort Untergekommenen. Veröffentlicht werden die Ergebnisse bis zum Ende der laufenden sächsischen Legislaturperiode.
  • Fortführung und Abschluss des von mir geleiteten, gemeinsam mit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, der Fachhochschule Münster (Fachbereich Sozialwesen, Professur für Politikwissenschaft) und der Aktion Zivilcourage Pirna durchgeführten Projekts „Krisen-Dialog-Zukunft“. Es wird seit März dieses Jahres mit 1,19 Mio Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Ausschreibung „Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Zeiten von Krisen und Umbrüchen“ finanziert und läuft noch bis Ende Februar 2021. Untersucht werden – im Vergleich von Sachsen und NRW, sowie theoretisch orientiert an Ethnomethodologie und Diskursanalyse – kommunale Krisendialoge hinsichtlich ihrer Anlässe, Soziodynamik und Moderationserfahrungen. Ziel ist die Weiterentwicklung bestehender Dialogformate, die Neuentwicklung wirksamer Methoden der Konfliktkommunikation sowie die Erprobung und Evaluation neuer Formate von Krisendialogen. Dazu wird – vor allem mittels (teil-)standardisierter Experteninterviews, Gruppendiskussionen und Teilnehmerbefragungen – umfangreiches Datenmaterial erhoben und sowohl statistisch im Aggregat als auch vergleichend in Form von Einzelfallanalysen analysiert, die zu „grounded theory“ führen werden.
  • Fortsetzung der Erarbeitung einer transdisziplinär vergleichenden Morphologie (in Biochemie, Linguistik, Kultursoziologie und Institutionenforschung) mit Kollegen von der Moskauer Higher School of Economics (dort federführend: Dr. Michail Ilyin). Grundlage dieses Vorhabens waren meine – von Prof. Ilyin und seiner transdisziplinären Forschungsgruppe aufgegriffenen – Arbeiten zur Institutionenmorphologie und Memetik, die einst im Rahmen des Sonderforschungsbereichs „Institutionalität und Geschichtlichkeit“ entstanden sind. Im Rahmen unserer bisherigen Zusammenarbeit veranstalteten wir bereits Tagungen in Dresden und Moskau; auch übernahm ich vor zwei Jahren eine Gastprofessur an der Higher School of Economics in Moskau; eine weitere Gastprofessur dort wird im Frühjahr 2019 folgen. Ebenfalls entstanden etliche, meist auf Russisch erschienene Publikationen (z.B., hier in deutscher Übersetzung angegeben, Werner J. Patzelt, Geschichte lesen. Skizze der Evolutionsmorphologie, in: Methoden, ed. Michail W. Ilyin, 2014, S. 228-260; oder ders., Institutionenevolution, Morphologie und Geschichtsanalyse, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft 2012, S. 50-70). Prof. Ilyin und ich planen, im Sommer 2019 einen gemeinsamen Forschungsantrag über „Knowledge transfer and convergence of methodological practices: Cases of Interdisciplinary integration of political, biological, and linguistic research“ bei der Russian Science Foundation zu stellen.
  • Forschungs- und Kooperationsvorhaben „Westliches und chinesisches Politik-, Gesellschafts- und Wirtschaftsdenken im Vergleich”, gemeinsam mit Prof. Dr. Xiaohu FENG, University of International Business Economics, Peking. Mit Prof. Feng arbeite ich seit drei Jahren im Rahmen des Beijing Humboldt Forum zusammen und habe im vergangenen September dort auch, als International Chair, ein erstes, thematisch passendes Panel organisiert. Wir haben die Absicht, im Lauf der nächsten Monate ein – bei einschlägigen chinesischen und deutschen Forschungsförderungsinstitutionen einzureichendes – gemeinsames Forschungs- und Kooperationsprojekt zu entwickeln. In dessen Rahmen soll es auch zu wechselseitig durchgeführten Lehrveranstaltungen in Dresden und Peking kommen, desgleichen zum Austausch fortgeschrittener, einschlägig interessierter Studierender.
  • Gemeinsam mit dem INSA-Institut, Erfurt, plane ich – in Fortsetzung einer bereits laufenden Zusammenarbeit – weitere bundesweite Bevölkerungsumfragen zur Wahrnehmung und Akzeptanz bundesdeutscher Systemreformen (v.a. Einführung plebiszitärer Instrumente sowie Wahlrechtsreformen), desgleichen eine Nachfolgestudie zu meiner 1995 durchgeführten Bevölkerungsbefragung über die Wahrnehmung und Einschätzung von Parlamentariern und Parlamenten.
  • Ferner beabsichtige ich die Einwerbung von Drittmitteln zur Durchführung von Forschungsvorhaben zur Sicherung gesellschaftlichen Zusammenhalts, wie ich sie bereits 2014 umrissen habe (inzwischen publiziert als Werner J. Patzelt, Das Projekt eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, in: ders., Neue Deutsche in einem alten Land. Über Zuwanderung, Integration und Beheimatung“, Würzburg 2018, S. 203-217). Soweit gewünscht, bin ich in diesem Rahmen zur Zusammenarbeit mit ähnlichen Forschungsaktivitäten an der TU Dresden bereit.

