Zum Wahlprogramm der AfD

Zum Wahlprogramm der AfD

Bemerkungen zum Entwurf eines Wahlprogramms der AfD für die Bundestagswahl 2017

(weitgehend auch für das beschlossene Wahlprogramm gültig)

I. Zur Aufgabe von Wahlprogrammen

Wahlprogramme haben drei Aufgaben. Erstens sollen sie eine Partei von innen her einen. Im Fall von neuen Parteien wie der AfD ist das noch viel schwieriger bei schon etablierten Parteien. Sie müssen nämlich auch noch über Grundsätzliches streiten, alte Parteien hingegen meist nur darüber, was sie von ihren prinzipiellen Positionen im Wahlkampf besonders betonen oder auf aktuelle Themen anwenden wollen. Zweitens sollen Wahlprogramme möglichen Wählern zeigen, wofür eine Partei aus schlüssigen Gründen steht, die um ihre Stimmen wirbt. Das wird dann zur großen Herausforderung, wenn – wie im Fall der AfD – sowohl die aktive Mitgliedschaft als auch die mögliche Wählerschaft sehr heterogen, instabil, stark von Lust aufs Protestieren und Polemisieren motiviert ist. Drittens sollen Wahlprogramme Berichterstattung über die Positionen und Personen einer Partei bewirken, und zwar eine möglichst positive. Dieses Anliegen kann eine Partei wie die AfD verzweifeln lassen, weil vor allem jene ihrer Themen schlagzeilenträchtig sind, die sich skandalisieren lassen, und weil ein nennenswerter Teil der Mitglied- und Anhängerschaft durchaus Lust auf Skandalöses oder immerhin leicht Skandalisierbares hat.

Wahlprogramme sind also eine vielschichtige Textsorte. Auch müssen sie nicht nur sehr unterschiedlichen Zwecken dienen, sondern auch auf jenen Parteitagen eine Mehrheit finden, die sie verabschieden sollen. De dort Anwesenden ist aber meist klar, das Sachfragen mit Personen- und Rangfragen verbunden sind, also sachlich Unvernünftiges personalpolitisch vorteilhaft, dem Zusammenhalt der Partei Dienliches aber sachlich unvernünftig sein kann. Also wird in Wahlprogrammen vieles, da auf mehrheitsermöglichende Kompromisse ausgehend, unklar bleiben oder von Widersprüchen durchsetzt sein – und in Programmentwürfen erst recht, weil diese oft ja auch Manövrierspielraum für mehrheitssichernde Absprachen auf Wahlparteitagen vorsehen müssen.

 

II. Leitsätze einer fairen Analyse von Wahlprogrammen

Das alles stellt auch eine faire Auseinandersetzung mit Wahlprogrammen bzw. deren Entwürfen vor einige Herausforderungen. Die zu befolgenden Leitsätze werden am besten wohl die folgenden sein:

  • Vorordnung der Bereitschaft zum Verstehen des gemeinten Sinns vor jedem Wunsch, leicht Kritisierbares in den Text hineinzudeuten oder ihm überzustülpen.
  • Meinungsneutrale Überprüfung der inhaltlichen Schlüssigkeit des Ausgeführten, sofern nicht wichtige Grundlagen genau jener freiheitlichen Demokratie betroffen sind, in deren Rahmen allein es überhaupt Sinn hat, Wahlen zu veranstalten und für sie Wahlprogramme vorzulegen.
  • Hilfestellung für die Entwicklung eines vorliegenden Programmentwurfs zu einem – innerhalb der Bandbreite legitimer pluralistischer Vielfalt – im Sinn der Partei plausibleren Programmatik.

Nicht Aufgabe eines Politikwissenschaftlers, sondern eines Politikers ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit den im Wahlprogramm vertretenen politischen Positionen. Eine solche Auseinandersetzung kann man sehr wohl zum Teil einer durchaus fairen Analyse machen. Es gibt aber keine Pflicht, politikwissenschaftlich aufgeklärte Analyse und politische Auseinandersetzung miteinander zu vermengen. Im Übrigen hat der Analytiker jedes Recht, seine Auseinandersetzung nach eigenen Prioritäten auszurichten. Er steht also nicht in der Pflicht, sich mit jedem Detail des Wahlprogramms zu befassen.

 

III. Zu den Grundzügen des Programmentwurfs

Es ist verständlich und ganz in Ordnung, dass eine als „Alternative für Deutschland“ auftretende Partei zunächst einmal jenes Grundsätzliche abhandelt, dessentwegen sie überhaupt sozusagen „notwendig wurde“ oder immerhin eine nennenswerte Anhängerschaft gewann. Dieses Grundsätzliche wird im Entwurf des AfD-Programms in den ersten sechs Programmkapiteln abgehandelt, vor allem in 1 („Wiederherstellung von Demokratie“), 2 („Der EURO ist gescheitert“), 5 („Asyl braucht Grenzen“) und 6 („Der Islam in Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“). In ihnen flammt auch ideologisches Feuer. Andere Programmkapitel oft schon den Überschriften ablesen.

Rein sachlich fallen die folgenden Überschriften von Programmteilen aus. Dort werden die Positionen der AfD meist auch in sachlichem Tonfall entfaltet:

  • Innere Sicherheit
  • Kultur und Medien
  • Steuern und Finanzen, Wirtschaft und Arbeit
  • Sozialpolitik
  • Verkehrswege erhalten und ausbauen, Wohnungsbau verstärken, ländlichen Raum entwickeln
  • Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Verbraucherschutz und Landwirtschaft

In griffiger Rahmung kommen die Überschriften der folgenden Programmteile einer und kündigen bereits besondere Prioritäten und Akzentuierungen der AfD an:

  • Außen- und Sicherheitspolitik: Deutsche Interessen durchsetzen
  • Asyl braucht Grenzen: Zuwanderung und Asyl“ (wobei der Klarheit gedient wäre, lautete der Text „Zuwanderung braucht Grenzen“, denn Zuwanderung über das Asylrecht ist ja nur ein Teil des gesamten Migrationsgeschehens)
  • Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ (wobei richtigerweise zu schreiben wäre „… mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“)
  • Willkommenskultur für Kinder: Familien und Bevölkerungsentwicklung
  • Bildung und Schule: Mut zur Differenzierung
  • Unser Gesundheitssystem ist in Gefahr
  • Schluss mit der Technologiefeindlichkeit: Energie und Klima

Andere Überschriften sind so vollmundig formuliert, dass in ihnen schon ein gewisser Überschuss an Parteiideologie sichtbar wird:

  • Wiederherstellung der Demokratie in Deutschland“ – so, als ob wir wirklich eine gescheiterte Demokratie wären
  • Der EURO ist gescheitert“ – so, als ob das schon bewiesen sei, nicht aber nur ein objektiv bestehendes und allzu leichtfertig zugelassenes Risiko wäre.

