Kleine Notiz zum Extremismus

Kleine Notiz zum Extremismus

Weil ich immer wieder sehe, wie ahnungslos so viele mit dem Begriff „Extremismus“ umgehen (und wie ahnungslos sie erst recht hinsichtlich meiner eigenen Position zum Extremismus-Konzept sind), sei hier knapp das Folgende vermerkt – mitsamt der Hoffnung, dass es gelesen und verstanden wird. Es bringt unserem politischen Diskurs ja nichts, wenn wir uns nicht einmal bemühen, die gemeinsam verwendeten Begriffe wechselseitig zu verstehen.

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In seiner am wenigsten umstrittenen Bedeutung meint „Extremismus“ den aktiven Kampf gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Das ist eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung unter Ausschluss von jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit sowie gemäß den Grundsätzen von Freiheit und Gleichheit. Zu den Prinzipien dieser Grundordnung gehören mindestens die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die Verantwortlichkeit der Regierung, das Demokratieprinzip, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf Opposition.

Immer noch ziemlich unumstritten meint „Extremismus“ solches Denken, Reden und Handeln, das gewalttätig die Menschenrechte verletzt (etwa als Rassismus oder Terrorismus), das sich nicht um rechtsstaatliche Regeln kümmert (etwa als Verhalten von „Autonomen“), oder das Leute mit anderen politischen Vorstellungen als den eigenen in keiner Weise akzeptiert und deshalb Anderswollende auch gewaltsam bekämpft (etwa als Antipluralismus oder als gewalttätiger Radikalismus).

Sehr umstritten ist, welche Inhalte mit derlei extremistischem Denken, Reden und Handeln sinnvoll in Verbindung gesetzt werden können. Die einen meinen, das wären allein rassistische Menschenfeindlichkeit oder autoritäre Lust auf Diktatur. Die anderen glauben, zum Extremismus könne auch der Wunsch führen, eine als ungerecht empfundene Staats- oder Gesellschaftsordnung gewaltsam zu überwinden. Wieder andere sind der Ansicht, jede Form einer eifernd-aggressiven religiösen oder ideologischen Überzeugung verführe zum Extremismus. Die nächsten gehen davon aus, auch Überzeugungen, die als ganz „normal“ gelten, weil sie in der politischen oder gesellschaftlichen „Mitte“ gehegt werden, könnten Extremismus hervorbringen – etwa dann, wenn Abstiegsängste oder Kränkungserfahrungen zum inneren Bruch mit einer bestehenden, auch durchaus freiheitlichen demokratischen Ordnung führten.

Noch andere sehen die Lage so, dass alle diese Inhalte oder Empfindungen – je nach konkreten Umständen – Extremismus auslösen können. Der wird dann, gemäß seinen konkreten Inhalten, etwa als „rechter“, „linker“, „aus der Mitte stammender“ oder als „religiöser“ Extremismus bezeichnet. Solche Begriffe stellen klar, dass Extremismen allenfalls in ihren äußeren Erscheinungsformen gleichartig sind, hinsichtlich ihrer Sinnbezüge aber sehr verschiedenartig sein werden. Man kann sie alle vergleichen – und erkennt gerade dann, dass sie nicht gleichzusetzen sind.

 

Bildquelle: https://www.google.de/search?q=extremismus&tbm=isch&source=lnt&tbs=isz:l&sa=X&ved=0ahUKEwimmtHei_faAhWDYZoKHXF1BfkQpwUIHg&biw=1536&bih=735&dpr=1.25#imgrc=ODxJTmniV2pO-M:

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