Das „Höcke-Gutachten“ – oder: Wie erkennt man Rassismus bzw. Extremismus?

Das „Höcke-Gutachten“ – oder: Wie erkennt man Rassismus bzw. Extremismus?

A. Zum Kontext

Rassismus und Extremismus sind verwerfliche Haltungen. Die eine richtet sich gegen das gemeinsame Menschsein, die andere gegen das Zusammenleben in einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Begegnet man einer dieser Haltungen, so ist es falsch, wegzuschauen und die Dinge treiben zu lassen.

Um dann richtig zu handeln zu können, muss man Rassismus und Extremismus klar erkennen können. Andernfalls gerät man in Versuchung, Gespenster zu sehen, wo man es einfach mit Andersdenkenden zu tun hat, und seine Kraft beim Bekämpfen von Pappkameraden zu vergeuden.

Außerdem lohnen Konsequenzen aus der Einsicht, dass man – außerhalb von Texten, Bildern und Filmen – in der Regel nicht „dem“ Rassismus oder „dem“ Extremismus begegnet, sondern konkreten Menschen, die auf das eigene Verhalten reagieren. Also hat man Verantwortung dafür, in welche Richtung man sie durch eigenes Tun oder Lassen lenkt.

Diesbezüglich ist es so, dass Menschen …

a) immer wieder rassistisch oder extremistisch reden, ohne recht zu bemerken, was sie da – mit welchen Nachwirkungen – tun;

b) bisweilen rassistisch oder extremistisch denken, ohne sich darüber im Klaren zu sein, auf welche Abwege sie ihre – vielleicht sogar gutgemeinten – Denkweisen führen (können);

c) bisweilen wissentlich und willentlich Rassisten bzw. Extremisten sind, also sehr wohl wissen, was sie wollen, jetzt schon tun sowie später zu unternehmen gedenken, falls sich sie Gelegenheit dafür findet.

Texte kann man zensieren, Bilder retuschieren, Filme verbieten, die jeweiligen Trägermedien auch vernichten. Mit Menschen ist das alles nicht so einfach. Wer das Bestehen – und ohnehin die Weiterverbreitung – von Rassismus und Extremismus unterbinden will, sollte sich deshalb gut überlegen, wie er mit jenen Menschen verfahren will, die eine der drei genannten Verhaltensweisen praktizieren und auf das eigene Verhalten ihnen gegenüber wohl reagieren werden.

Folgender Umgang kommt derzeit vor und scheint unterschiedlich zielführend zu sein:

a) Man benutzt die Begriffe „Rassist“ und „Extremist“ als politische Schimpfworte, um auf diese Weise Gegner anzugreifen, einzuschüchtern, gemeinsamer Verfolgung auszusetzen und auszugrenzen.

Das scheint nur dann ein wirksames Mittel zu sein, wenn man sehr genaue Begriffe von Rassismus und Extremismus benutzt, die ihrerseits auf das an beiden Haltungen im Kern Verwerfliche fokussiert sind. Andernfalls wächst aller Erfahrung nach die Zahl derer immer mehr an, die – nach eigenem Gefühl: nicht selten zu Unrecht – als Rassisten oder Extremisten bezeichnet werden. Im noch am wenigsten schlimmen Fall führt derlei zu trotziger Solidarisierung, im schlimmsten Fall zur willentlichen Aneignung von zuvor nur – fälschlicherweise – zugeschriebenen Haltungen. Diese erste Strategie läuft auf eine Verharmlosung von Rassismus und Extremismus hinaus. Deshalb – sowie aufgrund ihrer Kontraproduktivität – ist sie abzulehnen.

b) Man bemüht sich darum, weit verbreitete Sensibilität dafür zu schaffen, was an rassistischen oder extremistischen Redeweisen schlecht ist, und unternimmt das mit genau jenem guten Willen, in dem man Leuten mit anderer Muttersprache nahezubringen versucht, wie man welchen Gedanken korrekt, ja überhaupt erst verständlich, in der eigenen Sprache ausdrücken kann.

So zu verfahren ist vor allem dann erfolgreich, wenn beiderseits guter Wille praktiziert wird. Das verlangt danach, auf eine politisch-taktische Verzweckung dieses Verfahrens zu verzichten. Erst wenn am Ende solcher Bemühungen sich der andere als wissentlicher und willentlicher Rassist bzw. Extremist erwiesen hat, der – weit jenseits der Grenze bloßen politischen Beschimpfens – als Rassist bzw. Extremist zu bezeichnen und als solcher auszugrenzen sowie zu bekämpfen ist.

c) Man bemüht sich darum, Sensibilität dafür zu schaffen, was an rassistischen oder extremistischen Denkweisen schlecht ist – und zwar getragen von genau jenem guten Willen, in dem man Leuten ohne technisches Verständnis nahezubringen versucht, wie man ein Werkzeug wirklich handzuhaben hat, wenn man mit ihm mehr Nutzen als Schaden stiften will.

So zu verfahren setzt nicht nur beiderseitig guten Willen voraus, sondern auch – auf beiden Seiten – ein erhebliches Maß an Argumentationskompetenz und Verstehensbereitschaft. Weil derlei oft nicht zusammenkommt, scheitert dieses Verfahren häufig. Dann bleibt unklar, ob der andere wissentlich und willentlich ein Rassist bzw. Extremist ist, oder nur zu uneinsichtig oder gar zu dumm ist, um zu begreifen, was er da wirklich denkt und womöglich zu tun bereit ist.

Wer – von solchem falschen Denken angeleitet – als Rassist oder Extremist handelt, ist aufgrund seiner Handlungen auszugrenzen sowie zu bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn er gar nicht begriffen haben sollte, was er da Schlimmes tut. Doch gerade deshalb ist es ein Gebot der Fairness, zunächst einmal den Versuch zu unternehmen, ihm sein falsches Denken mit dem Ziel vor Augen zu führen, gerade die Dinge richtig zu bedenken, die ihm am Herzen liegen. Im Übrigen ist es ein Gebot politischer Klugheit, zunächst einmal das Gespräch mit jemandem zu suchen, der zwar zum Feind werden könnte, den es zu bekämpfen gilt, der aber noch die Chance hat, falsche Weichenstellungen auch seinerseits zu unterlassen.

d) Man bemüht sich darum, anhand klarer Begriffe von Rassismus und Extremismus solche Leute zu identifizieren, die – trotz aller Versuche, sie auf Falsches an ihren Rede- und Denkweisen aufmerksam zu machen – wissentlich und willentlich Rassisten und Extremisten sind.