 

IV. Zu den programmatisch abgehandelten Politikfeldern

  1. Vernünftig mit unvernünftigen Einsprengseln: die familienpolitischen Aussagen

Zwar werden viele das – teils auch in etwas groben Formulierungen umrissene und auch an anderen Stellen des Programmentwurfs anklingende – Rahmenargument dieses Kapitels nicht mögen: Man sollte die deutsche Gesellschaft in die Lage versetzen, sich wieder aus sich selbst heraus zu reproduzieren – einesteils, um nicht dauerhaft demographische Lücken in den Sozialsystemen und auf dem Arbeitsmarkt durch Einwanderung mitsamt ihren nicht immer positiven Folgen schließen zu müssen; und andernteils, damit Deutschland Kultur im Generationenwechsel auch weitergegeben werden kann. Doch das ändert nichts daran, dass hier auf reale und eben nicht unproblematische Merkmale Deutschlands eingegangen wird: die Seltenheit mittelgroßer Familien, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen; die erhebliche Kinderlosigkeit (ihrerseits Triebkraft hin zur Bereitschaft, Deutschland zum Einwanderungsland zu machen); routinemäßige Beendigung des Lebens sehr vieler ungeborener Kinder – gerade so, als ob das eine Selbstverständlichkeit sein solle.

Bei der Ursachenanalyse und den empfohlenen Maßnahmen gibt es zwar etlichen rhetorischen Überschuss, doch im Wesentlichen die richtigen Akzente: Menschenrechte habe nun einmal nicht nur bereits geborene Menschen; sozialer Frieden braucht eine schrittweise und verlässliche demographische Entwicklung; die aber scheitert seit langem daran, dass einesteils Kinder ein wichtiges Verarmungsrisiko sind, andernteils aber die dominierenden gesellschaftlichen Leitbilder dieses Risiko als nicht wirklich eingehenswert erscheinen lassen.

„Willkommenskultur für Kinder“, wie das in sanfter Provokation genannt wird, darf deshalb nicht aus billigen netten Worten bestehen, sondern muss Menschen mit Kindern deutlich mehr Geld als derzeit einbringen. Die konkrete Forderung nach Einführung eines steuerlichen „Familiensplitting“ – leider nicht konsequent verbunden mit dem Verlangen nach einer Abschaffung des „Ehegattensplitting“ – weist dazu den richtigen Weg. Richtig sind auch die im Kapitel über Sozialpolitik vorgetragenen Forderungen, u.a. nach einer rentenpolitischen Honorierung von Erziehungszeiten.

Schade ist das Fehlen der hier ebenfalls zielführenden Forderung nach einem höchstpersönlichen Wahlrecht für die Erziehungsberechtigten noch nicht wahlberechtigter Kinder. Es würde nämlich schon binnen kurzem den politischen Parteien einen unwiderstehlichen Anreiz für eine Korrektur ihrer bislang fehlerhaften, da in unsere demographischen Probleme hinenführenden Familienpolitik setzen.

Unnötig ist es hingegen, die richtige Forderung nach Pflege eines normativen Familienbildes von der Art „Frau plus Mann plus Kinder“, das ja auch perfekt zu unserer auf sexuelle Reproduktion angewiesenen Spezies passt, mit wütenden Ausfällen gegen die „Gender-Forschung“ zu verbinden. Hier wird eine für die Bundespolitik ohnehin nicht zentrale Auseinandersetzung gesucht, bei der man allenfalls manche Anhänger der AfD in ihrer Parteiidentifikation bestärkt, doch schwerlich neue Wählerschichten erschließt.

 

  1. Unvernünftig mit einem vernünftigen Einsprengsel: das Demokratiekapitel

Dieses ist das schwächste Kapitel im ganzen Programmentwurf. An ihm ist bereits die Rahmenerzählung falsch, nach der es in Deutschland keine Gewaltenteilung mehr gäbe oder die innere Sicherheit nicht mehr zu gewährleisten sei. Richtig ist allein, dass bei der Euro-Rettungspolitik sowie der Migrationspolitik der Jahre 2015/16 eine wirksame parlamentarische Opposition fehlte. Bei der Migrationspolitik wollten ausgerechnet die Oppositionsparteien nicht opponieren, weil politisch ja mit der Kanzlerin übereinstimmten. Richtig ist auch, dass im Jahr 2015 etliche Risiken innerer Sicherheit durch einen allzu sorglosen Umgang mit Grenzen und Grenzkontrollen eingegangen wurden. Und richtig ist ferner, dass unter –  bis vor das Bundesverfassungsgericht führender – versuchter Überspielung des Bundestages durch die sogenannte „Euro-Rettungspolitik“, sehr große Gefahren für den Bundeshaushalt und für deutsches Steuergeld zugelassen wurden.

Doch staatsrechtlich falsch sind Behauptungen dahingehend, die Verträge von Schengen, Maastricht oder Lissabon wären rechtswidrig. Deutschland darf sich nämlich sehr wohl – und auch unter Weiterreichung nationaler Rechte – in einen supranationalen Staatenverbund einordnen, in einen Staatenbund ohnehin; allein die Eigenstaatlichkeit des Landes aufzugeben, wäre unzulässig. Doch welcher Grad an supranationalem Regieren wünschenswert sein kann, ist Gegenstand völlig legitimen politischen Streits. Und natürlich beschränkt die Wirkungsmöglichkeiten innerstaatlicher Demokratie, wer sich in ein supranationales Gefüge einordnet. Es kann aber gute Gründe dafür geben – wie etwa 1871, als die deutschen Königreiche und Fürstentümer ihre Souveränität zugunsten des neu entstandenen Reiches aufgaben.

Soweit nun im Programmentwurf die innerdeutsche Demokratie thematisiert wird, verbinden sich richtige Beobachtungen mit zwar populären, doch falschen, zumindest irreführenden Deutungsmustern. Richtig ist, dass bei einer so wichtigen Entscheidung wie der – durch Kanzlererklärung geschaffenen – zeitweisen Selbstverpflichtung, Deutschland werde faktisch unbegrenzt Migranten aufnehmen, der Parlamentsvorbehalt übergangen wurde – und zwar deshalb, weil sich die Oppositionsparteien nicht um ihn kümmerten, und in den Regierungsparteien die den Kanzlerinnenkurs unterstützenden Mehrheiten die kritischen Minderheiten politisch überspielten. Doch dieses Hinwegsetzen über den Parlamentsvorbehalt war ein episodisches Fehlfunktionieren unseres Regierungssystems, ist aber kein Beweis dafür, hierzulande regiere stets und überall eine kleine, durch demokratische Willensbildung nicht mehr zu erreichende Oligarchie – weshalb sich Deutschlands Demokratie in einem „illegalen Zustand“ befinde.

