Braucht es eine „Bundesnotbremse“?

Braucht es eine „Bundesnotbremse“?

Am 25. April erschien bei Hallo Meinung sowohl als Text (https://www.hallo-meinung.de/braucht-es-eine-bundesnotbremse/) wie auch als Audiodatei (https://www.youtube.com/watch?v=686_blU_ubQ) der nachstehende Text, den ich einfacher Zugänglichkeit willen auch hier veröffentliche. Mir scheint, dass er eine ziemlich vernünftige und hoffentlich von immer mehr Leuten geteilte Meinung über eine sinnvolle Pandemie-Politik anbietet.

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Die meisten sehen ein, dass es um des Gemeinwohls willen auch Freiheitsbeschränkungen braucht, etwa feste Dienstzeiten oder die Schulpflicht. Die meisten von uns befolgen Vorschriften sogar dann, wenn sie lästig sind wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und die allermeisten halten sich auch an Gebote und Verbote, wie sie während der Corona-Pandemie verhängt worden sind: Maskenpflicht, Betriebsschließungen, Besuchsverbote und so weiter. Tatsächlich akzeptieren die meisten ebenfalls, dass nicht Jux und Tollerei zu solchen Regelungen führten, auch nicht die Lust auf eine Diktatur, sondern vielerlei Sorgen, dass sonst Schlimmeres entstehen könnte. Jedenfalls bezweifeln nur noch ziemlich wenige die Existenz von COVID-19 oder den Sachverhalt, dass ziemlich viele Leute nicht nur mit diesem Virus gestorben sind, sondern auch an ihm. Außerdem kennen immer mehr jemanden, der seinerseits jemanden kennt, von dem ein Verwandter oder Bekannter wegen dieses Virus ins Krankenhaus musste. Es lohnt sich also wirklich nicht mehr, Freiheitsbeschränkungen – sozusagen – wegen des „Fehlens jeglicher Geschäftsgrundlage“ abzulehnen.

Sehr wohl lohnt aber der Streit darüber, wie verlässlich auf welche Weise das tatsächliche Ausmaß der vom Staat abzuwehrenden Pandemie erkannt werden kann. Was genau misst welcher Corona-Test, und mit welcher Verlässlichkeit tut er das? Wie viele derer, die das Virus in sich tragen, erkranken wirklich – und welcher Anteil davon in sehr gefährlicher Weise? In welchen Altersgruppen, und bei welchen Vor- oder Begleiterkrankungen, kommt es zu einer wie großen Übersterblichkeit? Wie viel an solcher Übersterblichkeit könnte man – entlang von Vernunftgründen – auch als schlichtweg zu tragendes Lebensrisiko ansehen? Auf welche Kennziffern sollte sich staatliche Krisenpolitik also stützen – und auf welche eher nicht, wenn es eine Güterabwägung vorzunehmen gilt zwischen jenen Risiken, die von einem gesundheitsschädigenden Virus ausgehen, und denen, die ein freiheitseinschränkender Staat erzeugt?

Sinnvoll streiten kann man ebenfalls darüber, welche Maßnahmen die Weiterverbreitung des Virus bei welchen Nebenschäden verhindern. Am sichersten wäre es bestimmt, wenn wirklich alle einen ganzen Monat lang zuhause blieben – einschließlich der Bäcker, der Paketzusteller und der Müllabfuhr. Wollten wir das aber wirklich? Hielten wir das für einen tatsächlich fairen Preis unserer Sicherheit? Da sind wohl Faustregeln besser, wie wir sie seit Monaten kennen: Abstand halten, strengere Hygiene als zu Normalzeiten, Selbst- und Fremdschutz mit der Maske beim Zusammentreffen mit solchen Leuten, die weder zu unserem Haushalt gehören noch negativ getestet wurden. Doch je mehr man über die tatsächlichen Übertragungswege des Virus weiß, desto stärker wünscht man sich nun auch solche Regeln, die ausreichenden Schutz bei möglichst geringen Nebenwirkungen versprechen. Muss man etwa aus Theatersälen mit moderner Klimaanlage die Leute ebenso verbannen wie aus ehedem kuschligen Gaststätten? Braucht es Masken auch im Freien, falls man dort auf Abstand und auf die Windrichtung achtet? Muss man wirklich flächendeckende Ausgangssperren verhängen? 