Genau solche Leute sind klar als Rassisten und Extremisten zu kennzeichnen. Ihnen sind dann ihre öffentlichen Wirkungsmöglichkeiten zu nehmen. Über die Nutzung der Meinungsfreiheit hinausgehendes rassistisches oder extremistisches Verhalten ist obendrein auf rechtsstaatliche Weise zu erkunden, zu beurteilen und zu bestrafen. Dieses Verfahren ist zielführend vor allem dann, wenn die Etikettierung politischer Gegner als „Rassisten“ oder „Extremisten“ gerade nicht leichtfertig, sondern anhand klarer Begriffe erfolgt, die auf das an beiden Haltungen Verwerfliche fokussiert sind.

Seit langem ist es mir ein Anliegen, an die Stelle des – politisch doch ganz offenkundig kontraproduktiven – „Schimpfmodus“ bei der Verwendung der Begriffe „Rassist“ und „Extremist“ einen für unsere freiheitliche politische Kultur viel hilfreicheren Umgang mit diesen Begriffen zu setzen. Die Leitgedanken eines solchen Umgangs habe ich oben dargelegt.

Vor diesem Hintergrund habe ich sehr gerne eine sich mir im Dezember bietende Gelegenheit genutzt, an einem konkreten, in der aktuellen politischen Diskussion auch wichtigen Beispiel zu zeigen, wie ich mir das richtige Verhalten beim Umgang mit Rassismus- oder Extremismusvorwürfen vorstelle. Folgendes war der Vorgang:

Eine Passage über populationsökologische Zusammenhänge aus einem Vortrag des Thüringer Landtagsabgeordneten und führenden AfD-Politikers Björn Höcke, den dieser am 21. November 2014 am „Institut für Staatspolitik“ in Schnellroda gehalten hatte, erregte erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit. Sie löste erneut eine bundesweite Diskussion über den Charakter der AfD sowie eine heftige AfD-interne Diskussion um die politische und personelle Aufstellung dieser Partei aus. In dieser Lage wurde ich aus den Reihen der sächsischen AfD um eine unabhängige gutachterliche Stellungnahme darüber gebeten, ob jene Vortragspassage rassistisch oder extremistisch wäre.

Aus den oben erläuterten Gründen habe ich gerne zugesagt. Weil es mir außerdem um eine Art „Lehrstück“ ging, habe ich bei der Übersendung des Gutachtens ausdrücklich gefragt, ob ich meinen Text nach dessen zunächst interner Nutzung auch veröffentlichen könne. Diese Zustimmung wurde erteilt.

Nicht von mir, sondern aus mir unbekannten anderen Quellen erfuhr der SPIEGEL von meinem Gutachten. Er überprüfte den Sachverhalt durch einen Telefonanruf bei mir und bat anschließend um Zusendung des Textes. So verfuhr ich dann auch. Aus ihm zitierte der SPIEGEL dann auch einige Stellen (siehe etwa: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-gutachten-hoecke-praktiziert-klaren-rassismus-a-1070033.html).

Der SPIEGEL-Artikel seinerseits fand dann ein gewisses Medienecho (siehe etwa: http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Forscher-Patzelt-Bjoern-Hoecke-hat-klaren-Rassismus-praktiziert-1781459622; http://www.fr-online.de/politik/afd-hoecke-droht-2016-aerger,1472596,33042030.html; http://www.ksta.de/politik/-klaren-rassismus-praktiziert–aerger-fuer-afd-chef-bjoern-hoecke,15187246,33043250.html; http://www.neues-deutschland.de/artikel/996499.gutachten-fuer-afd-hoecke-klar-rassistisch.html; http://www.huffingtonpost.de/2016/01/01/gutachten-klarer-rassismus-hoecke_n_8902498.html).

Damit sich jeder selbst ein Bild von meiner gutachterlichen Stellungnahme und der von mir empfohlenen Umgangsweise mit der Frage machen kann, ob Aussagen rassistisch bzw. extremistisch wären oder nicht, mache ich mein vollständiges Gutachten nachstehend allgemein zugänglich. Wie immer sind mir umsichtige, kritische Diskussionen sehr willkommen.

Wer zudem – über meine analytische Herangehensweise an Rassismus und Extremismus hinaus – erfahren möchte, wie ich insgesamt über den Zusammenhang zwischen Natur und Kultur sowie allgemein über die biologischen Grundlagen von Politik nachzudenken empfehle, der findet passenden Lesestoff einesteils im Internet unter https://www.docdroid.net/ugcm/manifest-fr-integrative-humanwissenschaft.pdf.html, andernteils in meinen folgenden Publikationen:

  • Evolutionstheorie und Politikanalyse, in: Jochen Oehler, Hrsg., Evolution und Gehirn. Vorträge des vdbiol-Forums im Deutschen Hygienemuseum zu Dresden vom September 2004, Dresden (vdbiol) 2005, S. 60-85
  • Perspektiven einer evolutionstheoretisch inspirierten Politikwissenschaft, in: Werner J. Patzelt, Hrsg., Evolutorischer Institutionalismus. Theorie und empirische Studien zu Evolution, Institutionalität und Geschichtlichkeit, Würzburg 2007, S. 183-235
  • Evolution und Politik, Evolutionsforschung und Politikwissenschaft, in: Joachim Klose / Jochen Oehler, Hrsg.: Gott oder Darwin? Vernünftiges Reden über Schöpfung und Evolution, Berlin/Heidelberg (Springer) 2008, S. 291-307
  • Die Evolution geht weiter – und weiter, als man denkt!, in: EvoEvo. 200 Jahre Darwin und 150 Jahre Evolutionstheorie. Zeitgenössische Beiträge aus Kunst und Wissenschaft, Wien (k/haus) 2009, S. 17-26.
  • Die Allgemeine Evolutionstheorie und ihr Nutzen für die Sozialwissenschaften, in: Markus Knoflacher (Hrsg.), Faktum Evolution. Gesellschaftliche Bedeutung und Wahrnehmung, Frankfurt u.a. (Peter Lang) 2011, S. 217-246
  • Politik und soziokulturelle Evolution, in: Gerd Jüttemann, Hrsg.: Entwicklungen der Menschheit. Humanwissenschaften in der Perspektive der Integration, Lengerich (Pabst) 2014, S. 127-135

 

 

B. Das „Höcke-Gutachten“

 

I. Gegenstand und Fragestellung

Am 21.11.2015 hielt Herr Höcke am „Institut für Staatspolitik“ in Schnellroda einen Vortrag. Auf Youtube ist dieser unter dem Titel „Asyl – eine politische Bestandsaufnahme“ veröffentlicht (https://www.youtube.com/watch?v=kMcStcmSv08). Er dauert rund 53 Minuten. Fluchtpunkt des Referats ist der Wunsch, von Deutschland als einem von deutscher Kultur geprägten Vaterland nicht zu lassen; und der Vortrag mündet in den Aufruf, an der Verwirklichung dieses Ziels mitzuwirken – insbesondere durch Unterstützung der AfD als „fundamentaloppositioneller Bewegungspartei“.

Bei 28:10 setzt die nachstehende Passage ein. Ihr geht der Hinweis voraus, durch Deutschlands Politik der offenen Grenzen sei einwanderungspolitisch ein „sich selbst verstärkender Sog“ ausgelöst worden. Bei 30:50 folgt eine Betrachtung der politischen Rolle von Grenzen.

Die nachstehend schriftlich dokumentierte Passage hat eine heftige Kontroverse in der AfD und bezüglich der AfD ausgelöst. In ihr bündeln sich lange schon geführte Debatten darüber, wie rassistisch, extremistisch oder sonstwie gefährlich diese Partei wäre. Eine im Meinungsstreit darüber oft vorgebrachte Aussage geht dahin, in Äußerungen wie der nachstehenden werde der „wirkliche Charakter“ der AfD sichtbar. Im Gegenzug wird in der AfD versucht, sich von Parteimitgliedern wie Björn Höcke zu distanzieren oder zu trennen.

Im Zusammenhang solcher Debatten soll im Folgenden geklärt werden, ob die nachstehende Passage als rassistisch oder extremistisch einzustufen ist.

Dies ist der zu untersuchende Text:

„An dieser Stelle ist es angeraten, die populationsökologische Brille aufzuziehen, um den Blick noch etwas zu weiten.

Liebe Freunde, der Bevölkerungsüberschuss Afrikas beträgt etwa 30 Mio. Menschen im Jahr. Solange wir bereit sind, diesen Bevölkerungsüberschuss aufzunehmen, wird sich am Reproduktionsverhalten der Afrikaner nichts ändern. Die Länder Afrikas: Sie brauchen die deutsche Grenze; die Länder Afrikas: Sie brauchen die europäische Grenze, um zur einer ökologisch nachhaltigen Bevölkerungspolitik zu finden.

 Und die Länder Europas brauchen sie gegenüber Afrika und dem arabischen Raum umso dringender, weil Europa – phylogenetisch vollständig nachvollziehbar – eine eigene Reproduktionsstrategie verfolgt. In Afrika herrscht nämlich die sogenannte r-Strategie vor, die auf eine möglichst hohe Wachstumsrate abzielt; dort dominiert der sogenannte Ausbreitungstyp.

Und in Europa verfolgt man überwiegend die K-Strategie, die die Kapazität des Lebensraumes optimal ausnutzen möchte. Hier lebt der Platzhaltertyp.

Die Evolution hat Afrika und Europa – vereinfacht gesagt – zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert. Sehr gut nachvollziehbar für jeden Biologen. Das Auseinanderfallen der afrikanischen und europäischen Geburtenraten wird gegenwärtig natürlich noch durch den dekadenten Zeitgeist verstärkt, der Europa fest im Griff hat.

Kurz: Im 21. Jahrhundert trifft der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungstyp auf den selbstverneinenden europäischen Platzhaltertyp. Und diese Erkenntnis – wenn diese Erkenntnis von irgendeinem der Altparteien-Politiker jemals gewonnen worden ist, was ich wage zu bezweifeln – diese Erkenntnis, die ruft nach einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Asyl- und Einwanderungspolitik Deutschlands und Europas, liebe Freunde.

Grenzen haben eine ordnende Funktion. Ohne Grenze keine Form …“

 

II. Analyseleitende Begriffe

1. Findet sich in dieser Textpassage Rassismus?

Der Begriff des Rassismus wird inzwischen in einer engen und in einer weiten Fassung verwendet.

In seiner engen Fassung meint Rassismus, dass Menschen genetisch so unterschiedlich wären, dass es sinnvoll sei, von unterschiedlichen „Menschenrassen“ zu sprechen. Deren Unterscheidungsmerkmal wären weniger phänotypische Merkmale wie Haar- und Augenfarbe, obwohl auch diese mit „grundsätzlichen biologischen Unterschieden“ einhergehen könnten. Vor allem erkenne man „unterschiedliche Menschenrassen“ an Merkmalen wie der Hautfarbe oder Schädelform. Verbunden wird mit solchermaßen „erkannten Menschenrassen“ nicht selten die Vorstellung, derlei Abstammungsgruppen wären nach ihrer „angeborenen Kultur“ nicht nur (womöglich) unterschiedlich, sondern (vermutlich) auch unterschiedlich wertvoll. Auf diese Weise wird bei der Einschätzung von einzelnen Menschen weniger wichtig, wer sie konkret sind und wofür sie tatsächlich stehen, sondern vor allem, welche genetischen bedingten Merkmale sie tragen, und ob sie aufgrund ihrer genetischen Ausstattung wohl mehr oder weniger viel wert wären. Der Kurzbegriff für diese enge Fassung von Rassismus ist „biologischer Rassismus“.