Ganz richtig und demokratieförderlich ist in diesem Kapitel allein die Forderung, man solle in Deutschland Volksabstimmungen einführen, mit denen vom Parlament bereits beschlossene Gesetze wieder aufgehoben („fakultatives gesetzesaufhebendes Referendum“) oder – über die Landesebene hinaus – verändert werden könnten („Volksgesetzgebung“, hier: zur Novellierung eines fortbestehenden Gesetzes). Erwägenswert wird sind ferner die Forderungen nach obligatorischen Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen oder bei solchen internationalen Verträgen, welche die Rolle Deutschlands in der supranationalen EU betreffen. Doch die bis dahin vernünftige Position des Programmentwurfs wird anschließend sowohl durch Überschussrhetorik als auch durch ein Ausfransen des Arguments dahingehend verunklart, dass nun auch in Deutschland eine Volksabstimmung über den weiteren Verbleib Deutschlands in der EU durchgeführt werden solle. Das aber wäre ein Präzedenzfall für die Ermöglichung von – demokratiepolitisch ganz unzweckmäßigen – plebiszitären Sachentscheidungen.

Die Vorschläge zu den politischen Parteien, die gar nicht wenig Raum einnehmen, sind allesamt vom Vorurteil geleitet, dass sich in der von starken Parteien getragenen deutschen Demokratie gerade deren Grundmauern – d.h. die Parteien – am falschen Platz befänden. Denn die Parteien sollten – so das Programm im Punkt 1.7 – im Staat nur „mitwirken“, doch nicht das politische System „beherrschen“. Tatsächlich ist aber niemand (!) anderes als die Parteien demokratisch legitimiert, in Deutschland Herrschaft auszuüben. Nur sie stellen sich nämlich allgemeinen periodischen Wahlen, weshalb genau ihre Anführer – die regionalen Parteiführer als Abgeordnete, die nationalen Parteivorsitzenden als Regierungsmitglieder oder Oppositionsführer – zum Regieren bzw. zu dessen parlamentarischer Mitprägung befugt sind. Eben deshalb entspricht jene Verbindung von Parteiamt und Parlamentsmandat, welche der AfD-Programmentwurf abschaffen will, genau der Funktionslogik unseres Regierungssystems. Doch das bemerkten die Verfasser des Programmentwurfs anscheinend nicht, weil sie sich schlicht von hierzulande üblichen populären Vorurteilen leiten ließen.

Ebenfalls ohne das überhaupt zu bemerken, plädiert der Programmentwurf auch für eine Abschaffung des bewährten „parlamentarischen Regierungssystems“. Dessen Kern ist die – im England des 19. Jh. entstandene – Verbindung von herbeigewählter Parlamentsmehrheit und Regierung. Zu ihr kommt es dadurch, dass die führenden Parlamentarier der eine Koalitionsmehrheit erringenden Parteien in die Regierungsämter einrücken. Genau das soll aber laut Programmentwurf beseitigt werden. Die einzige stimmige Alternative dazu wäre ein „präsidentielles Regierungssystem“, das außerhalb der USA allerdings noch nirgends und niemals demokratiebewahrend funktioniert hat. Tatsächlich fordert der Programmentwurf eine Direktwahl des Bundespräsidenten. Doch das geschieht erkennbar ohne eine durchdachte Absicht, dann wenigstens ein stimmiges präsidentielles Regierungssystem einzuführen, wozu zwingend die Abschaffung des Amts des Bundeskanzlers und die Unterstellung aller Bundesminister direkt unter den Bundespräsidenten gehörte. Behält man das gesonderte Amt eines Regierungschefs Amt aber bei, wie das vom Programmentwurf nahegelegt wird, so entsteht ein semi-präsidentielles bzw. semi-parlamentarisches Regierungssystem wie in Frankreich. Dessen Praxis, die entweder zu einer „republikanischen Monarchie“ oder zum Regieren bei versickernder Verantwortung führt, könnte aber allen abschreckend vor Augen stehen.

Natürlich lässt sich – wie es ja in Deutschland immer wieder geschieht – über eine sinnvolle Verkleinerung des Bundestages nachdenken, und ebenso über eine Veränderung des Bundestagswahlrechts dahingehend, dass – wie etwa beim Bayerischen Landtagswahlrecht – nicht mit starren, sondern mit variablen Parteilisten gearbeitet würde. Nur zeigt die Praxis, dass dies an der grundsätzlichen Stärke von Parteien gar nichts ändert – und am Entstehen der (im Übrigen erforderlichen!) Rolle des Berufspolitikers schon gleich gar nicht. Hier macht der Programmentwurf also Vorschläge, die für eine Verwirklichung der verfolgten Absichten untauglich sind.

Ganz besonders undurchdacht sind die Forderungen nach Amtszeitbegrenzungen. Die durchschnittliche Verweildauer von deutschen Abgeordneten in Parlamenten liegt ohnehin nur bei rund zweieinhalb Wahlperioden; also ist die geforderte Amtszeitbegrenzung auf vier Wahlperioden sinnfrei. Und weil bislang nur drei der bislang acht Bundeskanzler mehr als zwei Wahlperioden regierten, löst deren Amtszeitbegrenzung auf zwei Wahlperioden auch kein wirklich drängendes Problem. Zu fragen wäre sogar, ob es unserem Land wirklich gedient wäre, wenn man unter Beweis gestelltes politisches Talent von Leuten wie Adenauer oder Kohl nach zwei Wahlperioden – wie in den USA – von Verfassungs wegen brachliegen zu lassen. Und ohnehin kann bei uns nicht nur das Wahlvolk einen Regierungschef aus dem Amt wählen, wenn man seiner überdrüssig wird (wie einst bei Kiesinger und Kohl), sondern seine Partei kann ihn auch – anders als den US-Präsidenten – leicht zwischen den Wahlen stürzen, falls sie das will (so einst bei Adenauer und Erhard, bei Brandt und faktisch auch Schröder).

Andere Vorschläge – etwa zur Parteienfinanzierung, zur Rentenvorsorge für Abgeordnete, zum Lobbyismus um Abgeordnete oder zur Steuerverschwendung – treffen auf bereits umfangreich in Deutschland geführte Debatten, die gerade nicht zum Ergebnis hatten, dass Vorschläge wie im AfD-Programmentwurf zielführend sein könnten.

 

 

  1. Weitgehend realistisch, doch zu wenig konstruktiv: das Zuwanderungs- und Islamkapitel

a. Zuwanderung

Zutreffend wird das auf Europa zukommende Problem der demographischen Entwicklung Afrikas benannt. Auch stimmt die Feststellung, dass Massenauswanderung aus unterentwickelten Weltgegenden die dortigen Probleme durchaus nicht löst – und als Masseneinwanderung nach Europa dort einfach zusätzliche Krisen auslöst. Deshalb ist die Feststellung richtig, dass es die – zumal ökonomischen – Fluchtursachen in den Herkunftsländern von Migranten zu verringern gilt. Lobenswert ist der Nachsatz, dass es in Ordnung ist, dafür auch Nachteile für unsere westlichen Volkswirtschaften in Kauf zu nehmen. Und als Notmaßnahme – wohl längerfristiger Art – kann tatsächlich die Erhörung der UNCHR-Mittel für Flüchtlingszentren in heimat- und kulturnahen Regionen dienen.

