Michael Bittner: „Nebenbei-Verleumden“
Michael Bittner gab heute ein weiteres Beispiel für das, was man ein „Nebenbei-Verleumden“ nennen kann. Es trug sich zu auf einer Gedenkveranstaltung der Dresdner SPD mit dem Motto „Lasst uns das Erinnern nicht vergessen“ im hiesigen FriedrichstaTTpalast anlässlich der nazistischen Dresdner Bücherverbrennung vom 8. März 1933. Ich selbst hatte vor fünf Jahren dort die Gedenkrede gehalten, und zwar mit dem Titel „Bücher verbrennen – und was uns das lehrt“, nachlesbar unter https://wjpatzelt.de/2015/03/10/buecherverbrennungen-und-ihre-lehren/.
In diesem Jahr trug u.a. Michael Bittner einen Text vor. Unter anderem handelte er davon, dass die – politisch-kulturell ja stets rückständigen – Sachsen im Kaiserreich zum Zweck der Niederhaltung der SPD zwischen 1909 und 1918 ein „Pluralwahlrecht“ hatten. Unter ihm konnten die Wähler je nach Einkommen und Bildung bis zu vier Zusatzstimmen abgeben.
An dieser Stelle seines Vortrags merkte Bittner an, dass der „Dresdner Politikrentner Patzelt“ (oder so ähnlich) den Vorschlag gemacht habe, Wählern mit Kindern zusätzliche Stimmen zu geben, um so – nun ziemlich wortgetreu zitiert – „dem Volkstod Einhalt zu gebieten“. Im Übrigen sei dieser Pensionist nicht einmal auf die Idee gekommen, dass Eltern uneins über die Stimmabgabe sein könnten, oder dass Kinder mit ihren Eltern vielleicht politisch gar nicht übereinstimmten. Die Botschaft war also: Der weithin bekannte Rechtsradikalenfreund Patzelt verlangt ein völkisch-undemokratisches Wahlrecht, ist aber zu blöd, dessen Untiefen zu erkennen. Eben das nahezulegen, erfüllt den Tatbestand des „Nebenbei-Verleumdens“.
Anscheinend hatte Bittner nicht damit gerechnet, dass ich unter den Zuhörern sitzen würde. Mit den knappen Zwischenrufen „Unsinn!“, „Nein!“ und „Doch, die Probleme sehe ich; aber ich habe auch Lösungen für sie!“ überraschte ich viele Anwesende und wohl auch ihn. Verleumden funktioniert ja auch viel schöner, wenn es ohne augenblicklichen Widerspruch des Verleumdeten betrieben werde kann.
Tatsächlich war der Literat Bittner wieder einmal zwar glaubensstark, doch ziemlich kenntnisarm. Jedenfalls steht mein inzwischen jahrelanges Eintreten für ein „höchstpersönliches Elternwahlrecht zugunsten nicht wahlberechtigter Kinder“ in einem ausschließlich demokratiestärkenden Kontext, keineswegs aber in einem „völkischen“ Zusammenhang; und obendrein habe ich – darin Gerhart Meixner folgend (siehe ders., Plädoyer für ein „höchstpersönliches Elternwahlrecht zugunsten des Kindes“, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 44/2, 2013, S. 419-426) sehr wohl die praktischen Probleme eines solchen Wahlrechts bedacht und mit konkreten Lösungsvorschlägen versehen.
Wollte sich Michael Bittner überhaupt sachkundig machen, bevor er über mich redet, hätte ihm mein seit Jahren auf meinem Blog nachlesbarer Beitrag über „Familienpolitik und Elternwahlrecht“ nicht entgehen müssen: https://wjpatzelt.de/2015/03/29/familienpolitik-und-elternwahlrecht/. Und was die technischen Einzelheiten betrifft, biete ich ihm zur persönlichen Nachbegabung jetzt auch noch auf demselben Blog den einschlägigen Auszug aus meiner folgenden Publikation an: „Drei Wege zu einer besseren repräsentativen Demokratie in Deutschland: gesetzesaufhebende Referenden, Elternwahlrecht, Vorwahlen für Parlamentsmandate“, in: Tom Mannewitz, Hrsg., Die Demokratie und ihre Defekte, Wiesbaden (Springer VS) 2018, S. 197-225. Der entsprechende Link findet sich hier: https://wjpatzelt.de/2020/03/08/mehr-politisches-gewicht-fuer-kinder/.
Ob wir es wohl noch erleben werden, dass Bittner zur Kenntnis nimmt, wer ich wirklich bin und wofür ich wirklich stehe? Nun, geben wir die Hoffnung auf die Lernfähigkeit auch von ideologisch Versponnenen einstweilen nicht auf!