Alle diese Vorhaben kämen der bundesweiten Sichtbarkeit und der internationalen Präsenz der Philosophischen Fakultät bzw. des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften der TU Dresden zugute.

Nicht minder käme der Philosophischen Fakultät bzw. dem Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften zugute, dass ich als Seniorprofessor auf einer Forschungsprofessur auch weiterhin für (Block-) Lehrveranstaltungen im Bereich der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre zur Verfügung stünde (Forschungslogik, Vergleichsforschung, Fallstudienforschung, Grounded Theory, Mixed Methods). Alle diese Themen lehre ich ohnehin schon seit etlichen Jahren im Rahmen der Sommerschulen der International Political Science Association (IPSA). Diese – abgehalten in Sao Paolo, Mexico City, Singapur, Stellenbosch, St. Petersburg, Antalya und Capri – werde ich im Übrigen auch während der kommenden Jahre als Summer School Coordinator der IPSA betreuen. Und soweit gewünscht, bringe ich mich gerne weiterhin mit politikwissenschaftlichen (Block-) Lehrangeboten in bestehende Studiengänge ein, sehe mich allerdings außerstande, Prüfungsleistungen zu übernehmen, die das im Rahmen von Seminaren Übliche übersteigen.

Aus allen diesen Gründen wäre die Einrichtung einer entsprechenden Forschungsprofessur, deren Anbindung an die Philosophische Fakultät bzw. an den Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Zugriff auf solche Ressourcen beiderseits vorteilhaft, die derlei Aktivitäten ermöglichen bzw. unterstützen.

Die Laufzeit dieser Seniorprofessur sollte drei Jahre mit Verlängerungsoption betragen. Über folgende Ausstattungsmerkmale haben wir in diesem Zusammenhang im Mai gesprochen:

  • ein Dienstzimmer mit angemessener Möblierung und EDV-Ausstattung (samt Fortführung meines TU-Accounts), möglichst in der Nähe der SLUB
  • Mittel für je eine WHK und SHK, nötig für Zuarbeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der beabsichtigten Forschungsvorhaben
  • eine Sekretariatskraft mit 0,5 VZÄ, nötig für den Organisationsaufwand der geplanten oder schon laufenden nationalen und internationalen Kooperationen
  • geeigneter Büroraum mit angemessener Ausstattung für die erforderlichen WHK-, SHK- und Sekretariatstätigkeiten nahe am Dienstzimmer der Seniorprofessur
  • eine jährliche Zuwendung von Sachmitteln in Höhe von 500 bis 1000 Euro
  • eine monatliche Honorierung der Tätigkeit als – gern obendrein lehrender – Forschungsprofessor im Umfang des jeweils für diese Tätigkeit an der TU Dresden Üblichen (derzeitige Referenzgröße: Prof. Dr. Rehberg)
  • Projekträume, je nach dem für die geplanten Projekte neu einzustellenden Personal.