Auch die folgenden Grundzüge nachhaltiger Problemlösungen werden zutreffend benannt: Sicherung der Außen- und nötigenfalls auch Binnengrenzen der EU so, dass keine ungeregelte Massenzuwanderung – zumal von beruflich wenig Qualifizierten Migranten – in unsere Systeme sozialer Absicherung mehr erfolgt (wobei nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung wohl weniger die EU-Bürger als vielmehr migrantische Nicht-EU-Bürger die zentrale Herausforderung sind); weitgehende Unterbindung des Familiennachzugs, sofern dies Lasten für unsere Sozialsysteme auslöst; Unterbindung des Anreizes, unbegleitete Minderjährige gleichsam zur Vorhut des Nachzugs ihrer Familien zu machen; Verlagerung der Verantwortung für die Aufnahme von Zuwanderung in Europas Nationalstaaten, allerdings unter Vergemeinschaftung des Schutzes der Außengrenzen, und wobei – was nicht im Programmentwurf steht – die Regeln zur Rettung Schiffbrüchiger eingehalten werden müssen. Ebenso richtig ist die Forderung, das Asylverfahren in rationalere und effektivere Formen zu bringen.

Nicht in Ordnung ist es aber, anstelle klarer Aussagen über Leitgedanken unserer Zuwanderungspolitik einfach den Begriff der „Minuszuwanderung“ zu setzen. Er ist nämlich ein die Wahrheit verhüllender Euphemismus wie „Minuswachstum“. Außerdem bleibt der Begriff im Programmentwurf unklar. Soll „einfach“ die jährliche Migrantenzahl, etwa die Nettozuwanderung von rund einer Million im Jahr 2015, fortan jährlich um 200.000 reduziert werden? Soll diese Politik geführt werden, bis eine Nettozuwanderung von Null erreicht ist, oder wird dann für die Zeit danach (und nicht nur – wie im Programm – davor) eine jährliche Mindestabschiebequote in entsprechender Höhe gefordert? Und falls ja: Auf welchen grundgesetzkonformen Rechtsgrundlagen? Und bis zu welcher Zahl an in Deutschland lebenden Migranten ohne deutsche Staatsbürgerschaft? – Insgesamt ist es unverantwortlich, gerade an einer Programmstelle, die sowohl für unser Land als auch für die mögliche Wählerschaft der AfD sehr wichtig ist, durch ein reines Wieselwort Unklarheit aufkommen zu lassen.

b. Integration

Zu Recht wird – faktisch als Grundlage einer gelingenden Integrationspolitik – die Festlegung einer klaren Einwanderungspolitik gefordert, desgleichen eine aktivierende Familienpolitik, damit nämlich zahlreiche Einwanderung samt ihren problematischen Folgen nicht schlicht wegen unzulänglicher Reproduktion unserer Gesellschaft erforderlich wird. Richtig wird auch erkannt, dass die erfolgreiche Integration von Migranten nur bis zu bestimmten, besser nicht durch Versuch und Irrtum auszutestenden Größenordnungen gelingt.

Richtig ist ferner die Aussage, dass Integration vorrangig die Aufgabe von Einwanderern, nicht eine Bringschuld der aufnehmenden Gesellschaft ist. Passend ist auch die Feststellung, gutgemeinte Absenkungen schulischer und beruflicher Anforderungen an zu integrierende Migranten dürften nur fallbezogen sind und nicht überhaupt zur – durch unser Bildungssystem ohnehin schon bewirkten – weiteren Niveauabsenkung führen. Richtig ist ebenfalls die Forderung, die doppelte Staatsbürgerschaft wieder zu einem Ausnahmetatbestand, nicht für die nachrückende, in Deutschland geborene Ausländergeneration zur Regel zu machen.

Das alles ist also zwar stimmig, doch nicht sonderlich konkret.

c. Islam

Es stimmt schon, dass ein Islam nicht ins Land gehört, der Deutschlands Rechtsordnung nicht respektiert, ja vielleicht sogar unterläuft. Ebenso richtig ist es, die Entstehung und Verfestigung von islamischen Parallelgesellschaften mit jeweiligen Sonderkulturen zu verhindern. Und verkehrt ist auch nicht der Hinweis auf ausländische Förderer der Ausbreitung des Islam in Deutschland. Das alles benennt echte und durch Politik zu lösende Probleme.

Genau deshalb wäre es gut, vom – ja auch im Programmentwurf – anerkannten allgemeinen Recht auf Religionsfreiheit ausgehend sehr konstruktiv davon zu handeln, auf welche Weise Muslime denn – trotz mancher Schwierigkeiten – zum keinerlei Besorgnisse auslösenden Teil unserer Gesellschaft werden könnten. Immerhin gibt es – zusätzlich zu über zwei Millionen im Land lebenden Muslimen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – bereits gut zwei Millionen Deutsche muslimischen Glaubens. Deren Zahl wird in den nächsten Jahren gewiss weiter steigen. Hier also stellen sich wirklich wichtige Politikaufgaben.

Doch dem Programmentwurf fehlen alle in dieser Hinsicht konstruktiven Ansätze. Vor allem wird betont, was alles es zu verbieten gilt – natürlich Minarette, weibliche Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, Kopftücher von muslimischen Lehrerinnen, islamtheologische Lehrstühle. Vieles davon passt nicht zu unserer liberalen – und darin bewahrenswerten – Rechtslage. Zumal der letztgenannte Vorschlag unterbände die Ausbildung von islamischen Religionslehrern in Deutschland und führte, mitsamt der dann nötigen Auslagerung von islamischem Religionsunterricht ganz in den Privatbereich, erst recht zu islamischer Nischengesellschaftlichkeit.

Auch in den islambezogenen Teilen des Bildungskapitels schlägt der Programmentwurf einen falschen Weg ein. Erstens ist nicht zu erkennen, auf welche Weise unsere Schulen – ohnehin durch Inklusionsaufgaben stark gefordert – auch noch schulpflichtige Asylbewerber auf ein Leben nach ihrer Rückkehr ins Herkunftsland vorbereiten könnten. Es sollen doch wohl nicht allenthalben Lehrer eingestellt werden, die in der Sprache der Migrantenkinder unterrichten?

