Parlamentarische Doppelmandate?

Parlamentarische Doppelmandate?

Zum aufgrund von AfD-Trennungsprozessen neu aufgekommenen Thema „parlamentarische Doppelmandate“ sei Folgendes zu erwägen gegeben:
Unbeschadet seiner Arbeitspflichten in Fraktion und Ausschuss hat ein Abgeordneter die Bürger- und Zivilgesellschaft eines Wahlkreises bzw. eines von ihm politisch betreuten Gebiets zu vertreten, ebenfalls die dortigen kommunalen und wirtschaftlichen Interessen, und zwar sowohl im Parlament als auch gegenüber von Regierung und Verwaltung. Ernsthaft unternommen, ist das sehr herausfordernd.
 
Bei einem eher kleinen Betreuungsgebiet wie dem eines Landtagsabgeordneten wird besonders viel Kenntnis über die Lage vor Ort sowie über das politisch Mögliche erwartet. Und bei einem sehr großen Betreuungsgebiet wie dem eines Europaabgeordneten sinken zwar die Möglichkeiten von Präsenz und konkreter Bürgernähe, wird aber umso spürbarer, wie eng gezogen die Grenzen dessen sind, was ein einzelner Abgeordneter leisten kann. Deshalb nimmt, außerhalb von Stadtstaaten, das pflichtgemäß ausgeübte Abgeordnetenmandat die ganze Arbeitskraft in Anspruch.
 
Gleich zwei Mandaten wird man jedenfalls nicht gerecht werden. Nur für kurze, nach Monaten bemessene Übergangszeiten kann derlei hinnehmbar sein. Also sollte der Gesetzgeber Fristen setzen, um parlamentarische Mehr-Ebenen-Rollen in Parteidiensten zu verhindern.
Bildquelle: https://www.google.de/search?q=Doppelmandat&rlz=1C1NIKB_deDE570DE570&tbm=isch&source=lnt&tbs=isz:l&sa=X&ved=0ahUKEwiBtNaFrLvXAhXE-KQKHWYMC4oQpwUIHQ&biw=1536&bih=760&dpr=1.25#imgrc=Qi5CpWiLC5RilM:

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