Für vernünftige Volksabstimmungen!

Für vernünftige Volksabstimmungen!

ursprünglich erschienen in: Thüringische Landeszeitung v. 28. August 2016

 

Es ist schon aufschlussreich, wie auf der politischen Linken derzeit das Verlangen nach mehr Volksabstimmungen nachlässt, weil sich inzwischen auch die Rechte dieses Anliegens annimmt. Das wirkt so, als habe man bloß die bewährte repräsentative Demokratie bekritteln wollen oder sei schlicht davon ausgegangen, nur linke Politik werde durch Volksabstimmungen gefördert. Doch besser wäre es, wenn man seine Haltung zu Volksabstimmungen nicht davon abhängig machte, ob einem deren möglichen Ergebnisse politisch gefallen – sondern allein davon, welche plebiszitären Instrumente einer repräsentativen Demokratie nutzen könnten.

In einer solchen ist das Staatswesen so ausgestaltet, dass die gewählten Politiker zwar nach eigenem Ermessen handeln können, doch daran gehindert sind, allzu lange oder allzu weit von dem abzuweichen, was das Volk hinzunehmen bereit ist. Diese Wirkung haben periodische, freie Wahlen in nicht allzu langen Abständen. Doch obendrein kann man vorsehen, dass das Volk auch zwischen den Wahlterminen punktuell auf das Verhalten gewählter Politiker einwirken kann. Gibt es solche Möglichkeiten, so wird schon die Drohung mit deren Nutzung wirkungsvoll sein.

Eben das ist der Haupteffekt plebiszitärer Instrumente. Sie dienen der Demokratie, wenn Minderheiten im Volk sie – natürlich ergebnisoffen – ergreifen können, weil damit von unten nach oben auf Politik Einfluss genommen wird. Volksabstimmungen aber schaden der Demokratie, wenn politische Amtsträger ihre Anwendung veranlassen können, plebiszitäre Instrumente also von oben nach unten wirken.

Doch leider ist gerade diese demokratieschädliche Form von Volksabstimmungen die bekannteste, nämlich das vom Präsidenten, der Regierung oder einer Parlamentsmehrheit herbeigeführte Sachreferendum – etwa darüber, wo ein Endlager für Atommüll gebaut werden oder ob Deutschland ein Einwanderungsland bleiben soll. Durch derlei Volksabstimmungen schiebt die politische Klasse die Verantwortung für die Folgen weichenstellender Entscheidungen nämlich aufs Volk ab. Das ist in einer repräsentativen Demokratie pflichtwidrig.

Außerdem sind Sachreferenden manipulationsanfällig. Das betrifft nicht nur die Formulierung der Entscheidungsfrage. Sondern oft gibt es bei solchen Volksabstimmungen zwei ganz verschiedene Fragen, auf die man aber nur eine einzige Antwort geben kann. Das eine ist die Frage auf dem Abstimmungszettel. Die andere Frage steht hinter ihr und lautet so: Will man jenen Spitzenpolitiker stärken oder schwächen, der diese Volksabstimmung angesetzt hat? Damit aber wird zu einer – sinnvollerweise durch Wahlen zu beantwortenden – Personalfrage, was wie eine Sachfrage einherkommt. Wegen aller dieser Nachteile sind „von oben herbeigeführte“ Sachreferenden ohne Wenn und Aber abzulehnen.

Es ist aber wichtig, diese „schlechten Volksabstimmungen“ nicht für die einzig möglichen zu halten. Denn klar „von unten nach oben“ wirken Volksgesetzgebung und – von einer Referendumsinitiative herbeigeführte – gesetzesaufhebende Referenden. Diese plebiszitären Instrumente führen wirklich zu „mehr Demokratie“, weil sich mit ihnen auch zwischen den Wahlen zielgerichtet und punktgenau auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen lässt. Doch während die Volksgesetzgebung in den deutschen Ländern allenthalben eingerichtet ist, wenngleich wegen zu hoher Antrags- und Beteiligungsquoren in der Praxis nur wenige Wirkungen entfaltet, fehlt es weitgehend an sachlich und prozedural wirklich klaren fakultativen gesetzesaufhebenden Referenden. Dabei bringen gerade diese für eine repräsentative Demokratie sehr viele Vorteile.

Erstens kann die Parlamentsmehrheit dann nicht mehr arrogant „durchregieren“.

Zweitens vermag die Bürgerschaft schon während der Wahlperiode Politikkorrekturen durchzusetzen, statt am Wahltag durch Stimmabgabe für Protestparteien mit der Regierung „abzurechnen“ und politische Verwerfungen herbeizuführen.

Drittens ist die Opposition nicht mehr gehalten, nach einer parlamentarischen Niederlage eine rein politische Entscheidung in eine rechtliche Frage umzuwandeln, um diese – als letzten Zug im Kampf gegen ein Gesetz – auf dem Weg eines abstrakten Normenkontrollverfahrens vor das Verfassungsgericht zu bringen.

Viertens werden populistische Behauptungen zeitnah überprüfbar, man verträte – im Unterschied zum politischen Gegner – die Bevölkerungsmehrheit.

Fünftens sind fakultative Gesetzesreferenden gar nicht vom geläufigsten Vorbehalt gegen plebiszitäre Instrumente betroffen: Ja/Nein-Entscheidungen verfehlten das auf Kompromissbildung angelegte Wesen pluralistischer Politik. Bei einem gesetzesaufhebenden Referenden geht es nämlich nur – ähnlich wie bei der parlamentarischen Schlussabstimmung – um die Ja/Nein-Entscheidung, ob ein bereits beschlossenes und auch bekanntes Gesetz wirklich in Kraft treten bzw. aufgehoben werden soll.

Wer aber einem Volk selbst eine so einfache Entscheidung nicht zutraut, der müsste wohl auch bezweifeln, dass man dem Volk die viel folgenreichere Wahl von Parteien oder Politikern zumuten kann. Wenn man Letzteres aber für eine wertvolle Errungenschaft hält: Warum sollte man dann nicht die repräsentative Demokratie in der beschriebenen Weise verbessern können?

 

Bildquelle: http://www.tagesspiegel.de/images/schweizer-entscheiden-ueber-grundeinkommen/13689870/1-format43.jpg

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