Ferner wirkte sich die Unterbindung eines bekenntnisgebundenen Islamunterrichts an den Schulen integrationspolitisch kontraproduktiv aus. Wenn man nämlich den islamischen Religionsunterricht Imamen überlässt, die – wie ebenfalls gefordert – gar nicht an deutschen Hochschulen ausgebildet werden, dann kultiviert man vor allem eine abgeschottete islamische Kultur im Umfeld der Moscheen. Gar nichts nutzte es dabei, den Koranunterricht „an Moscheevereinen“ zu verbieten, denn natürlich können private Religionslehrer überall dort, wo sie erwünscht sind, jederzeit auftreten, weil das nun einmal Teil der Religionsfreiheit ist. Hingegen passen sich Muslime als Muslime – und nicht als Türken, Syrer oder Afghanen – wohl genau dann den Verhältnissen in unserem Land bestmöglich an, wenn auch hinsichtlich ihrer religiösen Bildung während der Schulzeit zwischen ihnen und den Nicht-Muslimen keinerlei Unterschied gemacht wird. Wenn man aber nicht Religion als Schulfach überhaupt abschaffen und islamische Religionsvermittlung vollends in die – dem Staat unzugängliche – Sphäre des Privaten verlegen will, muss man vernünftigerweise zwischen den folgenden Möglichkeiten wählen: Entweder erhalten Schulpflichtige eine konfessionsgebundene religiöse Bildung von Lehrern, die an säkularen Universitäten studiert haben – oder sie gehen statt zum Religionsunterricht zum Pflichtunterricht in einem Fach mit einem Namen wie „Ethik“.

Leider prägt gerade diesen Programmteil ein nachgerade muslimablehnender Affekt, nicht aber vernünftiges Nachdenken über konstruktive Lösungen einer ja wirklich bestehenden Problems. Insgesamt lädt der stark auf Abschottung setzende, sich unterschwellig nicht selten aggressiv anfühlende Unterton aller Passagen über den Islam und über Muslime dazu ein, der AfD weiterehin genau jene Islamophobie samt kulturalistischen Rassismus zuzuschreiben, gegen den sie im Programmentwurf sich doch ausdrücklich wehrt. Womöglich gehen in diesem Kapitel Mängel am rationalen Durchdringen der zu bewältigenden Probleme überhaupt mit Mängeln politischer Klugheit einher.

  1. Richtiges, vermengt mit Vorurteilen: die Kapitel über Kultur, Medien und Bildung

a. Kultur 

Zwar wirkt – durchaus merkwürdig aus der Warte anderer Länder – die folgende Feststellung im Abschnitt 9.1. auf viele in Deutschland wie ein rotes bzw. braunes Tuch:

„Die AfD bekennt sich zur deutschen Leitkultur. Diese fußt auf den Werten des Christentums, der Antike, des Humanismus und der Aufklärung. Sie umfasst neben der deutschen Sprache auch unsere Bräuche und Traditionen, Geistes- und Kulturgeschichte. Unser liberaler Rechtsstaat, unsere Wertschätzung von Bildung, Kunst und Wissenschaft und der sozialen Marktwirtschaft als Ausdruck menschlicher Kreativität und Schaffenskraft sind damit engstens verbunden.“

An dieser Einschätzung und Grundhaltung nichts auszusetzen. Aus ihr lassen sich viele weitere, gerade für eine Einwanderungsgesellschaft wichtige Positionen schlüssig entwickeln. Nur muss die AfD dann auch in ihrer Gesamtprogrammatik den hier umrissenen Grundsätzen gerecht werden, zumal der zur liberalen Rechtsstaatlichkeit. Das aber misslingt deutlich, wo immer es um den Islam geht.

Völlig richtig ist es, die deutsche Sprache als Kern der kulturellen Identität unseres Landes zu benennen. Ein Versäumnis ist es deshalb, dass die gute Beherrschung der deutschen Sprache nicht ausdrücklich als Anzeichen dafür benannt wird, dass einem Zuwanderer wirklich an Integration liegt, ja das er fortan „dazugehört“. Doch stattdessen gibt es mehrfach ganz kontraproduktiven rhetorischen Überschuss – etwa dort, wo auf EU-Ebene für die praktische Gleichstellung des Deutschen gesorgt werde „solange die EU noch besteht“. Auch die Verbindung des Themas „deutsche Sprache“ mit der Kritik von „politisch korrekten Sprachvorgaben“ ist höchst ungeschickt. Gleiches gilt auch für die Verkopplung des Verweises auf die Kulturhoheit der Länder mit der Ablehnung „politisch korrekter Kunst und Kultur“. Hier werden, ganz oberflächlichen Entrüstungswünschen nachgebend, sehr verschiedene – und in sich selbst wichtige – Problembereiche so weit vermengt, dass deren jeweils gesonderte und darin zielführende Erörterung schwierig wird.

Insgesamt wirkt in allen hier einschlägigen Abschnitten vieles verklemmt und so, als hätten eher Ressentiments als konstruktive Überlegungen die Feder geführt. Das zeigt sich zumal in der Vermengung der Forderung nach einer „Beseitigung ideologiebesetzter kulturpolitischer Vorgaben des Staates“ mit der nach einem „Aufbrechen der aktuellen Verengung der deutschen Erinnerungskultur auf die Zeit des Nationalsozialismus“. Auf diese Weise wird ein durchaus diskutables Thema in eine Frontstellung zum Ziehen von Lehren aus der Katastrophe des Nationalsozialismus gebracht. Diese Frontstellung ist aber sachlich ganz unangemessen. Auch isoliert sie die AfD in den Diskursen um das bundesdeutsche Selbstverständnis. Besser wäre es da, einfach zu benennen, was in der deutschen Geschichte eben auch an Positivem war; auf diese Weise den Nationalsozialismus nicht als Glanzlicht, sondern als Tiefpunkt der deutschen Geschichte kenntlich zu machen; und idealerweise dann noch zu rühmen: Noch kein Volk ist je so gründlich und redlich mit den verbrecherischen Seiten seiner Geschichte umgegangen ist wie das unsere – und eben das macht uns auch moralisch stärker, als wir das ohne eine solche Erinnerungskultur wären.

b. Medien

Der Komplexität des Themenbereichs öffentlicher vs. Privater Rundfunk werden die entsprechenden, plakativen Ausführungen nicht gerecht. Gleiches gilt für den knappen Satz zur Meinungsfreiheit im Internet. Insgesamt wirkt das hier Stehende ungekonnt.

c. Bildung

Bildungspolitik ist Ländersache, weshalb es schul- oder hochschulbezogene Aussagen in einem Programm für eine Bundestagswahl nicht wirklich braucht. Allgemeinpolitische Gründe werden wohl zur Aufnahme in den Entwurf geführt haben.