In seiner weiten Fassung meint Rassismus, dass Menschengruppen nicht einfach nur kulturell unterschiedlich wären, sondern dass deren jeweilige Kultur ein – der genetischen Ausstattung ähnlich – recht unveränderbares Kollektivmerkmal sei. Verbunden wird auch mit einer solchen kulturellen Abgrenzung von Menschengruppen in der Regel die Vorstellung, derlei Unterschiede erwiesen sie nicht nur als eben verschieden, sondern obendrein als unterschiedlich wertvoll. Erneut wird dann bei der Einschätzung von einzelnen Menschen weniger wichtig, wer sie konkret sind und wofür sie tatsächlich stehen, sondern vor allem, welche kulturell bedingten Merkmale sie tragen bzw. welche Merkmale ihnen auch nur zugeschrieben werden, und ob durch sie gekennzeichnete Menschen aufgrund ihrer – wirklichen bzw. fiktiv unterstellten – kulturellen Ausstattung mehr oder weniger wert wären. Der Kurzbegriff für diese weite Fassung von Rassismus ist „kulturalistischer Rassismus“.

Individuelle genetische Merkmale von Menschen sind während der gesamten menschlichen Lebensspanne unter Normalbedingungen stabil. Als kollektive Merkmale innerhalb der menschlichen Spezies oder einzelner ihrer Gruppen verändern sie sich auch nicht allzu schnell. Außerdem lassen sie sich – natürlich in Abhängigkeit vom jeweils erreichten Stand der Forschung – für die meisten praktischen Zwecke empirisch ausreichend klar feststellen. Das macht Behauptungen über ihr Vorliegen objektiv überprüfbar und erschwert willkürliche Zuschreibungen.

Individuelle kulturelle Merkmale sind hingegen während der menschlichen Lebensspanne eher variabel. Kollektive kulturelle Merkmale können sich – je nach Art einer Kultur und je nach den Zeitumständen – ebenfalls vergleichsweise rasch verändern. Außerdem können kulturelle Merkmale je nach zeitspezifischen oder ideologischen Vorlieben in sehr unterschiedlicher „Kartierung“ beschrieben, ja obendrein – darin weit über die Folgen von Ignoranz hinausreichend – auch böswillig unterstellt werden. Geschieht derlei im wechselseitigen Einvernehmenszusammenhang derer, die an alltagspraktisch folgenreichen Diskursen teilnehmen, so lassen sich dabei auch reine Fiktionen zu „sozialen Tatsachen“ verfestigen und anschließend wie „Naturtatsachen“ behandeln. Tut man letzteres, so liegt biologischer Rassismus vor.

 

2. Analytischer Kontext

a. Einige Tatsachen

Es steht außer Zweifel, dass Menschen auf dem Weg der Evolution entstanden sind. Deshalb bleiben sie – was immer sie sonst auch noch sein mögen – immer Lebewesen, deren genetischen Eigenschaften ihrer jeweiligen individuellen Existenz vorausliegen. Auf solche „biologischen Grundlagen“ menschlichen Lebens, Denkens und Handelns zu blicken und deren Auswirkungen auf konkretes Leben, Denken und Handeln ausfindig zu machen, ist gute wissenschaftliche Praxis und hat mit Rassismus nichts zu tun. Zwar veraltet der „Stand der Forschung“ immer wieder, so dass es leicht vorkommt, dass Überholtes weiterhin als Denkhorizont und Argumentationsgrundlage dient. Doch nicht auf dem neuesten Stand „soziobiologischer“ Forschung zu sein, ist zwar mitunter unvorteilhaft, aber nicht schon rassistisch.

Zu den wissenschaftlich unumstrittenen Tatsachen gehört ferner, dass sich Menschen – beispielsweise – nach Hautfarbe oder Augenform, nach Laktoseverträglichkeit oder nach der Wirkung mancher Medikamente unterscheiden. Auf derlei – nach gegenwärtigem Wissen – genetisch bedingte Merkmale von Menschen hinzuweisen, erfüllt ebenfalls nicht den Tatbestand des Rassismus.

Ferner ist inzwischen in der Evolutionspsychologie und Soziobiologie recht unstrittig, dass nicht nur das Sozialverhalten sowie die jeweilige „Kultur“ einer Spezies auf – genetisch verankerten – biologischen Grundlagen aufruhen, sondern dass dergleichen – zumindest auf der Evolutionsstufe von Primaten – sogar für „moralische Intuitionen“ gilt. Viele dieser Zusammenhänge sind zwar noch nicht genau geklärt. Auch ist oft noch umstritten, welche Beziehungen im Einzelnen zwischen den – wie die Evolutionsforschung gezeigt hat: nahtlos ineinander übergehenden – Wirklichkeitsschichten von „Natur“ und „Kultur“ bestehen. Wer Aussagen über diese wichtigen Themen trifft, kann sich also irren oder bislang unentdeckten Irrtümern aufsitzen. Auf derlei Zusammenhänge zwischen „Natur“ und „Kultur“ zu verweisen, ist aber keineswegs rassistisch. Ebenso wenig rassistisch ist ein Irrtum über hier real bestehende Zusammenhänge.

b. Wege zum Rassismus

Genetische Analysen zeigen, dass – bis auf vergleichsweise kleine Variationen – alle Menschen von ihren Erbanlagen her im Prinzip identisch sind. Zwar lässt sich empirisch untersuchen, ob es Zusammenhänge zwischen genetischen Variationen und mannigfachen Verhaltens- oder Leistungsparametern gibt. Doch es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass entsprechende Befunde irgendwelche Wertunterschiede zwischen menschlichen Abstammungsgruppen bewirken. Folglich fehlt dem biologischen Rassismus nach dem heutigen Stand der Wissenschaft jede Grundlage. Wer Menschen dennoch aufgrund ihres unterschiedlichen Aussehens oder ihrer unterschiedlichen Herkunft Wertunterschiede zuschreibt, ist ein biologischer Rassist.

Kulturvergleichende Studien zeigen, dass – bis heute – eine Vielzahl von Kulturen besteht, die sich mehr oder minder tiefgreifend voneinander unterscheiden. Manche kulturellen Unterschiede können sehr folgenreich sein, zumal wenn sie die Rolle von Religion für das Leben, die Stellung von Frauen in der Gesellschaft, den Umgang mit sexueller Diversität oder die Rolle persönlicher Freiheit betreffen. Manche anderen kulturellen Unterschiede können zwar markant sein, erweisen sich in vielen Zusammenhängen aber als weniger wichtig. Das betrifft etwa solche bei der Bekleidung oder Ernährung. Zwar gibt es vielerlei Anhaltspunkte dafür, dass nicht jede Kultur gleichen Wert etwa auf Nachhaltigkeit oder Innovationskraft legt. Das beschert den Kulturen dann unterschiedliche Entwicklungsverläufe und unterschiedliche wechselseitige Wettbewerbsmöglichkeiten. Doch es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass – selbst angesichts all dessen – eine Kultur an sich besser oder schlechter als eine andere Kultur wäre. Also fehlt auch dem kulturalistischen Rassismus jede Grundlage. Wer Menschen dennoch aufgrund ihrer unterschiedlichen kulturellen Prägung oder ihrer unterschiedlichen kulturellen Herkunft Wertunterschiede zuschreibt, ist ein kulturalistischer Rassist.

Zum ethischen Problem und zu einer verwerflichen Haltung wird beiderlei Rassismus deshalb, weil er konkrete Einzelmenschen bloß als Erscheinungsformen eines allgemeinen biologischen oder kulturellen „Typs“ behandelt, also nicht mehr in ihrer Individualität annimmt, und ihnen somit keine persönliche Gerechtigkeit mehr angedeihen lassen kann. Eine solche Haltung führt zu schematischen Abgrenzungen zwischen „Wir“ und „die Anderen“. Wenn obendrein die Grenze zwischen „Wir“ und „die Anderen“ als eine Abstufung zwischen „wertvoller“ und „weniger wertvoll“, oder gar zwischen „Gut“ und „Böse“ ausgestaltet wird, dann zersprengt man den Rahmen gemeinsamen Menschseins.

Obendrein sind beide Rassismen nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch politisch töricht. Zwar kann man nachhaltig bestandsfähige Gesellschaften oder Staaten nicht gegen jene menschliche Natur errichten, die ihrerseits die Grundlage aller Kultur und sozialen Ordnung ist. Beispielsweise hätte eine Gesellschaft, die jeglichen Geschlechtsverkehr untersagte, vor dem Aufkommen moderner Reproduktionstechnik schwerlich ein einziges Jahrhundert überlebt; und Staaten, die jegliches Privateigentum verböten, würden keinen belastbaren Legitimitätsglauben generieren und schon in kleinen Krisen zusammenbrechen. Doch die Spannweite dessen, was an Kultur, sozialer Ordnung und Staatlichkeit im Rahmen unserer Natur liegt, ist erstaunlich sehr groß. Deshalb ist auch die Spannweite dessen wirklich groß, was sich durch Politik hervorbringen und – wenigstens zeitweise – auf Dauer stellen lässt. Doch biologische und kulturalistische Rassisten stellen sich diese Spannweite viel enger vor und verkennen dadurch politische Gestaltungsmöglichkeiten. Deshalb werden, wenn man Rassisten folgt, weniger Chancen genutzt und weniger Lösungen für auftretende Probleme gefunden, als dies alles möglich dann wäre, wenn man keine rassistische Politik betriebe. Durch Rassismus schadet man sich also auch selbst.

Alles bislang Ausgeführte lässt sich in drei Leitsätzen zusammenfassen:

  • Biologischer wie kulturalistischer Rassismus sind sachlich unbegründet, ethisch verwerflich und politisch töricht.
  • Beiderlei Rassismus beginnt dort, wo unser Denken und Handeln sich nicht auf Einzelmenschen bezieht, sondern auf – genetisch oder kulturell definierte – „Typen von Menschen“, deren als wichtig erachtete Kollektivmerkmale unentrinnbar auch konkreten Individuen zugeschrieben werden.
  • Kein Rassismus liegt vor, wenn man auf die biologischen Grundlagen von Kultur hinweist oder bei der Formulierung von Aussagen über Zusammenhänge zwischen Natur und Kultur sich einfach nur irrt.

 

3. Was ist in der untersuchten Textpassage rassistisch?

a. Unproblematische Aussagen

Nicht rassistisch, und allem Anschein nach auch nicht im Widerspruch mit den Tatsachen, sind die folgenden Aussagen:

  • Populationsökologische Betrachtungen sind sinnvoll.
  • Es gibt in Europa geringe Geburtenraten, in Afrika viel größere; und das löst in Afrika ein starkes Bevölkerungswachstum aus, das auch noch anhalten dürfte.
  • Grenzen haben eine ordnende Funktion, und zwar gerade bei populationsökologischen Prozessen.

Nicht rassistisch, womöglich aber empirisch falsch, ist die folgende Aussage:

  • Am Reproduktionsverhalten von Afrikanern wird sich nichts ändern, solange Europa den dortigen „Bevölkerungsüberschuss“ aufnimmt und sich gegen ihn nicht mit sicheren Grenzen abschirmt.

Das kann so sein. Doch Höckes Prognose geht gerade nicht davon aus, dass auch inner-afrikanische Veränderungen auf das dortige Reproduktionsverhalten Einfluss haben könnten. Dabei zeigen doch vergleichende Studien, dass beim Reproduktionsverhalten gerade die Stellung der Frau in der Gesellschaft eine Schlüsselrolle spielt. Die aber ließe sich auch rein innerafrikanisch verändern, etwa durch Verbesserung des gesellschaftlichen Bildungsstandes, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sozialen Aufstiegsmöglichkeiten. Es ist außerdem unwahrscheinlich, dass allein die bestehende oder fehlende Offenheit Europas für Einwanderer aus Afrika auf derlei Veränderungsfaktoren des Reproduktionsverhaltens in Afrika Einfluss nimmt. Also spricht vieles dafür, dass die formulierte Prognose zumindest unzulänglich ist und, falls man sie als Grundlage politischer Handlungsanweisungen nutzte, sie auch zu einer falschen, nicht einmal im Sinn Höckes zielführenden Politik verleitete.

Nicht rassistisch, womöglich aber nicht konsensfähig, ist das folgende Werturteil:

  • Europa wird von einem „dekadenten Zeitgeist“ fest im Griff gehalten.

Zwar hat es Sinn, von einem „Zeitgeist“ zu sprechen, wenn man auf die kulturellen Ursachen von sozialem Handeln hinweisen will. Doch wie sich dieser „Zeitgeist“ konkret auswirkt, lässt sich nur anhand klarer Indikatoren feststellen. Außerdem bedarf die Bewertung des „Zeitgeistes“ und seiner Folgen eines klaren Wertmaßstabes. Beides geht – recht vage – aus dem Kontext der untersuchten Redepassage hervor. Ein wichtiger Indikator für Dekadenz scheinen für Höcke niedrige Geburtenzahlen zu sein. Doch niedrige Geburtenzahlen können ja auch durch andere Faktoren als „Dekadenz“ bewirkt sein. Und Höckes Wertmaßstab scheint so etwas wie der „Grad der Aufrechterhaltung Europas und seiner Kultur“ zu sein. Daran bemessen, kann man einen Rückgang der europäischen Bevölkerungszahl oder eine Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung Europas aufgrund von Einwanderung durchaus als etwas Schlechtes bewerten. Doch es ist heute durchaus umstritten, ob so etwas wie eine besondere „Kultur Europas“ bewahrenswert, bewahrungsfähig oder – falls beides bejaht würde – auch einer Verringerung der Einwanderung nach Europa bedürfend wäre. Und natürlich sind über alle diese Fragen selbst scharfe Kontroversen legitim.

Nicht rassistisch, womöglich aber nicht konsensfähig, ist die folgende Handlungsanweisung:

  • Die unterschiedlichen demographischen Entwicklungen Afrikas und Europas rufen „nach einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Asyl- und Einwanderungspolitik Deutschlands und Europas“.

Diese Handlungsanweisung hat einesteils das Werturteil zur Grundlage, Europas und Deutschlands Kultur wären bewahrenswert. Darüber aber wird durchaus – und legitimerweise – gestritten. Andernteils beinhaltet diese Handlungsanweisung eine zentrale und durchaus zu hinterfragende Wenn/Dann-Aussage: „Nur wenn die Asyl- und Einwanderungspolitik Deutschlands und Europas neu ausgerichtet wird, dann lassen sich Europas und Deutschlands Kultur(en) bewahren“. Doch zum gleichen Ziel könnte auch eine wirksamere Politik der Integration und Akkulturation von Einwanderern beitragen, desgleichen eine Entwicklungspolitik, die wirksam die Rolle der Frau – und somit auch das Reproduktionsverhalten – in afrikanischen Gesellschaften veränderte.

 b. Problematische Aussagen

Sehr missverstanden wurde von Höcke die wissenschaftliche Reichweite des populationsökologischen Doppelkonzepts der r- und K-Strategie. Aus genau diesem Missverständnis ergeben sich die zentralen Denk- und Argumentationsfehler des untersuchten Redeauszugs.

Das zentrale Anliegen der Populationsökologie ist es, die – im Zeitverlauf bzw. Generationenaustausch sich vollziehenden – Wechselwirkungen zwischen Populationen und ihrer Umwelt (zu der auch andere Populationen gehören können) zu erkennen, zu verstehen und zu erklären. Insofern war es richtig, dass Höcke bei der Behandlung des Migrationsthemas überhaupt auf die Populationsökologie zu sprechen kam.

In der Populationsökologie werden nun zwei verschiedene „Fortpflanzungsstrategien“ unterschieden. Gemeint sind damit allerdings keine Strategien, die man bewusst benutzen würde. „Strategie“ dient vielmehr nur als Kürzel für komplexe Prozesse. Und im Grunde geht es um das Folgende:

  • Als „r-Strategie“ der Fortpflanzung wird bezeichnet, dass Individuen einer Art sehr viele Nachkommen erzeugen (etwa sehr viele Eier legen), diese dann aber sich selbst überlassen. Anschließend reift – je nach Umweltbedingungen und zufälligen Ereignissen – meist nur eine geringe Anzahl von diesen zu fortpflanzungsfähigen Lebewesen heran, was dann die Art mit ihren Umweltressourcen im Gleichgewicht halten kann. Reifen aber viele Nachkommen heran und pflanzen sich fort, so werden die für ihre Art verfügbaren Umweltressourcen alsbald übernutzt. Entweder erschließen sich die Individuen dann neue Lebensräume, oder es kommt zu einer „regulativen Katastrophe“, bei der die Population auf jene Anzahl einbricht, die für ihre Nische „ökologisch tragbar“ ist.
  • Als „K-Strategie“ der Fortpflanzung wird bezeichnet, dass Individuen einer Art sehr wenige Nachkommen erzeugen (etwa kleine Würfe von Neugeborenen), sich anschließend aber – mitunter jahrelang – um deren Ernährung, Aufzucht und nötigenfalls auch Sozialisation kümmern. Auf diese Weise gibt es eine gewisse Chance, dass die ökologische Kapazitätsgrenze nicht überschritten wird und „regulative Katastrophen“ ausbleiben.

Die „r-Strategie“ findet sich oft bei vergleichsweise einfachen Lebewesen wie Mikroorganismen, bei kleineren Formen komplexerer Lebewesen (von Kleinkrebsen über manche Vögel bis zu den Mäusen) sowie bei sozialen Insekten. Mit ihr kommt eine Art vergleichsweise gut über schwankende Umweltbedingungen hinweg.

Die „K-Strategie“ findet sich bei nicht wenigen Vögeln und bei vielen Säugetieren, also bei vergleichsweise komplexen Lebewesen. Weil mit ihr eine längere Zeit elterlicher Nachwuchspflege einhergeht, entstand mit der K-Strategie auch eine wichtige Voraussetzung für die Entstehung von Kultur: nämlich Zeit für die Vermittlung erlernter, nicht nur angeborener Fertigkeiten von der Elterngeneration an die nachwachsende Generation. Solche Kulturentstehung ermöglicht es einer Art, sich auch unter Knappheitsbedingungen solange in ihrem Habitat zu halten, wie die Umweltbedingungen sich nicht allzu rasch verändern.

Missverstanden hat Höcke an beiden Strategien vor allem, dass Primaten – zu denen wir Menschen gehören – sich ohnehin nur nach dem Muster der K-Strategie fortpflanzen. Wir befinden uns ganz einfach oberhalb jener „Primitivitätsgrenze“, welche durch das Fehlen jeglicher Nachwuchssozialisation bei der r-Strategie nicht überschritten werden kann. Höcke schreibt hingegen einer besonderen Menschengruppe eine Fortpflanzungsstrategie zu, die bei Menschen – und somit auch bei jener Menschengruppe – aber gar nicht vorkommt. Er formuliert also schlicht eine mit den Tatsachen nicht übereinstimmende Aussage. An dieser hält er freilich wie an einer richtigen Aussage fest. Er leitet aus ihr sogar praktische Handlungsempfehlungen ab, die dann freilich gar keine Grundlage in der – auf der menschlichen Evolutionsstufe bestehenden – Wirklichkeit haben. Alles in allem nutzt Höcke falsch angewendetes biologisches Wissen dafür, konkrete Menschen sowie ihre Kulturen einem – für Menschen – rein fiktiven „biologischen Fortpflanzungstyp“ zuzuordnen und sie dann auch noch als „im Rahmen dieses Typs unveränderlich“ anzusehen. Eben das erfüllt den Tatbestand des Rassismus.

Somit erweist sich, dass auch die folgenden Aussagen rassistisch sind. Überdies sind sie empirisch falsch:

  • Es hat „die Evolution Afrika und Europa … zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert“.

Keineswegs hat „die Evolution“ Afrika und Europa zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien „beschert“. Vielmehr gibt es beide Strategien auf sämtlichen Kontinenten, wobei die r-Strategie die ältere zu sein scheint. Bei Menschen – ihrerseits eine vergleichsweise neue Hervorbringung der Evolution – kommt aber nur die K-Strategie vor, weshalb es hinsichtlich der den Menschen angeborenen „Fortpflanzungsstrategie“ völlig unwichtig ist, auf welchem Kontinent sie leben oder von welchem Kontinent sie kommen.

  • Es herrscht Afrika die r-Strategie vor, während man in Europa überwiegend die K-Strategie verfolgt.

Erstens wird keine dieser Strategien „verfolgt“, sondern gehört jeweils zu jenem genetischen Programm, das allem Verhalten einer Art vorgeordnet ist. Zweitens gibt es hinsichtlich der angeborenen Fortpflanzungsstrategie ohnehin keine Unterschiede zwischen Afrikanern und Europäern. Drittens gehen jene Unterschiede im tatsächlichen Reproduktionsverhalten, die man beim Vergleich zwischen afrikanischen und europäischen Staaten leicht erkennen kann, auf kulturelle und soziale Faktoren zurück, ja sogar auf politisch beeinflussbare Rahmenbedingungen. Zu alledem gehört unter anderem, ob Frauen soziokulturell nach der Zahl ihrer Kinder beurteilt werden; ob Kinder zu haben als Ersatz für ein fehlendes Kranken- oder Rentenversicherungssystem dient; ob Kinder zu haben ein Armuts- oder soziales Deklassierungsrisiko darstellt; ob sich durch wirksame Verhütungsmaßnahmen der Zusammenhang zwischen Sex und Fortpflanzung unterbrechen lässt; und was die gesellschaftlichen Leitbilder für ein gelingendes Leben sind. Doch alle diese rein kulturellen Faktoren, in denen sich Europa und Afrika vielfach bis heute unterscheiden, bleiben bei Höcke unter einen – obendrein falsch verstandenen – biologischen Faktor verborgen. So zu verfahren, erfüllt den Tatbestand des Rassismus.

Empirisch womöglich richtig, doch obendrein rassistisch ist die folgende Aussage:

  • „Im 21. Jahrhundert trifft der … afrikanische Ausbreitungstyp auf den … europäischen Platzhaltertyp.“

Sehr wohl gibt es in Afrika Bevölkerungswachstum, während es – abgesehen von Einwanderung – ein Europa einen Bevölkerungsrückgang gibt; und in Form von andauernder Migration aus Afrika nach Europa mag beides auch weiterhin aufeinandertreffen. Für beide „Typen“ gibt es gut verstandene soziokulturelle und politische Gründe, doch keine biologischen Ursachen. Es existiert nämlich schlechterdings kein „afrikanischer Ausbreitungstyp“ im Unterschied zu einem „europäischen Platzhaltertyp“, der seinerseits unseren politischen oder soziokulturellen Gestaltungsmöglichkeiten vorgeordnet wäre. Genau das aber behauptet Höcke aufgrund seines Missverständnisses des Konzeptpaars von r- und K-Strategien. Also praktiziert er auf diese Weise klaren Rassismus.

 

III. Findet sich in dieser Textpassage Extremismus?

1. Analyseleitende Begriffe

In mindestens zwei unterschiedlichen Bedeutungen wird derzeit der Begriff des Extremismus verwendet. Der eine Extremismusbegriff ist eher vage, der andere sehr präzis.

Der vage Begriff des Extremismus geht von dessen lateinischem Ursprungswort aus. Dieses meint im räumlichen oder übertragenen Sinn „das Äußerste“ oder „Entfernteste“. Auf diese Weise wird der Extremismusbegriff schon von seiner Prägung her mit der Vorstellung einer – räumlichen, kulturellen, gesellschaftlichen oder politischen – „Mitte“ verkoppelt. Nur von einer solchen aus ist es ja möglich, von ihr Abliegendes als „nahe“, als „weiter weg“ oder als „aufs Äußerste entfernt“ zu bezeichnen.

So über Extremismus nachzudenken, führt beim politischen Denken leicht zur folgenden Begriffskette: auf „mittig/normal“ folgt „abwegig/radikal“ – und dann „extrem/inakzeptabel“. In einer solchen Kette kann das Eigenschaftswort „extrem“ bzw. „extremistisch“ zum bewertenden Begriff werden, nachgerade zum Schimpfwort. Mit solcher Ersetzung der Ordnungsleistung eines Begriffs durch eine Bewertungsleistung ist aber analytisch nichts gewonnen.

Noch abträglicher ist, dass ein solcher Extremismusbegriff allein schon aufgrund seiner Definition nahelegt, nur abseits der kulturellen, gesellschaftlichen oder politischen Mitte könne es Extremismus geben. Das ist weder plausibel noch tatsächlich der Fall. Also legt uns gerade dieser vage Extremismusbegriff beim Blick auf die Wirklichkeit Scheuklappen an.

Der präzise Begriff des Extremismus ist jener, den das Bundesverfassungsgericht, die deutschen Sicherheitsbehörden sowie politikwissenschaftliche Extremismusforscher verwenden. Bei ihm wird „das Extreme“ nicht einer „Mitte“ gegenübergestellt. Vielmehr ist alleiniger Bezugspunkt von Extremismus die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Extremist im Sinn dieses präzisen Begriffs ist nämlich jeder, der in Gedanken, Worten oder Werken auf die Beseitigung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht. Diese wurde vom Verfassungsgericht definiert als …

„eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ (BVerfGE 2, 1, Ls. 2, 12 f.)

Extremismus in genau diesem präzisen Sinn kann in Deutschland u.a. mit dem Entzug einer Stellung im öffentlichen Dienst, dem Verbot einer zivilgesellschaftlichen Vereinigung oder einer politischen Partei, theoretisch auch mit der Verwirkung von Grundrechten geahndet werden.

Es ist davon abzuraten, bei der Beurteilung persönlicher Positionen oder politischer Parteien einen anderen als genau diesen präzisen Begriff von Extremismus zu verwenden. Nur dann hat man nämlich klare Kriterien, an welchen – über bloß willkürliche Zuschreibungen hinaus – das Vorliegen von Extremismus feststellbar ist, und sich an eine solche Feststellung auch rechtliche Sanktionen knüpfen lassen. Obendrein kappt dieser präzise Extremismusbegriff den nicht nur unnützen, sondern sogar in die Irre führende wechselseitigen Ausschluss von „extrem sein“ und „mittig sein“. Denn tatsächlich kann Feindschaft gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, desgleichen gegen sie gerichtetes Handeln, aus allen möglichen Motiven entstehen sowie von überall im soziokulturellen und politischen Raum her erfolgen: von links und rechts, von oben und unten, und natürlich auch „aus der Mitte“ – was immer jeweils mit diesem Begriff gemeint sein mag.

2. Was ist in der untersuchten Textpassage extremistisch?

Die untersuchte Textpassage berührt keines jener Themenfelder, auf denen sich Extremismus im präzisen Begriffssinn erweisen könnte. Also gibt es auch keine extremistischen Aussagen.

Nur wer einen vagen, vom Konzept der Mitte ausgehenden Extremismusbegriff verwenden wollte, könnte sich an den folgenden Gedankengang machen: Wer politisch „normal“ denkt, der verwendet keine biologischen Begriffe, wenn er über Einwanderungspolitik nachdenkt; wer das aber dennoch tut, der wird schon „irgendwie radikal“ sein; und wer aus biologischem Denken auch noch politische Maßnahmen ableitet, der hat sich in seiner Radikalität soweit verstiegen, dass man ihn fortan einen „Extremisten“ nennen darf.

Das ist ganz offensichtlich eine schwammige, mannigfacher Willkür ausgesetzte Argumentation. Auch geht sie analytisch nicht über das hinaus, was bereits die Analyse des Rassismusgehalts der untersuchten Passage zutage gefördert hat. Und es bringt am Ende eben doch keinen argumentativen Mehrwert, wenn man nichts weiter leistet, als der Beurteilung einer Textpassage als rassistisch auch noch das vage Schimpfwort „extremistisch“ hinzufügen zu können.

 

IV. Wie ist diese Textpassage politisch zu einzuschätzen?

Durchaus nicht erfüllt diese Textpassage den Tatbestand des Extremismus. Hingegen erfüllt sie in markanten Teilen den Tatbestand des Rassismus.

Dazu führt ein grobes Missverständnis des populationsökologischen Konzepts von r- und K-Strategien. Es geht aus dem untersuchten Text allerdings nicht hervor, ob dieses Missverständnis seinerseits zu rassistischen Aussagen führte, oder ob umgekehrt eine vorgängige rassistische Grundeinstellung überhaupt erst jenes Missverständnis nach sich zog.

Zwar kann ein bloßes Missverständnis dieser Art jedem unterlaufen, der eine These nicht gründlich durchdenkt oder sich nicht sorgfältig vorab über die Eigenschaften eines Begriffspaars informiert, mit dem er anschließend argumentieren will. Einem einfachen Bürger kann man ein solches Missverständnis gerne nachsehen. Doch wer aus einer politischen Führungsposition heraus handelt und obendrein gewärtigen muss, dass sich großes öffentliches Interesse auf seine Aussagen richtet, hat wesentlich größere informationelle und argumentative Sorgfaltspflichten. Ihm ist es deshalb vorzuwerfen, wenn er einem solchen Missverständnis aufsitzt, ja es sogar zum Angelpunkt eines wichtigen Argumentationsschrittes macht.

Besondere Sorgfaltspflichten gelten es erst recht, wenn sich ein Parteiführer zu einem so brisanten Thema aktueller Politik wie jetzt der Einwanderungspolitik äußert. Argumentative Sorgfaltspflichten zu erfüllen ist dann sogar umso dringlicher, wenn man sich ohne Not zu den – fraglos gegebenen – biologischen Grundlagen menschlicher Gesellschaften und Kulturen äußert und auf diese Weise nicht nur in die Untiefen der Diskussion um Rassismus und Sozialdarwinismus gelangt, sondern obendrein damit rechnen muss, dass vom politischen Gegner gewiss mit Fleiß missverstanden werden wird, was immer auch nur im Ansatz misszuverstehen ist. Und erst recht handelt ein Parteiführer leichtfertig, falls er solchen Sorgfaltspflichten auch dann nicht gerecht wird, wenn ihn der politische Gegner bereits zur Hauptzielscheibe beim Kampf gegen seine Partei gemacht hat.

Aus allen diesen Gründen liegt in der untersuchten Textpassage parteischädigendes Verhalten vor. Und weil im Streit um die AfD, gerade im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der Einwanderungspolitik der Bundesregierung, zumal die Zuschreibung von Rassismus ein besonders wirksames Kampfmittel geworden ist, hat Björn Höcke – wie auch jeder Blick in das politische und mediale Echo seiner Rede beweist – mit den hier untersuchten Aussagen seiner Partei sogar schweren Schaden zugefügt.

 

Bildquelle: http://www.gib-rassismus-keine-chance.org/de-wAssets/img/slides/weblication/wThumbnails/teaser-home-face-off-ab241cfd01cafd814e41852f6ffc7e06.jpg

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