Obendrein: Wie will man eigentlich die Einhaltung welcher Regeln überwachen? Sollen nun Polizisten durch stichprobenartige Wohnungsüberprüfungen Verstöße gegen Besuchs- und Versammlungsverbote aufspüren? Sollen sie nächtens die Fußwege systematisch überwachen? Und mit welchen Nebenwirkungen lässt sich wohl gegen jene vorgehen, die sich einen Spaß daraus machen, Corona-Vorschriften ganz offen zu ignorieren? Alle wegsperren? Wohin? Wie lange? Auf welcher Rechtsgrundlage? Mit welchen Folgen für die Legitimitätslage unserer politischen Ordnung?

Erörtern muss man außerdem, welche Maßnahmen denn überhaupt zusammenpassen. Was sollen nächtliche Ausgangssperren, wenn tagsüber jene Kinder in die Schule gehen, die abends ihre Eltern anstecken? Oder gilt die Ausgangssperre nur für kinderlose Leute? Und wie überzeugend sind innerdeutsche Reisebeschränkungen, wenn nicht auch die Außengrenzen verlässlich kontrolliert werden? 

Diskutieren muss man ebenfalls über die Nebenschäden aller Maßnahmen. Wie viele Konkurse und Steuerausfälle bewirkt eine wie lange Stilllegung des Wirtschaftslebens? Wer begleicht diese durchaus von Politikern verursachten Kosten? Und welche Folgen hat es für Bildungsverläufe und Verhaltensmuster, wenn junge Leute monatelang weder zur Schule noch in einen Sportverein oder zu einer Musikgruppe gehen können? 

Jetzt wäre es wirklich Zeit für einen einst berühmten, nur leicht zu verändernden Satz der Kanzlerin: „Die Viren sind nun einmal da; also müssen wir Ordnung in den Umgang mit ihnen bringen“. Das verlangt, in einem ersten Schritt, durchaus nach den inzwischen bekannten Vorsichtsmaßnahmen. Doch dann muss eine Regierung eben auch genügend Impfstoff besorgen und darf dabei nicht knausern. Und sie muss beim Impfgeschehen – wie einst bei der massenhaften Zuwanderung – die Selbstorganisationskräfte unserer Gesellschaft entfesseln. Außerdem muss sie allen Geimpften unbürokratisch die Rückkehr in ihr gewohntes Leben ermöglichen, denn gerade das schafft Anreize dafür, den hoffentlich bald ausreichenden Impfstoff auch zu nutzen.  Wenn das alles so geschähe, dann könnte man mit viel mehr Überzeugungskraft als bei der letzten Großherausforderung unseres Landes in Aussicht stellen: „Ja, wir schaffen das!“ 

Was aber macht unsere Politikerschaft wirklich? Und zwar jetzt, also nicht während jener Frühzeit der Pandemie, in der wir alle noch mildernde Umstände für manches törichte Handeln in Anspruch nehmen durften? Nicht nur haben unsere Regierenden jene vielen Monate tatenlos verstreichen lassen, in denen sie praxistaugliche Datenschutzvorschriften hätte schaffen können oder sich daran hätten machen sollen, die Gesundheitsämter zu digitalisieren und eine wirklich nützliche Corona-App in Auftrag zu geben. Unsere Regierenden hätten auch gemeinsam mit den Praktikern in Handwerk und Handel, in Kultur und Bildung lebensnahe Notfallpläne erarbeiten und mit wohldurchdachten Rechtsgrundlagen versehen können, auf die sich ohne Exekutiv- und Legislativaktionismus im Notfall zurückgreifen ließe – ganz gleich, ob bei der dritten oder bei der fünften Pandemiewelle.

Außerdem hätten genau jene die Vorteile unserer Staatsorganisation öffentlich verteidigen sollen, die sonst sehr gern das Loblied auf Deutschlands Föderalismus anstimmen und bei Landtagswahlkämpfen so tun, als hänge von genau ihnen unser aller Wohlfahrt ab. Jene Vorteile bestehen darin, dass man flexibel auf – je nach Land oder Landkreis höchst unterschiedliche – Lagen reagieren kann, und dass man durch regional begrenzte Experimente aus Versuchen und Irrtümern mit der gebotenen Vorsicht zu lernen vermag. Das geht freilich nur, wenn Landespolitiker dann auch die Verantwortung für eigene Entscheidungen übernehmen – statt sich, wie seit Monaten, hinter einer selbst herbeigeführten Entscheidungsunfähigkeit einer Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Beisitz der Kanzlerin zu verstecken. Alle Rechtsgrundlagen für eine vor Ort wirksame Pandemiebekämpfung besitzen die Länder ja längst; und wo diese sich in der Praxis als unzureichend erweisen, dort hätte man sie während der letzten Monate leicht erweitern können. Sogar die Koordination von Politik über Landesgrenzen hinweg ist kein unlösbares Problem, wenn man den kommunalpolitischen Sachverstand nutzt und entsprechende Verwaltungsvereinbarungen oder Staatsverträge zwischen benachbarten Ländern schließt. Immerhin kann sich an Deutschlands Außengrenzen die Bundesregierung auch nicht auf eine EU-Kanzlerin verlassen, der man alle Koordinierungs- und Durchsetzungsverantwortung zuschieben könnte.