Richtig benannt sind gewiss die übergeordneten Ziele einer umfassenden Bildung, die zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Übernahme der Bürgerrolle befähigen soll. Stimmig ist auch die Ablehnung von Nivellierung und Qualitätsverlust, weil das die Chancen sowohl junger Leute als auch unserer Gesellschaft beeinträchtigt. Förder- und Sonderschulen können, wie es das Programm vermerkt, zur Chancensicherung nicht von anderweitig Begabten einen wichtigen Beitrag leisten. Auch ein gegliedertes Schulsystem ist wohl nicht unvernünftig, wie zumindest die entsprechenden Ländervergleiche zeigen. Ebenso plausibel ist der Hinweis, dass uns inzwischen Auszubildende fehlen, wir hingegen viele faktisch wenig könnende Abiturienten sowie viele unglückliche Studierende haben, die einstweilen auf einer sie menschlich nicht weiterbringenden Lebensbahn gelandet sind. Und richtig ist auch die Forderung nach einer höheren Grundfinanzierung der Hochschulen, welche die kreativitätserstickende Abhängigkeit von Drittmittelforschung reduzierte.

 

  1. Neue Herausforderungen teils schlüssig, teils unschlüssig bedacht: Euro-, Außen- und Sicherheitspolitik

a. Euro

Dass der Euro Deutschland große Haftungsrisiken auflädt, durch die Zins- bzw. Inflationspolitik der EZP den Sparern und Rentnern auch noch erhebliche Enteignungs- und faktische Verarmungsrisiken, ist ebenso richtig wie die Beschreibung jener Spannungen, die der Euro zwischen den der Eurozone angehörenden Ländern ausgelöst hat, sowie der großen Lasten, die er einigen Bevölkerungen in der Eurozone zu tragen gab. Deshalb ist es nicht unplausibel, dass vom Programmentwurf der Weg zu einer Rückabwicklung des Euro offengehalten und klar der Übergang zu einer noch engeren Haftungsgemeinschaft abgelehnt wird. Diese Programmpassage wird auch so schnell nicht veralten.

Manch anderes ist aber weniger plausibel. Etwa ist die Forderung nach Erhaltung des Bargelds gewiss unterstützungswert, betrifft aber kein konkret abzuwehrendes Politikprojekt; und die Verlagerung von – bislang freilich noch nicht allem – Bundesbankgold nach Deutschland ist ohnehin im Gang.

 

b. Außen- und Sicherheitspolitik

Dass Deutschland eine Fortschreibung der Strategien seiner Außen- und Sicherheitspolitik braucht, ist ebenso richtig wie die Forderung, möglichst zu allen Staaten gute Beziehungen zu pflegen sowie das friedliche Zusammenleben der Völker zu fördern.

Dass dies im Rahmen der – ja ohnehin nicht statisch in ihrem gegenwärtigen Zustand verharrenden – EU schlechterdings nicht möglich sei, ist aber aus der Luft gegriffen. Ganz jenseits des Gewichts Deutschlands liegt es hingegen, die UNO machtpolitisch neu auszurichten oder Deutschland einen Sitz im Weltsicherheitsrat zu verschaffen. Was dazu ausgeführt wird, sind ebenso Leerformeln wie die Forderung nach Abschaffung der nicht einmal mehr symbolische Wirkung entfaltenden Feindstaatenklauseln der UN. Hier werden ganz unnötige Dinge thematisiert, also politische Steckenpferde beritten.

Wichtig ist gewiss der Appell, Außenpolitik stärker an unserem Interesse an der Stabilität von Staaten auszurichten als an solchen Imperativen von Demokratie und Moral, welche die Stabilität von für die internationale Architektur wichtigen Staaten gefährden können. Jeder Blick auf unsere Chinapolitik oder auf die Folgen westlicher „Demokratie-Interventionen“ in der islamischen Welt findet dafür Belege. Doch zeugt nicht von wirklich systematischem Durchdringen der sich uns stellenden Herausforderungen, wenn man im Demokratiekapitel die Volkssouveränität preist, im Außenpolitikkapitel aber durchblicken lässt, bei den Staaten anderer Völker wäre die Stabilität auch dann wichtiger als Demokratie und Moral, wenn deren Völker eine Befreiung aus dem status quo wünschten.

Unplausibel ist ferner die Forderung, die europäischen Staaten sollten ihre Landesverteidigung weitgehend eigenständig leisten. Zu Deutschland sagt der Programmentwurf denn auch, unser Land sich selbst – also ohne andere – verteidigen können. Doch außer der erwägenswerten Wiedereinsetzung der Wehrpflicht wird kein Weg aufgezeigt, wie sich das personell, ausrüstungsmäßig und finanziell bei den für eine komplette Landesverteidigung erforderlichen Teilstreitkräften realisieren ließe. Die Forderung nach einer nationalen Sicherheitsstrategie ersetzt schließlich keine tragfähigen Vorschläge. Im Übrigen kann Deutschland nicht sinnvoll den Einsatz deutscher Streitkräfte für „fremde“ Interessen – sind damit wohl die Interessen unserer Verbündeten gemeint? – ablehnen, wenn es im eigenen Verteidigungsfall doch deren Solidarität brauchen sollte.

Im Übrigen werden die baltischen Staaten mit einer eigenständigen Landesverteidigung gegenüber Russland wohl noch größere Schwierigkeiten haben als einst Georgien und heute die Ukraine. Will man – beispielsweise – sie nicht wieder zu einer unmittelbaren Einflusszone Russlands werden lassen, so wird sich Deutschland – gerade bei der an anderer Stelle im Programmentwurf verlangten Stärkung des europäischen Einflusses in der NATO – deshalb nicht darauf beschränken können, eigene Sicherheitsgarantien einfach an den deutschen Außengrenzen enden zu lassen. Das löste nämlich schnell die Solidarität in jenem europäischen Staatenbund auf, den die AfD doch geschaffen sehen möchte.

Ein weiteres Beispiel für derlei Programmschwächen finden sich bei der Behandlung des deutsch-russischen Verhältnisses. Natürlich braucht es für nachhaltige Stabilität in Europa ein gutes Verhältnis zwischen Deutschland und Russland. Doch wenn man – wie es als Selbstverständlichkeit gar nicht erst ausgesprochen werden muss – nicht nur den präemptiven Einsatz militärischer Gewalt gegenüber Russland ablehnt, sondern auch Wirtschaftssanktionen, dann stellt man im Grund eine Blankovollmacht für die russische Regierung aus, den Einflussbereich der Sowjetunion zurückzugewinnen – sofern sie ihre einschlägigen Aktivitäten nur mit hinreichend vielen Gipfelgesprächen unter deutscher Beteiligung begleitet. Eine solche „Strategie“ aber dient langfristig weder europäischen noch deutschen Interessen.

Richtig ist auch die Ablehnung eines EU-Beitritts der Türkei. Doch es fehlt jeder Gedanke, wie man aus den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei, die zu Recht im Programmentwurf als erschüttert und neu zu gestalten bezeichnet werden, nun wieder etwas nachhaltig Stabiles machen könnte.