Spectabilis, lieber Kollege Hagen, mit Neugier sehe ich Ihrer Antwort auf diesen Brief entgegen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

(Unterschrift)

 

2. Verlangen nach einer offenen Debatte im Fakultätsrat

An den Prodekan und stellvertretenden Dekan der Philosophischen Fakultät der TU Dresden
Prof. Dr. Lutz Hagen

– im Hause –

Dresden, 9. Januar 2019

Spectabilis, sehr geehrter Herr Kollege Hagen,

Ihr Schreiben vom 18. Dezember zu meinem Antrag auf eine Seniorprofessur habe ich erhalten. In ihm teilen Sie mit, das Rektorat der TU Dresden werde sich mit meinem Antrag nur dann befassen, wenn es – unseren Regeln nicht entsprechend – über ihn vorab „eine geheime Abstimmung“ gäbe, anscheinend im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät. Daraus schließen Sie, dass Sie nun keine Handhabe mehr hätten, um beim Rektor jenen Antrag dennoch zu stellen, den sie doch unterstützt haben, bis sich – dem Vernehmen nach: politisch motivierter – Widerstand im Fakultätsrat regte.

Es wird Sie nicht wundern, dass ich mit dieser Weise, den Gesamtvorgang abzuschließen, nicht einverstanden bin. Sie stellt nämlich ein für mich ehrenrühriges Verfahren dar. Das laste ich nicht Ihnen an; Sie wurden ja von anderen in diese missliche Lage gebracht. Nur werde ich nicht gute Miene zu diesem Spiel machen.

Also beantrage ich, dass sich bei nächster Gelegenheit – also bald – der Fakultätsrat mit dieser Sache befasst. Ich will während der – nun offenbar ein weiteres Mal – zu führenden Debatte um meine persönliche Integrität, politische Haltung und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit anwesend sein und allfällige Fragen beantworten bzw. Aussagen kommentieren. Am Ende möge eine geheime Abstimmung stehen. Deren Ergebnis werde ich – mitsamt den während des Gesprächs geäußerten Positionen – mit Interesse zur Kenntnis nehmen.

Sollten Sie diesen Weg nicht gehen wollen, werde ich mich auf dem Dienstweg – also über den Dekan meiner Fakultät – an den Rektor wenden. Ich werde ihn fragen, weshalb er dieses Verfahren um eine Seniorprofessur so schwierig und derart abweichend von den üblichen Regularien ausgestalten will, und warum er es zuließ, dass Sie als (Pro-) Dekan – ohne zwingenden Grund – in eine so unangenehme Lage geraten mussten. Sollte dieser Versuch erfolglos sein, Aufschluss über die hier ausschlaggebenden Handlungsgründe unserer Universität zu erlangen, so werde ich erwägen, das von einem Kollegen unlängst in die Kommunikation an unserer Universität eingeführte Instrument des ‚Offenen Briefs‘ zu verwenden.

Ob das alles wohl wirklich nötig ist, um fair mit dem Antrag eines ziemlich leistungsfähigen, angesehenen und bekannten Kollegen auf eine Seniorprofessur umzugehen?

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr

 

(Unterschrift)

 

3. Brief im unmittelbaren Vorfeld der beantragten Sitzung des Fakultätsrates

 

An den Prodekan und stellvertretenden Dekan der Philosophischen Fakultät der TU Dresden
Prof. Dr. Lutz Hagen

– im Hause –

Dresden, 15. Januar 2019

Spectabilis, sehr geehrter Herr Kollege Hagen,

Es wäre nett, wenn Sie mich wissen ließen, um welche Zeit ich morgen zur Sitzung des Fakultätsrates kommen sollte. Nach Auskunft des Dekanatsrats, Herrn XY, würde der von mir erbetene Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung – sowie möglichst zu deren Beginn – aufgerufen werden. Es wäre aber gut, Präziseres zu erfahren.

Wie Sie wissen, habe ich die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes erbeten, weil mir – gerade durch Sie – zu Ohren gekommen ist, im Fakultätsrat gäbe es erhebliche Vorbehalte gegen die Übernahme einer als Forschungsprofessur ausgestalteten Seniorprofessur durch mich. Dem Vernehmen nach kreisen diese Vorbehalte um zwei Punkte:

  • einesteils um meine angeblich anzuzweifelnde persönliche und politische Integrität als vermeintlicher Rechtsradikaler, der nicht eindeutig auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehe;
  • andernteils um meine öffentliche Kritik am Rektor der TU. Diese betraf den Umgang des Rektors mit dem ihm schon im Herbst 2014 von mir und Dr. Joachim Klose im persönlichen Gespräch angekündigten, anfangs 2015 dann auch schriftlich vorgelegten präzisen Konzept für ein „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ als An-Institut der TU Dresden. Dessen von Dr. Klose und mir initiierten Gründungsprozess steuerte der Rektor dann so, dass am Ende – trotz der, letztlich auf die Aktivitäten von Dr. Klose zurückzuführenden, Einwerbung von 37 Mio Euro aus dem Bundeshaushalt für ein „an einer sächsischen Universität zu errichtendes Institut“ – die TU Dresden völlig leer ausging.

Leitgedanke dieses von mir aufzusetzen erbetenen Tagesordnungspunktes ist aus meiner Sicht, dass ich zu diesen Punkten – und womöglich auch zu anderen, von den Anwesenden aufgeworfenen Themen – persönlich sowie in der jeweils gewünschten Ausführlichkeit alle Fragen beantworte, die sich für die Mitglieder des Fakultätsrates stellen; und dass am Ende – im natürlich ohne mich stattfindenden Teil der Sitzung – die vom Rektor geforderte geheime Abstimmung über eine Befürwortung oder Ablehnung der von mir beantragten Forschungsprofessur steht.

Außerdem bitte ich um ein Meinungsbild des Fakultätsrates in einer zwischen mir und dem Kollegen XY vom Institut für Z offen gebliebenen Frage. Ich bat Herrn XY anfangs Dezember aus gegebenem Anlass um Auskunft darüber, ob er wirklich glaube, ich stünde nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sei also ein Extremist. Weil ohne Antwort geblieben, wiederholte ich meine Bitte anfangs Januar. Der Kollege XY antwortete mir: Eine Meinung zu dieser Frage habe er sich nicht gebildet, und deshalb könne er meine Frage, ob er Zweifel oder keine Zweifel an meiner Verfassungstreue hege, auch nicht beantworten.

Es steht somit weiterhin der Vorwurf seitens eines Fakultätskollegen im Raum, ich wäre ein (rechtsradikaler) Extremist. Ich antwortete dem Kollegen XY deshalb mit der folgenden Email, aus welcher sich wiederum erschließt, weshalb ich diesen Vorgang ebenfalls zum Gegenstand dieses Schreibens mache:

Dann darf ich also festhalten: Sie können nach Ihrem aktuellen Wissensstand nicht ausschließen, dass ich ein Verfassungsfeind – d.h.: ein Extremist – bin, und Sie sehen sich auch nicht in der Lage, sich mit vertretbarem Aufwand eine Meinung darüber zu bilden, ob sich seitens meiner Person fehlende Verfassungstreue womöglich doch ausschließen ließe.

Sollte ich von Ihnen nichts Anderslautendes hören, so werde ich diese Einschätzung meiner Person durch Sie zum Gegenstand des von mir beantragten Gesprächs im Fakultätsrat und Professorium machen sowie im Vorfeld die jeweiligen Vorsitzenden dieser Gremien natürlich davon verständigen.

Ein solcher Schritt ist deshalb unverzichtbar, weil unter Beamten, wie wir Hochschullehrer das sind, es ja keinen Zweifel daran geben darf, ob jemand jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Erst recht gilt das mit Blick auf Professoren der Politikwissenschaft, wie ich einer bin.

Deshalb muss ich schon im Interesse unserer Fakultät Wert darauf legen, dass Klarheit über meine Verfassungstreue geschaffen wird. Womöglich habe ich sogar zu erwägen, unter Bezugnahme auf die Zweifel eines Kollegen beim Rektor ein Disziplinarverfahren gegen mich zu beantragen.

Spectabilis, aus dem im letzten Absatz genannten Grund – und weil ich vom Kollegen XY in dieser Sache auch nichts weiter hörte – bedarf die Frage, ob es begründete Zweifel an meiner Verfassungstreue gäbe, sehr wohl einer Behandlung im Fakultätsrat. Ich sehe somit Hinweisen darauf, wann ich wo zur Sitzung des Fakultätsrates erscheinen soll, gerne entgegen und verbleibe

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

 

 

 

 

 

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