Jedenfalls verstehen es die deutschen Landesregierungen sehr gut, sich aus ihrer eigenen Verantwortung zu stehlen. Sie freuten sich regelrecht auf die Ausweitung von Bundeskompetenzen, damit nicht sie weiterhin den Unmut vieler Leute über Pandemiemaßnahmen abbekommen, sondern mit dem Finger weiterhin nach Berlin zeigen können. Wäre das es anders, dann hätten schon wenige Länder im Bundesrat jene jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung stoppen können, deren Kern das einfallsloseste von allen Mitteln der Pandemiebekämpfung ist: nämlich die schematische Ausgangssperre – ganz gleich, ob nächtens oder tagsüber in der Weise verhängt, dass die Kinder nicht in Schulen oder Kindergärten dürfen. Doch auch jene Abgeordneten, die im Bundestag diese „Bundesnotbremse“ ablehnten, haben sich aus der Verantwortung für die Folgen ihres Handelns gestohlen. Denn zwar ist die FDP-Bundestagsfraktion zu mitgliederschwach, um durch die Ingangsetzung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens dem Bund das Durchregieren bis in die Gemeinden hinein zu verwehren. Doch gemeinsam mit AfD-Parlamentariern hätte man viel rascher als über individuelle Verfassungsbeschwerden die ganze Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringen können. Wo aber kein fester politischer Wille ist, dort findet man eben auch keinen Weg.

Den hätte man aber sehr wohl suchen sollen. Es ist nämlich keine Kleinigkeit, wenn man einer Regierung das Recht auf die Verhängung von Ausgangssperren oder zur Bildungsverweigerung auf der Grundlage jener Inzidenzwerte geben will, mit denen seit dem Beginn der Pandemie ganz nach politischer Opportunität verfahren wurde. Monatelang war ganz wetterwendisch die Rede von allem Möglichen zwischen „Zero-COVID“ während mehr oder minder vielen aufeinander folgende Tagen und bis zu zweihundert Infizierten pro hunderttausend Leuten während einer Woche. Und wo findet sich eigentlich rechtsverbindlich beschrieben, entlang welcher Schritte man methodisch exakt einen freiheitsbeschränkenden Inzidenzwert festlegt? Im Klartext: Welche Manipulationen, die sich durch absichtliches Nicht-Testen oder Testen, auch durch verzögerte Meldungen bei Gesundheitsbehörden vornehmen ließen, werden wohl rechtssicher ausgeschlossen? Und vor allem: Wieviel politische Vernunft ist eigentlich dort im Spiel, wo Politiker weitreichende Entscheidungen nicht selbst treffen wollen, sondern durch einen Automatismus ersetzen?

Man muss ja wirklich nicht unser Land auf dem Weg in eine Diktatur vermuten. Es ist schon schlimm genug, wenn man jener sterilen Aufgeregtheit, der gestalterischen Phantasielosigkeit und einer so umfänglichen Flucht aus politischer Verantwortung zusehen muss, die sich unsere Politikerschaft in diesen Zeiten leistet. Zweifellos plagen solche Politiker, die für unser Gesundheitssystem verantwortlich sind, jetzt drückendere Sorgen als uns Beobachter, und anders als wir handeln sie unter großem Stress. Doch gerade deshalb müssen wir als Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass diejenigen, die uns verantwortlich sind, sich nicht in entlastenden Aktionismus samt symbolischer Politik flüchten. 

Braucht es also eine „Bundesnotbremse“? Ja – aber eine sehr andere, als sie jetzt beschlossen wurde. Wir sollten nämlich den Aktionismus des Bundes und seiner Politiker bremsen. Und vor allem sollten wir auf die Ministerpräsidenten einwirken, damit sie endlich unseren Landräten und Bürgermeistern jene Rechts- und Finanzmittel geben, mit denen sich jeweils vor Ort sowie regionsüberschreitend die chancenreichsten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung durchsetzen ließen.

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