Fast überall finden sich in den außen- und sicherheitspolitischen Programmteilen Lücken, Ungereimtheiten und Widersprüche der exemplifizierten Art. Außenpolitik ist offensichtlich viel komplizierter, als sich das die Verfasser dieser Programmteile vorstellten. Ein solcher Befund stiftet aber wenig Vertrauen zu einer Partei, die doch gerade deutschen Interessen dienen will.

c. Außenwirtschaftspolitik

Natürlich ist es wichtig, deutsche Wirtschaftsinteressen wahrzunehmen. Nur wird von einer Exportgroßmacht wie Deutschland nicht behauptet werden können, hier habe unsere Politik wirklich große Defizite. Etwas anderes verhält es sich mit dem Rechtsschutz deutscher Unternehmen im Ausland. Doch noch richtiger als der Protest gegen US-Gerichtsurteile, die deutsche Unternehmen zu hohen Strafzahlungen verurteilen, wäre die Forderung, dass deutsche Unternehmen sich eben an Recht und Gesetz zu halten haben! – Ein wirklich wichtiger Punkt in diesem Programmteil ist hingegen der Hinweis, dass der Verkauf von technologieentwickelnden deutschen Firmen an ausländische, gar staatlich (mit-) betriebene Unternehmen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes bedrohlich ist, weshalb es Möglichkeiten zu finden gilt, derlei zu unterbinden.

 d. Entwicklungspolitik

Zutreffend wird – wie von vielen Experten auch – die ernüchternde Bilanz bisheriger Entwicklungspolitik vermerkt und ein Strategiewechsel verlangt. Die Zielrichtung, dass zumal die afrikanischen Staaten von Hilfeempfängern zu auch ihrerseits Vorteile realisierenden Geschäftspartnern werden sollten, ist zweifellos richtig. Doch es wird kein Weg zu diesem Ziel aufgezeigt.

Ein Schulterschluss mit links beginnt an dieser Stelle mit der Ablehnung internationaler Handelsabkommen. Das passt freilich nicht gut zur an anderer Stelle geforderten Einbeziehung von Entwicklungsländern ins internationale Handelssystem. Und hier – wie gefordert – weitgehend der Privatwirtschaft die Initiative zu überlassen, wird den globalen ordnungspolitischen Herausforderungen vermutlich nicht gerecht.

Zielführend ist hingegen die Forderung nach einer Öffnung deutscher und europäischer Märkte für Produkte aus Entwicklungsländern. Dann freilich müssen auch die Folgen für Produktion und Beschäftigung in Deutschland bedacht werden und braucht es Überzeugungsarbeit dahingehend, dass man sie in Deutschland auch bereitwillig trägt.

 

  1. Der Schulterschluss zur Union: Innere Sicherheit und Finanzpolitik

a. Innere Sicherheit

Die Forderungen nach Ausweisung und Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind plausibel, ebenso die nach einer Verhinderung der Einbürgerung bereits straffällig gewordener Ausländer. Der Teufel steckt freilich im juristischen Detail, das im Programmentwurf umgangen wird.

Leicht gefordert, doch auf absehbare Zeit nicht umzusetzen ist die Ausbürgerung von migrantischen Deutschen. Ohne Grundgesetzänderung lässt sich die deutsche Staatsbürgerschaft nämlich gar nicht entziehen, falls dadurch jemand staatenlos würde. Ebenso eher den Tatbestand der Symbolik erfüllen Forderungen nach Strafvollstreckungen im Ausland. Verlangte nämlich jemand umgekehrt solche Zulassung ausländischer Hoheitsgewalt auf deutschem Gebiet, würde man die dadurch überschrittenen Grenzen zwischenstaatlicher Zumutbarkeit rasch erkennen.

Im Wesentlichen plausibel sind die Vorschläge beim Jugendstrafrecht sowie zur Reform der Polizei und zur Verbesserung ihrer Fahndungsmöglichkeiten, desgleichen die zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und zur sicheren Identifizierung von Asylbewerbern. Ein Schulterschluss mit der Union wäre hier leicht möglich. Reine Nebenthemen berühren hingegen die Forderungen zur Abschaffung von Abmahnvereinen und zur Deckelung von Inkassokosten. Ginge die AfD auf eine Regierungsbeteiligung zu, wäre das eine durchaus wichtige Information über manche Reformwünsche. Doch ist sie das auch bei einer Partei, die in der Opposition bleiben will?

b. Finanzpolitik

Richtig ist die grundsätzliche Forderung nach einer Steuerreform, welche die geringen und mittleren Einkommen entlastet, ferner das Festhalten an Schuldenbremse und ausgeglichenen Haushalten, ebenso das Verlangen nach Nachhaltigkeit bei der Finanzierung der Renten- und Sozialsysteme. Begrüßenswert sind außerdem die Anregungen zu einer „Abgabenbremse“ sowie – insbesondere – zur Einführung des „Familiensplittings“.

Gesellschaftspolitisch problematisch ist hingegen die grundsätzliche Ablehnung von Erbschafts- und Vermögenssteuer. Zu den Folgen wird nämlich der weitere Aufbau einer sich über viele Generationen verfestigenden Spaltung zwischen Oberschicht und „Rest der Gesellschaft“ gehören. Das aber baute die Vorzüge der nach 1945 wenigstens ansatzweise – als Nebenwirkung der schlimmen Kriegsverluste – entstandenen „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“ ab. Dass dies der Verlust eines (wie so mancher spätere Vorsprung!) aus dem Krieg erwachsenen Modernisierungsvorteils wäre, macht der Vergleich mit den extrem auf Ungleichheit gegründeten Gesellschaften Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und zumal der USA klar.

 

  1. Der Schulterschluss nach links: Arbeits- und Sozialpolitik

Sozialpolitisch plausibel sind die Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld I, die Befürwortung eines gesetzlichen Mindestlohns sowie die Begrenzung von Leih- und Werkverträgen. Wirtschaftspolitisch sinnvoll ist das Verlangen nach Bürokratieabbau. Doch die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen – bis hin zur Deregulierung in der Wirtschaft – wirken eher wie eine Blütenlese von Forderungen mit erhofft schönen Wirkungen auf die Wählerschaft denn wie der Ausdruck eines klaren Konzepts, das Wirtschafts- und Sozialpolitik aus plausiblen und dann auch durchgehaltenen Prinzipien ableitet.

Bedenkenswert sind die Forderungen danach, die Rente eher von der Lebensarbeitszeit als vom Lebensalter abhängig zu machen, versicherungsfremde Leistungen der Transparenz willen vom Rentensystem abzukoppeln sowie besser dafür zu sorgen, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, auch wenn sie gering entlohnt waren, zu höheren Rentenansprüchen führen, als sie niemals oder selten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erwerben.

Zumal in den Vorschlägen zur Rentenpolitik kreuzen sich, wie es sich auch aus der Natur der Sache ergibt, Überlegungen zu gleich mehreren Politikfeldern. Dazu gehört die Migrationspolitik mit ihren absehbar belastenden finanzpolitischen Folgen, welche der Rentensicherung durchaus in die Quere kommen können. Auch daraus gewinnt der Programmentwurf ein plausibles Argument für die Beendigung der die Jahreswende 2015/16 kennzeichnenden deutschen Migrationspolitik. In zutreffender Weise wird ferner auf die nachteiligen Folgen der EZB-Politik für Rentenversicherungen und private Altersvorsorge geblickt, was dann zur – ihrerseits freilich nicht unproblematischen – Forderung nach Deutschlands Austritt aus der Euro-Zone führt.

 

  1. Pflichtübungen: Gesundheits-, Technologie-, Infrastruktur- und Ökologiepolitik

Abgesehen vom Bestreiten eines Klimawandels, dem Widerspruch zu einer Politik der Dekarbonisierung (wie sie aber China derzeit mit Nachdruck versucht), dem Verlangen nach einer Weiternutzung von Kernkraftwerken, dem Stopp des Ausbaus der Windernergie sowie der Forderung nach Aufhebung des Erneuerbare Energien-Gesetzes behandeln alle diese Programmteile Themen, die für das Image der AfD im Wahlkampf oder für ihren inneren Zusammenhalt nur eine nachrangige Rolle spielen dürften. Wichtig wären sie allein für Koalitionsverhandlungen. Da solche aber nicht zu erwarten sind, gibt es keine Notwendigkeit einer Detailbetrachtung der hier gemachten Vorschläge.

Weil obendrein – von den erwähnten Ausnahmen abgesehen – in diesen Programmteilen keine stark ideologisch durchwirkten Politikfelder abgehandelt werden, erbrächte der nähere Blick auf das alles auch keinen Zugewinn beim Versuch, den „Parteicharakter der AfD“ zu verstehen. Ohnehin hat es ganz den Anschein, als resultierten die in den Programmteilen 12 bis 15 zusammengestellten Forderungen vor allem aus den Politikinteressen einzelner Parteimitglieder oder Parteigliederungen. Anders als die Forderungen zumal zur Kultur-, Migrations-, Euro- und Sicherheitspolitik lassen sie nämlich keine wenigstens halbwegs klare Ableitung aus übergeordneten Parteiprinzipien erkennen.

  

V. Ein Gesamturteil

Letztlich hat der Entwurf für das Bundestagswahlprogramm 2017 keine Kernthese und keinen leicht verfolgbaren roten Faden. Er bringt vor allem eine – allerdings nicht vollständig geordnete – thematische Zusammenstellung von teils vernünftigen, teils unvernünftigen Dingen.

Sofern politische Gegner der AfD nicht die Position vertreten, es sei an sich schon chauvinistisch und im Kern rassistisch, Deutschland und dessen Kultur kommenden Generationen überhaupt weitergeben zu wollen, liefert der Entwurf ihnen zwar nicht jene „Blütenlese schlimmer Stellen“, über die man sich für Wahlkampfzwecke freuen könnte (abgesehen von unvernünftiger Polemik etwa bei Gender-Fragen oder beim empfohlenen Umgang mit dem Islam in Deutschland).

Doch der Entwurf sagt eben auch nicht in wenigen, klaren, sich aus dem Rest des Textes kenntlich hervorhebenden Sätzen, wofür die AfD positiv steht – und aus welchen Prinzipien sich deshalb die (in der Praxis dann ohnehin pragmatisch handzuhabenden) Programmpunkte ergeben.

Ferner fehlt eine ausdrückliche Selbstverortung der AfD im deutschen Parteiensystem. Weil ihre Rolle dort – aus Gegnersicht: als rechtsradikale Partei; in AfD-Eigensicht: als Alternative zu allen etablierten Parteien –ein Dauerthema öffentlicher Debatten ist und gewiss auch im Wahlkampf eine wichtige Rolle spielen wird, ist es schon sehr nachteilig, dass ausgerechnet davon nicht ausdrücklich gehandelt wird. Insbesondere wäre es für die AfD hilfreich, sich klar von einer rechtsextremistischen und rassistischen Partei wie der NPD abzugrenzen. Und womöglich täte sie sich einen Gefallen, ihre Rolle als die einer „bundesweiten CSU“ zu umschreiben. Das müsste dann aber schon auch durch die Formulierungen konkreter Programminhalte gedeckt sein.

Also bleibt weiterhin die Aufgabe der AfD-Führung unerledigt, in ihrer Partei zwar eine gewisse Spannweite wählerträchtiger Positionen auszuhalten und zu vertreten, doch dabei schon auch einen klaren programmatischen Kernbereich vor Augen zu stellen, den keiner der Parteiflügel in Frage stellt oder durch plakativ in eine andere Richtung zielende Aussagen verdeckt. Eine sorgsam und sprachlich überzeugend formulierte Präambel könnte dabei zielführend sein.

Eine ganz knappe Gesamteinschätzung des Programmentwurfs kann aus allen genannten Gründen also so ausfallen:

Der Wahlprogrammentwurf ist wie die AfD selbst: ohne klare Linie, eine unfertige Reihung von vernünftigen und unvernünftigen Teilen, mit schrill-abschreckenden Tönen dazwischen. Gelungen sind die Passagen zur Familienförderung, vernünftig die zur Bewahrung deutscher Kultur und Sprache, im Ansatz – nicht allen Teilen – tauglich die zur Migrationspolitik, marktschreierisch und vielfach unvernünftig die zum Islam, im Wortsinn abwegig (mit Ausnahme des Verlangens nach sinnvollen Volksabstimmungen) die zur – angeblich erforderlichen – „Wiederherstellung der Demokratie in Deutschland“. Dazwischen werden Steckenpferde zur Schau gestellt: bei den Ausfällen zur Genderforschung und „Frühsexualisierung“, bei den Glaubensbekenntnissen zu Klimawandel und Energiepolitik. Klar spiegelt sich das Dilemma einer Partei ohne Tradition, doch mit vielfach gespaltener, teils verblendeter Mitgliedschaft: Wer vieles bringt, hofft jedem etwas zu bringen – den Abstimmenden auf dem Wahlparteitag, den noch längst nicht an die AfD gebundenen Wählern. Die aber bräuchten eine aussagestarke und inhaltsreiche Leitidee, die dem Programm klare Richtung und inneren Zusammenhalt gäbe – wie „soziale Gerechtigkeit“ bei der SPD oder „Nachhaltigkeit“ bei den Grünen.

 

Bildquelle: https://afd-bw.de/partei/wahlprogramme

Diese Website nutzt Cookies. Bei Weiternutzung dieser Seite, erklärenden Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden.