Zum „Fraktionszwang“

Zum „Fraktionszwang“

Anlässlich der kürzlichen Verabschiedung des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer einer epidemischen Lage“ kam auch wieder eine heftige Diskussion um den „Fraktionszwang“ auf. Um in sie Klarheit darüber zu bringen, worum es geht, mag es hilfreich sein, einen das alles sehr differenziert behandelten Aufsatz aus dem Jahr 1998 neu zu veröffentlichen.

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Werner J. Patzelt

Wider das Gerede vom „Fraktionszwang“! 
Funktionslogische Zusammenhänge, populäre Vermutungen,
und die Sicht der Abgeordneten

erschienen in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 29, 1998, S. 323‑347;
hier leicht redigiert und ergänzt

Gibt es Fraktionszwang? Wenn es alles gibt, wovon man sprechen kann und wofür sich Begriffe finden, dann gibt es ihn zweifellos. Mühelos ließen sich aus der Zeitungs- und Rundfunkberichterstattung Textbelege der folgenden Art zusammentragen: „Mit Spannung wird dieser Abstimmung entgegengesehen, da der Fraktionszwang aufgehoben wurde“; „Es kam im Parlament zu einer dramatischen Debatte, weil die Abgeordneten diesmal nicht dem Fraktionszwang unterlagen“; oder: „Wer unsere parlamentarische Demokratie ver­bessern will, muß den Fraktionszwang aufheben“. Doch verbürgt die Geläufigkeit eines ‚Sprachspiels‘ schon die Existenz einer es tragenden Wirklichkeit? Beweist die Popularität einer Redeweise schon, daß sie nicht in die Irre führt? Schließlich kann man auch von der Scheibengestalt der Erde sprechen oder von einer jüdischen Weltverschwörung, ohne dass zumindest vernünftige Leute die Existenz von solchem Gerede als Beweis für die Existenz auch dessen nehmen, das man sich dank solchen Geredes einbildet.

I. Worum es geht: funktionslogische Ursachen von Fraktionsdisziplin

Was es tatsächlich gibt, ist ein äußerst einheitliches Abstimmungsverhalten der Fraktionen in – nicht nur – den deutschen Parlamenten.[1]Es geht aber nicht auf Zwang zurück, sondern auf die Funktionslogik eines Parlaments, das seine Rolle in einem parlamentarischen Regierungssystem spielt. Kennzeichen des parlamentarischen Regierungssystems ist, daß die Regierung aus dem Parlament hervorgeht und nicht – wie in konstitutionellen Monarchien oder in präsidentiellen Regierungssystemen – hinsichtlich ihres Fortbestands vom Parlament unabhängig ist. Vielmehr übernehmen im parlamentarischen Regierungssystem die führenden Parlamentarier der Mehrheitsfraktion oder von Koalitionsfraktionen die Regierungsämter. Dadurch verschmilzt die Regierung mit der regierungstragenden Parlamentsmehrheit zu einer Funktionseinheit. Dieser steht die parla­men­tarische Opposition gegenüber. Im derartigen „neuen Dualismus“ sind also einander nicht mehr Parlament und Regierung konfrontiert, sondern konkurrieren zwei Mannschaften – die ei­ne bestehend aus Regierung und regierungstragender Mehrheit, die andere aus der parlamenta­rischen Opposition.[2]

Wer keinen Mannschaftsgeist entwickelt, wer eher untereinander als mit dem Gegner streitet, der verliert. Und wem die Erfahrung genau das sagt, der entwickelt Zusammenhalt, Solidarität, wechselseitige Loyalität und Disziplin – und zwar auch dann, wenn sie schmerzt.[3] Jedenfalls entsteht solcher Zusammenhalt nicht durch eine Art „Mannschaftszwang“,[4]sondern als institu­tionalisiertes Ergebnis des Eigeninteresses am Erfolg im Wettbewerb. Verbreitete Namen für solchen Mannschaftsgeist sind Fraktionssolidarität, Fraktions­loyalität, Fraktionsdisziplin und – leider, da irreführend – auch „Fraktionszwang“. Zum letzteren Begriff greift gern, wer eine Kurzformel für jene zum geschlossenen Auftreten einer Fraktion führenden Zusammenhänge sucht, die er nicht auf Anhieb durchschaut. Dann freilich fällt das Urteil nur als Vor‑Urteil. Wer hingegen unterscheiden will, was am Verhalten von Fraktionsmitgliedern wirklich zu loben oder zu tadeln ist, der muß die folgenden Zusammenhänge bedenken.[5]

  1. Niemand ist gezwungen, Abgeordneter zu werden oder zu bleiben. Auch muß niemand einer Partei oder Fraktion angehören. Jede politische Laufbahn, die Ausübung jedes politischen Amtes, jede politische Anstrengung eines einzelnen beruht auf Freiwilligkeit. Auch gibt es stets jemanden, der gerne an die eigene Stelle träte. Darum kann jeder, wann immer er will, Fraktion, Parlament und Partei verlassen. Wer freilich Parlamentarier bleiben will, der muß akzeptieren, daß er – in einer Demokratie – sein Mandat nicht kraft eigenen Beschlusses ausübt, sondern weil andere ihn nominiert und gewählt haben. Er muß darum die folgende Grundregel von Politik, Mehrheitsdemokratie und letztlich auch der allgemeinen Lebenserfahrung beachten: Solidarität ist keine Einbahnstraße, und man kommt keinen Schritt voran, den nicht andere mit einem gemeinsam zu gehen bereit sind. In der Politik eines demokratischen Staates kommt hinzu, daß man keine Position behält, in der nicht auch andere einen haben wollen. Wer einfach tut und läßt was er will, hält sich deshalb cnicht lange in der Politik. Folglich ist alles politische Handeln mit vielerlei Bindungen, Rücksichtnahmen, Eingehen auf antizipierte Reaktionen und persönlichem Zurückstecken verbunden. Doch es ist falsch, dies Zwang zu nennen. In Wirklichkeit handelt es sich um jene freiwillig eingegegangene wechselseitige Abhängigkeit, die etwa im Sport jeden Mannschaftsspieler an sein Team bindet.
  2. Parlamentsfraktionen müssen nicht einheitlich abstimmen. Sie dürfen es ertragen wollen, daß Medien und Bürger ihnen vorwerfen, keine gemeinsame Linie zu haben, zerstritten zu sein, und gegen den politischen Gegner weder etwas durchsetzen noch verhindern zu können. Fraktionen sind in der Regel aber schlecht beraten, solche Kritik auf sich zu ziehen.[6] Demoskopische Befunde zeigen nämlich, daß der Wähler Zerstrittenheit nicht schätzt, sondern sie als Unsicherheit über die zentralen politischen Ziele kritisiert und davon betroffenen Parteien sein Vertrauen entzieht.[7] Geschlossenheit nach außen anzustreben und hart an ihrer Sicherung zu arbeiten, hat darum seine Ursache in rationalen Überlegungen, denen man ebenso freiwillig folgt wie eine erfolgshungrige Mannschaft einem harten Trainingsplan: oft mit zusammengebissenen Zähnen – doch überzeugt, daß dies die bessere Wahl ist, als die Dinge schleifenzulassen.
  3. Meistens wird im parlamentarischen Regierungssystem, folgend aus seiner mannschaftsbildenden Funktionslogik, jede Partei entweder als regierungstragend oder als oppositionell angesehen. Was die Regierung tut, wird von der Öffentlichkeit darum auch den sie tragenden Parteien beziehungsweise Fraktionen und somit auch deren Abgeordneten zugerechnet. Ein Abgeordneter mag dann zwar darlegen, als einzelner habe er sich nicht gegen die Mehrheit der Kollegen und gegen die eigene Regierung durchsetzen können; doch trotzdem wird man ihm die Verantwortung für die Positionen und Entscheidungen der Regierung und seiner regierungstragenden Fraktion nicht erlassen. In so einer Lage ist es für die Parlamentarier einer regierungstragenden Fraktion natürlich rational, im Zusammenwirken mit der von ihnen gestellten Regierung von vornherein eine gemeinsame Position anzustreben und lieber im Vorfeld der erstrebten Geschlossenheit eigene Akzente in den erforderlichen Kompromiß einzubringen, als sich ihn ohne eigene Mitgestaltung am Ende doch zurechnen lassen zu müssen. Gilt es dann freilich als erstrebenswert, zu einer – vorab auszuhandelnden – gemeinsamen Haltung zu gelangen, so werden die Kollegen und die Regierung sich auf Kompromisse einlassen, zu denen es nie käme, wenn es egal wäre, ob eine geschlossene Mehrheit zustande kommt oder nicht. Derartige Kompromisse lassen sich anschließend mit um so besseren Gründen gemeinsam nach außen vertreten. Hingegen ist es für die Oppositionsfraktionen rational, solche – in verläßliche Mehrheiten umgemünzte – Geschlossenheit der Regierungsfraktionen zu kritisieren, denn gerade ihretwegen bleibt man selbst bei jeder Abstimmung in der Minderheit. Sowohl das Lob als auch die Ablehnung von Fraktionsgeschlossenheit gründen also in unterschiedlichen argumentationsleitenden Interessen der parlamentarisch konkurrierenden Mannschaften. Im übrigen gilt der Tadel meist den anderen, da Geschlossenheit für das eigene Lager stets gut, Zerstrittenheit des gegnerischen Lagers aber noch viel besser ist.
  4. Parlamentarier, die im gemeinsamen Lager einer Fraktion stehen, sind kein „zusammengewürfelter Haufen“ – es sei denn, sie gehören einer ganz neuen Partei an, die als Spitze einer breiten Protestbewegung ins Parlament gelangte. Überlicherweise waren die Abgeordneten seit vielen Jahren in ihren Parteien tätig, kennen einander, teilen die zentralen Werte und Ziele ihrer politischen Gruppierung, sind in der Regel Parteiführer auf mindestens der Kreis- beziehungsweise Unterbezirksebene[8] und haben an der Formulierung der Parteipositionen und an der Fraktionspolitik auf ihren eigenen Arbeitsgebieten oft nachhaltig mitgewirkt. Sehr wohl sind sie Konkurrenten im Kampf um den weiteren politischen Aufstieg, sehr wohl entzweien sie sich auch immer wieder über die Wege zum gemeinsamen Ziel. Doch zugleich verbinden ihre grundsätzlichen politischen Ziele die Abgeordneten als jener Grundkonsens, der allem Streit seinen Rahmen gibt: Es gilt, Regierungsmacht zu behaupten oder zu erringen, und es gilt, bei möglichst kleinen der politischen Konkurrenz gebotenen Angriffsflächen die eigenen Politikvorstellungen in wählerattraktiver Weise durchzusetzen. Von einer Mannschaft, die auf diese Weise zusammengesetzt und motiviert ist, läßt sich alles andere erwarten als Nachlässigkeit beim Versuch, sich als geschlossene Mannschaft ins Spiel zu bringen und durch Bündelung aller Kräfte zu punkten.
  5. Im Plenum muß schließlich Farbe bekannt werden, denn dort münden die informellen Willensbildungsprozesse in formelle Entscheidungen. Da uneinheitliches Abstimmungsverhalten sowie – in dessen Vor­feld – frakti­onsinterner Streit vom politischen Gegner meist als Zeichen der Schwäche öf­fent­lich ausgenutzt wird, handelt man in den Fraktionen nach der Regel, interne Kompro­mißfindung solange zu betreiben, bis ein gemeinsames Abstimmungsverhalten er­war­tet werden kann. Zeichnet sich ab, daß dies trotz aller Anstrengungen nicht gelingen wird, so verzichtet man in der Regel auf die Einbringung des umstrittenen Antrags im Plenum. Läßt sich allerdings eine Entscheidung nicht vermeiden, etwa aufgrund verfassungsgerichtlich gesetzter Fristen, so wird mit den konkurrierenden Fraktionen eine Verständigung dahin­gehend gesucht, einen fraktionsübergreifenden Antrag aus der Mitte des Parlaments einzu­bringen. Gleichzeitig wird vereinbart, uneinheitliches Abstimmungsverhalten der Fraktionen nicht als vorzuwerfende „innere Zerrissenheit“ wechselseitig zu kritisieren. Durch dieses Verfahren gelingt es, unter den Bedingungen des „neuen Dualismus“ auch im Ausnahmefall „querstehender“ sachpolitischer Mehrheiten das Plenum als Beschluß­organ funktionsfähig zu halten. Weil die Transaktionskosten eines solchen Vorgehens sehr hoch sind, desgleichen die Risiken des Vertrauensverlustes der Fraktionsführung in den eigenen Reihen, wird zu diesem Mittel nur dann gegriffen, wenn sich andernfalls eine zwingend aufzulösende Blockade wahrscheinlich nicht aufhe­ben ließe. Allerdings wird auf diese Weise ein Mangel der parlamentarischen Willensbil­dung (nämlich das Mißlingen fraktionsinterner Verständigung auf eine gemeinsame Posi­tion) nun als Vorzug parteiübergreifenden Interessenausgleichs etikettiert. Die Öffentlichkeit meint dann „Sternstunden des Parlamentarismus“ zu erleben, während in Wirklichkeit nur zu einer Aushilfe gegriffen wird, deren dauerhafte Anwendung das Parlament überla­sten und politische Verantwortung unzurechenbar machen würde.
  6. Fraktionen sind keine unverbindlich debattierenden Clubs, sondern die zentralen Gremien, welche parlamentarische Entscheidungen vorbereiten. Sie haben also enorme sach- und fachpolitische Verantwortung. Darum gibt es in allen, vor allem aber in großen Fraktionen, erhebliche Arbeitsteiligkeit. Da kein Abgeordneter alle zu entscheidenden Materien selbst beherrschen kann, verläßt er sich – abgesehen von einer Überprüfung anhand gesunden Menschenverstands und po­liti­schen Instinkts – bei Sachfragen auf das Urteil seiner fachlich spezialisierten Kolle­gen, mit denen ihn ohnehin ein parteipolitischer Grundkonsens über anzustrebende Ziele, zu berücksichtigende Rahmenbedingungen und zu setzende Prioritäten verbindet. Gleiches erwar­tet er auch umgekehrt. Darum muß einheitliches Ab­stimmungsverhalten gar nicht er­zwungen werden, sondern ergibt sich als Folge wechselsei­tigen Vertrauens beziehungsweise des Vertrauens in die „Fraktionsexperten“ vielfach von selbst.[9]
  7. Ferner übertragen Abgeordnete eine Grundre­gel parlamentarischer Demokratie vom Plenum auf die eigene Fraktion: Sobald – nach kontroverser Diskussion – eine Frage mit Mehrheit entschieden ist, akzeptiert die unterlegene Minderheit die getroffene Entscheidung. So wird aus divergierenden Ge­staltungsabsichten vor der entsprechenden Ab­stimmung in der Fraktionsvollver­sammlung im Anschluß an sie eine verläßliche ge­mein­same Haltung.
  8. Jeder Abgeordnete merkt sehr rasch, daß Mehrheiten nur auf der Grundlage von Kompro­missen zustande kommen können, bei denen nicht in jedem Einzelfall, sondern allein über eine Vielzahl von Entscheidungen hinweg ein fairer Interessenausgleich gelingen kann. Dies gilt nicht zuletzt für jene Mehrheiten, deren er bei der Wahl in Fraktionsämter bedarf. Deshalb gibt es große Bereitschaft, zugunsten künftigen Entge­genkommens seiner Kollegen hier und jetzt nachzugeben, beziehungsweise aufgrund früherer Kompromißbereitschaft eines innerfraktionellen Gegners jetzt zugunsten von dessen Position einzulenken. Dies gilt um so mehr, als die Abgeordneten – in der Regel zumindest regionale oder sektorale Parteiführer – die politischen Grundpositionen ihrer Partei und Fraktion ja mitbestimmt haben und gemeinsam tragen.
  9. Sodann handelt es sich bei den meisten im Parlament zu entscheidenden Fragen um Sachfragen, bei denen Erfahrung, praktische Vernunft, politische Prioritäten sowie Gesichtspunkte er­folgsorientierter Taktik zu bedenken sind, ethische Prinzipien und die politische Iden­tität des Abgeordneten aber nur über sehr lange Ableitungsketten ins Spiel kommen. Deshalb bedarf es auch keines Zwangs, einen Bedenken tragenden Abgeordneten für eine gemeinsame Linie zu gewinnen, sondern überzeugender Argumente. Deren He­belwirkung läßt sich allerdings dadurch fördern, daß man dem potentiellen Abweich­ler vor Augen hält, er verspiele künftige Chancen, wenn er jetzt nicht einlenke. Solche Vorhaltungen sind vor allem dann wirkungsvoll, wenn sie die (Wieder‑)Wahl in begehrte Positionen,[10] die Teilnahme an Reisen oder sonstige für einen Abgeordneten erstrebenswerte Dinge betreffen.[11] Sie sind um so schwerer von der Hand zu weisen, je einflußreicher in Fraktion und Partei die Kollegen sind, die sie vorbringen. Reicht im einen Fall die Intervention eines Arbeitskreisleiters, muß in anderen Fällen der Parlamentarische Geschäftsführer, der Fraktionsvorsitzende oder gar der Regierungschef selbst die Sache in die Hand nehmen. Letzteres geschieht natürlich nur in Fällen, die für den Weiterbestand der Regierung oder ihr öffentliches Ansehen besonders wichtig sind.
  10. Im übrigen gibt es eine Reihe praktischer Regeln, mit denen mögliche Konflikte zwischen den Positionen eines Abgeordneten und der sich abzeichnenden Mehrheitslinie der Fraktion im Vorfeld der Ausübung jeglichen Zwangs bereinigt werden können. Zu ihnen gehören die folgenden:[12] abweichende Positionen dürfen nicht zur Selbstdarstellung benutzt werden („Ich habe ein Gewissen, die anderen haben keines“); wenn es auf die einzelne Stimme nicht an­kommt, mag Stimmenthaltung oder Fernbleiben von der Abstimmung das Problem sehr ein­fach lösen; und wenn ein Abgeordneter nicht mit der eigenen Fraktion stimmen will, hat er dies zuvor mit dem Fraktions­vorsitzenden zu besprechen oder in der Fraktionsvollversammlung zu erläutern, so daß nach einer Verhaltensweise gesucht werden kann, die dem politischen Gegner mög­lichst wenige Angriffs­flächen bietet.
  11. Außerdem kehrt sich bei knappen Mehrheiten das Machtverhältnis zwischen einerseits der Fraktionsführung bzw. Regierung und andererseits den Mitgliedern regierungstragender Fraktionen geradezu um: nicht etwa die Frakti­onsführung kann durch Sanktionsandrohungen Druck auf einen Abgeordneten aus­üben, sondern diesem – bzw. effizient kooperierenden Fraktionsmin­derheiten – wächst Pressionspotential zu.
  12. Schließlich ist neben der Androhung künftigen Solidaritätsentzugs, der zum Verlust von Fraktionsämtern führen kann, letztlich nur der Ausschluß aus der Fraktion ein echtes Druckmittel, mit dem ein Abgeordneter bedroht werden könnte und dem er gegebenenfalls durch einen Fraktionswechsel zu entgehen ver­sucht. Als fraktionsloser Parlamen­tarier wäre er in der Tat um so gut wie jeden Einfluß gebracht, der sich nicht im Verhindern oder Verzögern erschöpft. Dergleichen kommt aber selten vor.[13] Und solange ein Parlamentarier festen Rückhalt bei seiner Parteibasis hat und an ihr mit Renominierung auf einem aussichtsreichen Platz rech­nen darf, kann er in­nerhalb seiner Fraktion bei einiger Cha­rakterstärke ohnehin zu nichts gezwungen wer­den.[14]

Macht man sich klar, wie diese zwölf „funktionslogischen Regelkreise“ zusammenwirken, so wird offenkundig, daß jede Rede vom „Zwang“ die Wirklichkeit fraktionsinterner Willensbildung verfehlt.[15] Fraktionelle Geschlossenheit entsteht vielmehr aufgrund von einzeln leicht zu durchschauenden, in ihrem Zusammenwirken aber recht komplexen Mechanismen. Für den, der sie nicht durchschaut, wird die populäre Rede vom „Fraktionszwang“ zwar zu einem bequem nutzbaren Kürzel. Doch leider verstellt es von vornherein den Zugang zur Sache. In Tausenden von Alltagsgesprächen wird dann eine Wirklichkeit in Geltung gehalten, die so gar nicht existiert. Sprache konstruiert dergestalt ein für tatsächlich bestehend gehaltenes Merkmal der Wirklichkeit. Zwar ist es irreal; doch die von ihm ausge­henden Folgen – Forderung nach „Abschaffung des Fraktionszwangs“, Entlegitimierung eines „nur durch Fraktionszwang funktionierenden“ Parlamentarismus … – sind ganz und gar real.[16] Um dieser Gefahr zu wehren, sollte künftig auf den Begriff des „Fraktionszwangs“ verzichtet werden.

Freilich gilt es dann, einen anderen Begriff vorzuschlagen, weil das politische Gespräch einer verdichtenden Kurzformel nun einmal bedarf. In Frage kommen Begriffe wie „Fraktionssolidarität“, „Fraktionsloyalität“ und „Fraktionsdisziplin“. Die erstgenannten Begriffe sind zu unscharf. Bei ihnen ist nämlich unklar, was denn potentielle Solidarität oder Loyalität, gerade angesichts von schwer auszutarierenden Spannungen, zu einer wirklich praktizierten macht, und es bleibt offen, welche rationalen Gründe beziehungsweise Überlegungen zu beiderlei motivieren können. Diesbezüglich viel aussagekräftiger ist der Begriff der Fraktionsdisziplin. Erstens ist Disziplin etwas, in das man sich sowohl selbst nimmt als auch von anderen – oder „von den Umständen“ – genommen wird. Dergestalt beschreibt der Begriff gut das in Parlamentsfraktionen so wichtige Zusammenwirken von einesteils eigener Motivation, „Innenleitung“ und ihr entspringender Selbst‑Disziplin, und andernteils der Einsicht in die oben beschriebenen funktionslogischen Zusammenhänge, die ja auch „von außen“ darauf hinwirken, daß sich eine parlamentarische Mannschaft entweder diszipliniert – oder aber ans Verlieren gewöhnen muss. Zweitens legt schon die alltagssprachliche Begriffsverwendung nahe, daß Disziplin nichts ist, das einem einfach zufällt oder ohne Anstrengung zu praktizieren wäre. Im Gegenteil lenkt der Begriff der Fraktionsdisziplin den Blick auf die Mühe, die hinter diszipliniertem Verhalten liegt, und auf jene ziel- und ergebnisorientierte Reflexion, um die nicht herumkommt, wer sich die Mühsal disziplinierten Verhaltens auferlegt.

Eben diese rundum achtbare Leistung, die in verläßlicher Fraktionsdisziplin liegt, stellt der populäre Begriff des „Fraktionszwangs“ als unbeträchtlich, als mit nicht akzeptablen Mitteln zustande gebracht und überdies als gar nicht erstrebenswertes Ziel hin. Lobenswertes wird dergestalt zum Gegenstand strengen Tadels, wobei mancher Kritiker obendrein insinuiert, seine Maßstäbe auf ethisch höherem Niveau zu finden, als es die Praktiker des Parlaments erreichen. Doch worauf kann man wirklich Kritik daran gründen, daß trotz des so wichtigen und richtigen Art. 38 des Grundgesetzes – „Die Abgeordneten … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ – es im Parlament eben nicht zu einer Anarchie von Primadonnen kommt, sondern daß Fraktions- und parlamentarische Geschäftsführer es schaffen, auf der grundgesetzlich garantierten Grundlage von Freiwilligkeit konkurrenzfähige Mannschaften zu formen?

Statt sich vom irreführenden Begriff „Fraktionszwang“ den Blick auf die Tatsachen parlamentarischer Funktionslogik und die ihnen wirklich angemessenen Normen verstellen zu lassen, sollte man sein Verständnis innerfraktionellen Zusammenhalts also am Begriff der Fraktionsdisziplin ausrichten. Nur dieser verweist auch klar genug auf die seelischen und verhaltensmäßigen Folgelasten eines Mandats, dessen Freiheit ja nur durch freiwillige Bindung in den Dienst parlamentarischer Gestaltungskraft gestellt werden kann. Diese Bürde zu tragen und dessentwillen sowohl selbst als auch wechselseitig Disziplin zu üben, ist eine wichtige Leistung, die das Volk von seinen Vertretern einfordern darf und einfordern sollte. Leider sehen das die Deutschen weitgehend anders.

II. Wie erklären sich die Deutschen das geschlossene Auftreten von Fraktionen?

Bei einer 1995 vom Verfasser in Deutschland durchge­führten Repräsentativumfrage zum Wissen der Bürger über Parlament und Abgeordnete[17] wurde gefragt, warum wohl die Abgeordneten einer Partei oder Fraktion einheitlich abstimm­ten. Unter den Vorgaben befand sich neben fünf realistischen Ursachenangaben[18] auch die folgende, rein fiktive, doch dem populären Sprachgebrauch voll entsprechende: „Der Fraktionsvorstand beschließt Fraktionszwang, das heißt, daß alle Abgeordneten der Partei, Fraktion einheitlich abstimmen müssen“. Die Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse:

Tabelle 1:       Die Vermutungen der Deutschen über die Ursachen fraktionseinheitlichen

                        Abstimmungsverhaltens

Vermutete Ursache
                                   kommt …..

oft vor

manchmal vor

eher selten,
gar nicht vor

unentschieden, kein Urteil
Man stimmt einheitlich ab, weil sonst der politische Gegner eine uneinheitli­che Stimmenabgabe ausnutzen könnte.
53

23

9

15
Man diskutiert solange, bis die Mehrheit in der Fraktion einer Meinung ist. Die anderen Abgeordneten schließen sich dann dieser Meinung an.

40


32


13


15
Der Fraktionsvorstand beschließt den Fraktionszwang, das heißt, daß alle Abgeordneten der Partei, Fraktion ein­heitlich abstimmen müssen.

38


27


14


21
Die Abgeordneten sind mit den Grundpositionen ihrer Partei einverstan­den, so daß es deswegen nicht zu einem heftigen Streit und zu unterschiedlichen Meinungen bei der Abstimmung kommt.

33


30


16


21
Die einzelnen Abgeordneten verlassen sich auf die Experten der Fraktion. Die Abgeordneten stimmen dann für die Vorschläge dieser Experten.

32


33


13


22
Wenn ein Abgeordneter in der Fraktion anderer Meinung ist als die anderen, dann geht er nicht zur Abstimmung.
9

26

38

27

Quelle: IfD-Umfrage 6015, Mai 1995; n=1876; angegeben sind Zeilenprozent.

Im Durchschnitt jeder fünfte Deutsche gibt offen zu, die Ursachen fraktionseinheitlichen Abstimmungsverhaltens nicht beurteilen zu können. Der Anteil derer, die sich kein Urteil zu­trauen, sinkt bei den am häufigsten vermuteten Ursachen; beim am wenigsten vermuteten Grund – dem Fernbleiben von einer Abstimmung bei gesicherter Mehrheit – ist er am größten. Plausibles, für wahrscheinlich Gehaltenes traut man sich also eher zu nennen als Erstaunliches. Zwar stehen an der Spitze der vermuteten Gründe die beiden in der Praxis wirklich wichtigsten Ursachen für Fraktionsdisziplin. Doch es hat allein schon die Tatsache, daß die – rein fiktive – „Verhängung von Fraktionszwang“ von rund zwei Dritteln der Deutschen für ein nicht seltenes Instrument der Abgeordnetendisziplinierung gehalten wird und an dritter – fast an zweiter Stelle – unter fünf tatsächlich wirkkräftigen Ursachen steht, erhebliche Aussagekraft. Diese Fiktion ist offen­bar plausibler und wird für wahrscheinlich gehalten als so manches Faktum.

Wovon hängt ab, ob und in welchem Grad man jener Fiktion verfällt? Um das herauszufin­den, wurde eine Vielzahl möglicher Prägefaktoren politischen Wissens und Meinens überprüft – vom Geschlecht und Bildungsstand der Befragten bis zu ihrer politischen Grundeinstellung, von ih­rer Schichtzugehörigkeit bis zur soziographischen Struktur ihres Wohnortes, vom Unterschied zwischen West- und Ostdeutschen bis zum Vertrauen in den Bundestag, von den benutzten politischen Informationsquellen bis zum politischen Interesse.[19] Dabei zeigte sich: Der Glaube so etwas wie „Fraktionszwang“ ist von allen sol­chen Merkmalen unabhängig. Unter den übri­gen abgefragten Gründen gilt dies nur noch für den am wenigsten bekannten, das Fernbleiben von Abstimmungen.[20]

Überblickt man, was ansonsten auf die vermuteten Ursachen einheitlichen Abstimmungsverhaltens einwirkt, so erweisen sich zwei Faktoren als wichtig: die ideologisch-politische Grundeinstellung (ausgedrückt durch Parteineigung und Selbstverortung auf der Links/Rechts-Skala), sowie das politische Interesse, das anscheinend mit dem Geschlecht[21]zusammenhängt.[22] Das Muster der entdeckten Effekte läßt sich in zwei Punkten zusammenfassen. Erstens sehen Personen mit besseren Voraussetzungen politischen Verständnisses jene fünf Ursachen, die es wirklich gibt, häufiger in der Praxis wirken als Bürger mit ge­ringerem politi­schen Interesse, geringerer Bildung und wohl auch geringeren politischen Kenntnissen. Zweitens geht mit einer „eher rechten“ politischen Grundeinstellung – im Vergleich mit einer „eher linken“ – häufiger die Einsicht einher, innerfraktionelle Willensbildung folge den Spielregeln desMehrheitsentscheids. Vor diesem Hintergrund ist um so bemerkenswerter, daß auf das Gerede vom „Fraktionszwang“ dies alles keinen Einfluß hat. Dieser Gemeinplatz scheint gegen die übli­chen Prägefaktoren politischer Bildung also resistent, diese sprachliche Kristallisierung einer Wirklichkeitsvermutung gegen Aufklärung immun zu sein. Warum ist das so?

Bemerkenswert ist zunächst, daß nur vier der 15 Korrelationen zwischen den in Tabelle 1 wie­dergegebenen Vermutungen über die Ursachen einheitlichen Abstimmungsverhaltens überhaupt eine nen­nenswerte Stärke aufweisen.[23] Auch nur in einem einzigen Fall kommt dabei der „Fraktionszwang“ ins Spiel: Ihn sieht eher am Werk, wer es zugleich für häufiger hält, die Fraktionen stimmten einheitlich ab, um dem politischen Gegner keine Angriffsflächen zu bieten (r=.27; n=1402). Diesen letztgenannten Aspekt bringen zwei weitere nennenswerte Zusammenhänge ins Spiel: Wer einheitliches Abstimmungsverhalten so erklärt, führt es eben­falls eher darauf zurück, die Abgeordneten verließen sich auf die Experten ihrer Fraktionen (r=.16; n=1398) und seien sich in den politischen Grundpositionen ohnehin einig (r=.14; n=1394).[24]Offenkundig prägt – wie schon aus der Tabelle 1 ersichtlich – die realistische Wahrnehmung parlamentarischer Auseinandersetzung als eines „Mannschaftssports bei hartem Konkurrenzdruck“ das Urteil. Vor diesem Hintergrund erschließt sich dann, auf welche Weise die Formel vom „Fraktionszwang“ mit dieser Wahrnehmung zusammenhängt: Die Bevölkerung meint, die „Mannschaftsleitung“ im Fraktionsvorstand sorge „von oben her“ für Uniformität. Daß aber die Abgeordneten auch von sich aus motiviert sein können, zu einem einheitlichen Abstimmungsverhalten zu kommen, so daß außenleitender „Zwang“ angesichts innenleitender Bereitschaft zur (Selbst‑)Disziplin schon vom Ansatz her unnö­tig wäre, wird von den meisten Bürgern übersehen.

Dieser Befund wird durch weitere Ergebnisse erhärtet. Es sollte nämlich herausgefunden wer­den, wie in der Bevölkerung systematische Einschätzungen der Funktionsweise unseres parla­mentarischen Regierungssystems mit der Erklärung des einheitlichen Abstimmungsverhaltens zusammenhän­gen. Dazu wurden Fragen unter anderem danach gestellt, wie wichtig unter den Funktionen des Bundestages die Aufgabe sei, für eine regierungsfähige Mehrheit zu sorgen;[25] was der Stellenwert von Plenardebatten wäre;[26] ob die Abgeordneten einheitlich abstimmen soll­ten;[27] ob Abgeordnete zugleich Regierungs- oder Parteiämter ausüben sollten;[28] und ob sie in ihren Parteien Einfluß hätten beziehungsweise Führungspositionen bekleideten.[29] Unter allen in Tabelle 1 zu­sammengestellten Erklärungen für das einheitliche Abstimmungsverhalten gab es – mit einer einzigen Ausnahme[30] – nur bei den Vermutungen zum „Fraktionszwang“ nennenswerte Zusammenhänge mit der Einschätzung solcher Systemmerkmale. 

Hieraus folgt: Das Gerede vom „Fraktionszwang“ hängt zwar nicht mit unmittelbar die Persönlichkeit der Bürger prägenden Merkmalen, sehr wohl aber mit ihren Vermutungen über zentrale Konstruktionsmerkmale unseres politischen Systems zusammen. Das heißt wiederum: Falsches Meinen über die Funktionsweise unseres Regierungssystems ist mit einem falschen Sprachspiel zur Beschreibung von dessen parla­mentarisch-stabilisierendem Eckstein verkoppelt. Noch anders gewendet: Die Rede vom „Fraktionszwang“ ist deshalb gegen Aufklärung so resistent, weil sie in ein Gesamtgefüge all­tagstheoretischer Vorstellungen von Parlament und Politikern, in eine „Populartheorie des Abgeordnetenverhaltens“[31] eingebettet ist, die es zu destruieren gälte, bevor die Formel vom „Fraktionszwang“ um ihre Glaubwürdigkeit gebracht werden kann.

Erstens sind nämlich jene Deutschen eher der Ansicht, es werde „der Fraktionszwang verhängt“, welche meinen, die Abgeordneten hätten wenig Einfluß auf die Positionen und auf die politi­sche Linie ihrer Parteien (r=‑.14; n=702).[32]Hinter diesem Befund steht zunächst, daß nur 17% der Befragten glaubten, die Abgeordneten könnten die Positionen ihrer Parteien weitgehend mit­bestimmen; 33% meinten „teils-teils“; 40% meinten, die Abgeordneten hätten eher wenig Einfluß auf die Positionen ihrer Parteien; und 10% wußten nichts zu sagen (Halbgruppenbefragung; n=846). Auch vermuten nur 22% der Bürger, daß die Abgeordneten in ihren Parteien Führungspositionen innehaben, so daß sie die Positionen ihrer Partei weitgehend mit­bestimmen könnten.[33] Tatsächlich aber haben die deutschen Abgeordneten Parteiführungsfunktionen inne und üben zentralen Einfluß auf die Positionen ihrer Parteien aus.[34] Wenn nun aber fälschlicherweise davon ausgegangen wird, Abgeordnete seien relativ einflußlose „Parteisoldaten“, liegt allerdings wirklich die Vermutung nahe, die Fraktionsvorständler als Führungsoffiziere dieser „Parteisoldaten“ stellten die Abgeordneten wie einfache Soldaten durch im Befehlston verhängten „Fraktionszwang“ in Reih und Glied, um gegnerischen Attacken zuvorzukommen und den eige­nen Schlachtplan durchzusetzen. Der Gedanke, regional beziehungsweise sektoral einflußreiche Parteiführer disziplinierten sich freiwillig zur Durchführung eines gemeinsam geplanten Feldzugs unter ein­heitlicher Leitung, liegt hier hingegen fern.

Zweitens glauben jene Befragten eher an die „Verhängung des Fraktionszwangs“ (r=.10; n=1489), welche die folgende Meinung vertreten: „Ich finde, daß sich jeder Abgeordnete selber seine eigene Meinung bilden und dann auch dementsprechend abstimmen sollte. Es macht nichts, wenn Abgeordnete einer Partei oder einer Fraktion unterschiedliche Standpunkte ver­treten und auch verschieden abstimmen“. Eben das meinen 54% der Deutschen, während nur 30% der Ansicht sind: „Die Abgeordneten sollten sich auch danach richten, was die ande­ren Abgeordneten der Partei oder Fraktion denken. Innerhalb einer Partei oder Fraktion sollte man sich gemeinsam eine Meinung bilden und dann einheitlich abstimmen“. 15% waren zwi­schen beiden Positionen unentschieden (n=1876). Die Mehrheit der Deutschen wünscht also nicht das – im parlamentarischen Regierungssystem funktionslogisch als Regelfall notwendige – einheitliche Abstimmungsverhalten der Abgeordneten, und sie neigt dazu, die Abweichung der Wirklichkeit vom eigenen Wunsch durch das Walten von „Fraktionszwang“ zu erklären. Fern liegt auch hier der Gedanke, die Geschlossenheit im Auftreten einer Fraktion gehe vor allem auf die Bereitschaft ihrer Mitglieder zurück, im Inneren wohl Umstrittenes nach außen gemeinsam zu vertreten. „Zwang“, verursacht von der Furcht vor einer Blöße, ist somit das zentrale Erklärungskonzept der Bevölkerung.

Da es seine Bestätigung immer wieder in genau hierauf rekurrierenden Wendungen der mas­senmedialen Berichterstattung sowie in der Redeweise von Abgeordneten selbst findet, wird seine geläufige Verwendung auch selbstverständ­lich. Und betrachtet man insgesamt den um­rissenen Wahrnehmungshorizont der Deutschen, ih­re populä­re „Abgeordnetentheorie“,[35] so er­weist sich die Unterstellung, es gäbe „Fraktionszwang“, in deren Rahmen auch schlüssig. Dieses Konzept, Kurzformel für eine Art „Populartheorie der Fraktionsgeschlossenheit“, erklärt nämlich klar, un­aufwendig und in Übereinstimmung mit sachlich verwandten Vermutungen, warum die Volksvertreter sich bei ihren Abstimmungen anders verhalten, als das Volk – ausweislich der im letzten Absatz mitgeteilten Fakten – es wünscht.[36] Und weil die einzelnen Vermutungen einander so trefflich stützen, kann die Rede vom „Fraktionszwang“ sich gegen­über Einwänden und Aufklärung als so resistent erweisen. Die Rede vom „Fraktionszwang“ kann dabei um so resistenter sein, als sie ja auch die von einer unaufgeklärten Öffentlichkeit gewünschte Kritik am bestehenden Zustand transportiert: „Aus einem tadelnswerten Grund verhalten sich die Parlamentarier nicht so, wie sie es tun sollten“. Wenn nun aber dieser Grund tadelnswert ist, gibt es natürlich keinen Anlaß, das Urteil über die Wirklichkeit zu ändern. Vielmehr hat diese sich zu wandeln – und zwar in jene Richtung, die das Volk mehrheitlich wünscht. Nicht die Rede vom „Fraktionszwang“ gilt es somit abzuschaf­fen, sondern diesen selbst: so läßt sich als Volksmeinung zusammen­fassen, was uns demoskopische Befunde lehren.

III. Wie erklären sich die deutschen Abgeordneten das geschlossene Auftreten von Fraktionen?

Warum aber verwenden eigentlich nicht nur unwissende Bürger, sondern auch erfahrene Abgeordnete so häu­fig den Begriff „Fraktionszwang“, wenn es um die Erklärung dessen geht, was ihre eigenen Fraktionen zusammenhält? Hierüber geben – unter anderem [37]– die Ergebnisse einer Studie zum Amtsverständnis, zur Amtsführung und zur gesellschaftlichen Vernetzung der deutschen Abgeordneten aus dem Jahr 1994 Aufschluß.[38] Die Tabelle 2 zeigt die Antworten von Landes- und Bundesparlamentariern auf die folgende Frage: „Eine Fraktion kann ja in der Regel im Parlament nur dann etwas bewirken, wenn sie geschlossen auftritt. Wie gut sind, Ihrer Meinung nach, die folgenden Begriffe geeignet, die in Ihrer Fraktion zu solcher Geschlossenheit führenden Gründe beziehungsweise Motive zu bezeichnen?“

Tabelle 2:       Gründe des geschlossenen Auftretens von Fraktionen: zur Bezeichnung
                        geeignete Begriffe in der Sicht der deutschen Abgeordneten

 %%arithm. Mitteln
Der folgende Begriff ist …(sehr) gut geeignet(eher) nicht geeignet  
       „Fraktionssolidarität“8141,9410
       „Fraktionsloyalität“7782,0410
       „Fraktionsdisziplin“41232,7408
       „Fraktionszwang“6784,2405

Quelle: Deutsche Abgeordnetenstudie 1994. Angegeben sind Zeilenprozent auf der Grundlage fünfstufiger Beurteilungsskalen. Die beiden äußersten Kategorien sind zusammengefaßt, der Prozentwert der nicht darge­stellten Mittelkategorie kann aus den Angaben errechnet werden. Die Fallzahl erreicht nicht den Umfang der Gesamtstichprobe von n=815, weil eine Reihe von Fragen – darunter diese – nur in einer, zwei oder drei statt in allen vier Versionen des Fragebogens enthalten war.

Eindeutig empfinden die allermeisten Abgeordneten „Fraktionszwang“ als einen recht ungeeig­neten Begriff zur Beschreibung jener Gründe, die zum geschlossenen Auftreten einer Fraktion führen. Hingegen scheinen ihnen vor allem die Begriffe „Fraktionssolidarität“ und „Fraktionsloyalität“ jene Art von „Mannschaftsgeist“ sehr gut zu bezeichnen, der eine Fraktion zusammenhält.[39] Der – sachlich am besten geeignete – Begriff der „Fraktionsdisziplin“ stößt hingegen auf eine Reihe von Vorbehalten. Eine Analyse jener Denkweisen, welche Abgeordnete mit dem Begriff der Fraktionsdisziplin verbinden, fördert die Ursachen dessen zutage.[40] Es unterscheiden sich nämlich – wie bei der Interpretation der Tabelle 4 ausführlich gezeigt wird – zwei Gruppen von Parlamentariern. Die einen verstehen Fraktionsdisziplin im Sinn rationaler Selbstdisziplin auf der Grundlage von Freiwilligkeit und heben auf die innenleitenden Gründe solcher Disziplin ab. Die anderen hingegen denken in erster Linie an das, was „von außen“ oder „von oben“ zu solcher Disziplinierung anhält: Konkurrenzdruck und durchsetzungsfähige Fraktionsführer. Zwar wird in beiden Deutungen Fraktionsdisziplin von vielen Abgeordneten befürwortet. Doch einesteils färbt die zweite, auf „außenleitende“ Ursachen hinweisende Deutung auf den Begriff des „Fraktionszwangs“ ab, der dann als nötig und nachgerade begrüßenswert erscheint.[41] Andernteils färbt umgekehrt der klar zurückgewiesene Begriff (und die ohnehin abgelehnte Sache) des „Fraktionszwangs“ aus demselben Grund auf den Begriff der Fraktionsdisziplin ab: Er klingt dann zu stark nach „Fraktionszwang“ und wird deshalb von knapp einem Viertel der Parlamentarier abgelehnt.

Gibt es nun aber, nach Ansicht der davon zuallererst betroffenen Abgeordneten, wirklich „Fraktionszwang“? Nach seiner Existenz zu fragen ist nicht deshalb womöglich schwierig, weil die Abgeordneten bei die­sem Thema zu einer Art „unaufrichtigem Leugnen“ tendierten.[42] Schwierig ist die Frage nach der Existenz von „Fraktionszwang“ viel­mehr deshalb, weil sie anhand eines Begriffes fragt, den die meisten Abgeordneten als korrekte Bezeichnung des fraglichen Ursachengefüges ohnehin ablehnen. Sie stehen bei einer derartigen Frage somit vor einem Problem. Einerseits wollen sie nicht unerwähnt lassen, daß sie Fraktionsgeschlossenheit für not­wendig halten und es auf sie hinwirkende Mechanismen gibt. Der passende Begriff zur Beschreibung wird ihnen andererseits – fragt man nur nach „Fraktionszwang“ – aber nicht angeboten. Vielmehr wird nach einem Urteil gefragt anhand eines zwar engführenden und verstellenden, doch zugleich ungeheuer populären und als kommunikatives Hilfsmittel derzeit praktisch nicht zurückzuweisenden Begriffs. Es könnten die Befragten zwar mit dem „schiefen“ Begriff die Sache selbst zurückweisen. Sie können aber auch deren Benennung in das Prokrustesbett des „schiefen“ Begriffs zwängen. Tun sie das, so sollten Korrelationsanalysen mit ihren anderen Angaben zeigen, was alles in den Vorstellungen der Abgeordneten so weit mit dem Begriff „Fraktionszwang“ zusammenhängt, daß diese – trotz seiner Probleme – ihn als „Kürzel“ für komple­xere Zusammenhänge zu verwenden bereit sind. Eben die vom „Kürzel“ angesprochenen Kontexte gilt es herauszufinden.

Zu diesem Zweck wurden bei drei einschlägigen Fragen die Abgeordneten gebeten: „Verstehen Sie im folgenden bitte ‚Fraktionszwang‘ im Sinn der Alltagssprache beziehungsweise populärer (Vor‑)Urteile: ein Abgeordneter wird zum Vertreten einer Position angehalten, die er ohne sol­chen ‚Zwang‘ nicht einnähme. Was meinen Sie dann zu den folgenden Thesen?“ Eine weite­re Frage bezog sich auf eine mögliche Maxime des persönlichen Abstimmungsverhaltens: bei wichtigen Entscheidungen solle ein Abgeordneter mit seiner Partei stimmen, selbst wenn ihn das im Wahlkreis politische Unterstützung kosten könne. Sodann wurde erhoben, für wie wichtig die Abgeordneten die „Auflockerung von Fraktionssolidarität und Fraktionsdisziplin“ im Rahmen einer Parlamentsreform hielten. Und um ein wichtiges Kontextmerkmal zu erfassen, wurde außer­dem – anhand einer fünfstufigen Einschätzungsskala – erfragt, ob man sich eher als Inhaber eines „freien“ Mandats (1) oder eines „imperativen“ Mandats (5) verstehe. Die einschlägigen Antworten finden sich in Tabelle 3:

Tabelle 3: Deutsche Abgeordnete über Existenz und Notwendigkeit von „Fraktionszwang“

 %%arithm. Mitteln
 (eher) ja(eher) nein  
„Fraktionszwang“ in eigener Partei25543,5419
„Fraktionszwang“ in anderen Parteien53152,5402
Grundsätzliche Notwendigkeit von „Fraktionszwang“?29403,2416
Soll ein Abgeordneter mit seiner Partei stimmen, falls die Abstimmung zwar für die Partei wichtig ist, ihn selbst aber im Wahlkreis politische Unterstützung kosten sollte?49172,6803
Ist es wichtig, Fraktionssolidarität und Fraktionsdisziplin aufzulockern?26463,2209
Selbstverständnis als Inhaber eines „freien“ beziehungsweise „imperativen“ Mandats(eher) „freies“ Mandat
81
(eher) „impera-tives Mandat“
6


1,9


597

Quelle: Deutsche Abgeordnetenstudie 1994. Angegeben sind Zeilenprozent auf der Grundlage fünfstufiger Beurteilungsskalen. Die beiden äußersten Kategorien sind zusammengefaßt, der Prozentwert der nicht darge­stellten Mittelkategorie kann aus den Angaben errechnet werden. Die Fallzahl erreicht vor allem deshalb nicht den Umfang der Gesamtstichprobe von n=815, weil eine Reihe von Fragen – darunter diese – nur in einer, zwei oder drei statt in allen vier Versionen des Fragebogens enthalten war. Die den ersten drei Ergebniszeilen zugrunde liegenden Skalen hatten die folgenden Endpunkte:  (1) In meiner Partei / anderen Parteien ist „Fraktionszwang“ üblich / (5) In meiner Partei / anderen Parteien gibt es keinen „Fraktionszwang“;   (1) „Fraktionszwang“ ist für das Funktionieren eines Parlaments notwendig / (5) „Fraktionszwang“ macht richtigen Parlamentarismus unmöglich

Klar versteht sich die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten als Inhaber eines „freien“ Mandats. Das wiederum fassen die Parlamentarier keineswegs als Widerspruch zu ihrer grundsätzlichen und nicht minder großen Bereitschaft auf, Fraktionsgeschlossenheit zu praktizieren. Sodann fällt auf, daß die Mehrzahl der Abgeordneten für die eigene Partei die Existenz von „Fraktionszwang“ zwar bestreitet, sie jedoch reihum bei den anderen Parteien unterstellt.[43] Natürlich können diese beiden Angaben allenfalls in der sub­jektiven Sicht der Befragten, nicht aber objektiv stimmen. Denn wenn jene 53% rechthaben, die bei den anderen Parteien „Fraktionszwang“ zu beobachten meinen, dann können es nicht zugleich nur 25% sein, die ihn in der eigenen Fraktion erleben. Diese Differenz von 28% bedarf ebenso der Klärung wie die Tatsache, daß 54% der Abgeordneten als Selbstbeobachter für die eigene Partei „Fraktionszwang“ abstreiten können, während das nur 15% ihrer Kollegen als Fremdbeobachter tun. Hier beträgt die erklärungsbedürftige Differenz sogar 39%.

Um ihre Ursachen ausfindig zu machen, bieten sich zunächst zwei Erklärungen an. Die erste sieht hier nur die aus vielen Lebensbereichen bekannte „sozialoptische Täuschung“ am Werk: Die allgemeine Lage ist immer schlechter als jene, in der man persönlich lebt.[44] Sie ist plausibel, befriedigt aber nicht, weil die Lebenswelt der anderen Abgeordneten und Fraktionen einem Parlamentarier bestimmt viel bekannter ist als das für jene „allgemeine Lage“ zutrifft, zu der bei Messungen „sozialoptischer Täuschungen“ in Bevölkerungsumfragen die eigene Lage kontrastiert wird. Die zweite Erklärung legt nahe, daß die Abgeordneten bei der Selbst- und Fremdbeschreibung unterschiedliche Maßstäbe benutzen. Das wäre so vorzustel­len: Die Abgeordneten teilen den common sense der Bürger; die Bevölkerung glaubt aber – wie gezeigt – großenteils an die Existenz von „Fraktionszwang“ wie an eine „allgemein bekannte gesellschaftliche Tatsache“; und jene Parlamentarier, die sich von diesen populären Vorstellungen noch nicht befreit haben, versuchen dann, in ihrem persönlichen Erfahrungsbereich ihn nun auch zu entdecken. Weil ihnen das in der eigenen Fraktion – da es keinen „Fraktionszwang“ gibt – nicht gelingt, wird „Fraktionszwang“ eben in den anderen Fraktionen loka­lisiert. Als Mittel dazu dient, die Geschlossenheit sichernden Mechanismen in der eigenen Fraktion, wo man ihre in­nenleitende Wirkungsweise besser durchschaut, als Mechanismen der Solidarität zu deuten, in den anderen Fraktionen hingegen als Mechanismen des Zwangs. Zugleich wird die Entgegensetzung von „wir“ und „die anderen“ wertend auf­geladen: Den „schlechten Fraktionszwang“ schreibt man der Konkurrenz zu. Allerdings spricht gegen eine ausreichende Erklärungskraft dieser Deutung, daß ein Viertel der Abgeordneten für die eigene Partei ebenfalls die Existenz von „Fraktionszwang“ behauptet. Auch tun das vor allem jene, die „Fraktionszwang“ auch in den anderen Fraktionen am Werke sehen (r=.39; siehe Tabelle 4).

Es muß also eine weitere, möglicherweise komplementäre Erklärung für den Befund der Tabelle 3 geben. Tatsächlich ist es so, daß der Begriff des „Fraktionszwangs“ bei unterschiedlichen Gruppen von Abgeordneten in ganz verschiedene Kontexte eingebettet ist.[45] Die in Tabelle 4 zusam­mengestellten Ergebnisse von Korrelationsanalysen sowie die Aussagen in Tabelle 3 zur grundsätzli­chen Notwendigkeit von „Fraktionszwang“ und zum parteiloyalen Abstimmungsverhalten schaf­fen diesbezüglich Klarheit.

Tabelle 4:       Verständniszusammenhänge von Fraktionsgeschlossenheit bei den 
                        deutschen Abgeordneten

 „Fraktions-solidarität“„Fraktions-loyalität“„Fraktions-disziplin“„Fraktions-zwang“Fr.zwang in eigener Fraktion!Fr.zwang in anderen FraktionenFr.zwang ist nötig!Stimme mit Partei!Weniger Fraktions-disziplin!!
„Fraktions-loyalität“.37
n=404
        
„Fraktions-disziplin“.12
n=405
.08
n=404
       
„Fraktions-zwang“.05
n=403, n.s.
-.13
n=403
.36
n=404
      
Fr.zwang in eigener Fraktion!-.16
n=405
-.25
n=405
.13
n=403
.40
n=400
     
Fr.zwang in anderen Fraktionen-.11
n=390
-.13
n=389
.02
n=390, n.s.
.11
n=386
.39
n=402
    
Fr.zwang ist nötig!-.00
n=402, n.s.
-.12
n=402
.17
n=400
.43
n=398
.63
n=415
.26
n=400
   
Stimme mit Partei!.12
n=408
.08
n=407
.22
n=405
.20
n=402
.12
n=416
-.08
n=401, n.s.
.26
n=413
  
Weniger Fr.Disziplin!-.05
n=205, n.s.
-.05
n=207
-.18
n=206
.02
n=204, n.s.
.02
n=207
.30
n=198
-.18
n=205
-.19
n=207
 
‚freies‘ Mandat.02
n=399
.17
n=398
-.09
n=397
-.11
n=393
-.14
n=408
-.13
n=393
-.24
n=405
-.17
n=588
.12
n=206

Quelle: Deutsche Abgeordnetenstudie 1994. Wiedergegeben sind die Werte des Maßkorrelationskoeffizienten r; ihnen liegen jeweils fünfstufige Beurteilungsskalen zugrunde. Die einfachen Häufigkeiten der einbezogenen Variablen sind in den Tabellen 2 und 3 darge­stellt.

Will man verstehen, warum ein Viertel der deutschen Abgeordneten „Fraktionszwang“ in den eigenen Reihen sieht, ist zunächst zu beachten, daß ihn 29% ja auch für notwendig halten. Vor allem diese sehen ihn sowohl in der eigenen Fraktion (r=.63) als auch in den anderen Fraktionen eher am Werk (r=.26). Sodann ist zu bedenken, daß – ausweislich der Tabelle 3 – knapp die Hälfte der Parlamentarier ein Abstimmungsverhalten befürwortet, das voll und ganz bereitwilliger Fraktionsdisziplin entspringt: Bei wichtigen Entscheidungen soll man mit der eigenen Partei stimmen, selbst wenn das im Wahlkreis politische Unterstützung kostet. Wer wiederum das meint, erachtet auch „Fraktionszwang“ eher als notwendig (r=.26) und hält die Begriffe sowohl des „Fraktionszwangs“ (r=.20) als auch der „Fraktionsdisziplin“ (r=.22) für angemessener, tendenziell auch den der „Fraktionssolidarität“ (r=.12). Desgleichen berichtet er etwas mehr von faktischem „Fraktionszwang“ in der eigenen Partei (r=.12). Es geht die Zuschreibung des – von vielen Abgeordneten so negativ konnotier­ten „Fraktionswangs“ – somit nicht völlig mit der Enmtgegensetzung von „Freund“ und „Gegner“ einher. Vielmehr ist es ganz einfach so, daß – wie bei der Interpretation von Tabelle 2 schon angedeutet – der Begriff „Fraktionszwang“ für zwei Gruppen von Abgeordneten unterschiedlich konnotiert ist.[46] Entsprechend unterschiedlich fal­len dann auch die Behauptungen über seine Existenz aus.

Es zeigt nämlich die Tabelle 4, daß die Antworten der Abgeordneten davon geprägt sind, wie sie den semantischen Raum organisieren, in dem unsere Thematik erörtert wird. Denn wer „Fraktionszwang eher für einen angemessenen Begriff zur Beschreibung der Ursachen von Fraktionsgeschlossenheit hält, neigt auch mehr der Ansicht zu, „Fraktionszwang“ sei für das Funktionieren eines Parlaments nötig (r=.43). Auch sieht er vor allem in der eigenen Fraktion (r=.40), tendenziell aber ebenso in den anderen Fraktionen (r=.11) eher „Fraktionszwang“ am Werk. Diesen Parlamentariern[47] gilt offenbar weder das (fälschlicherweise) „Fraktionszwang“ genannte Verhalten noch die Tatsache, daß es zu ihm in der ei­genen Fraktion kommt, als kritikwürdiger Sachverhalt. Sie bejahen derlei schlechterdings. Keineswegs meinen sie damit aber, daß sie sich gerne und – im Sinn der Populartheorie – wider ihre Überzeugung der Fraktionsführung beugten und eine aufgezwungene Fremddisziplinierung ihrer Tätigkeit be­vorzugten. Das geht daraus hervor, daß gerade die Anhänger eines „imperativen“ (!) Mandats „Fraktionszwang“ für not­wendig halten (r=‑.24), im Konfliktfall widerstreitender Interessen lieber mit ihrer Partei stim­men wollen (r=‑.17), mehr „Fraktionszwang“ sowohl in der eigenen Partei (r=‑.14) als auch bei der politischen Konkurrenz erkennen (r=‑.13) und überdies den Begriff „Fraktionszwang“ für geeigneter halten, die Ursachen des Fraktionszusammenhalts zu bezeichnen (r=‑.11). Solche Abgeordnete verwenden den Begriff „Fraktionszwang“ offen­sichtlich als bequemes Kürzel zur pointierten Beschreibung der komplexen, Außen- und Innenleitung verschränkenden Mechanismen der Ursachen von von Fraktionsgeschlossenheit.

Dafür spricht auch, daß jene Abgeordneten, die insbesondere den Begriff der Fraktionsloyalität für angemessen halten, hier anders als ihre Kollegen argumentieren. Diese – Anhänger vor al­lem des „freien“ Mandats (r=.17) – meinen eher, „Fraktionszwang“ mache richti­gen Parlamentarismus unmöglich (r=‑.12), und sie sehen ihn sowohl in der eigenen Partei (r=‑.25) als auch in den anderen Parteien (r=‑.13) seltener am Werk.[48] Da sie freilich nicht minder das geschlossene Auftreten von Fraktionen befürworten und wechselseitige Solidarität und Loyalität sehr betonen,[49] sind ihre Aussagen keineswegs so zu deuten, als lehnten sie Geschlossenheit nach außen und die zu ihr führenden Mechanismen ab. Sie fassen sie nur sprachlich anders. Wo ihre Kollegen die außenleitenden Mechanismen zum Angelpunkt der Betrachtung machen, gehen sie von den innenleitenden Mechanismen aus.

Beide Gruppen von Abgeordneten mit ihren so unterschiedlichen Konnotationen des Begriffs „Fraktionszwang“ lassen sich auch in den Antworten auf zwei weitere Fragen nachweisen. Die Parlamentarier wurden gebeten: „Die folgenden Thesen stellen einige populäre Ansichten beziehungsweise Vorurteile über Abgeordnete und Politiker im allgemeinen zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, was Sie von diesen Behauptungen halten“. Zwei dieser populären Ansichten – die Beurteilungen finden sich in Tabelle 5 – bezogen sich auf die Rolle des Abgeordneten in seiner Fraktion.

Tabelle 5:       Deutsche Abgeordnete über ihre Rolle in der Fraktion

 %%arithm. Mitteln
Zu bewertende populäre These:trifft (sehr) zutrifft (eher) nicht zu  
       These 1: „Die meisten Abgeordneten haben in ihren Fraktionen nicht viel zu sagen“.
31

31

3,0

201
       These 2: „Die Gewissensfreiheit eines Abgeord­neten steht nur auf dem Papier, denn in der Praxis geht allemal der Fraktions­zwang vor“.
33

43

3,2

201

Quelle: Deutsche Abgeordnetenstudie 1994. Angegeben sind Zeilenprozent auf der Grundlage fünfstufiger Beurteilungsskalen. Die beiden äußersten Kategorien sind zusammengefaßt, der Prozentwert der nicht darge­stellten Mittelkategorie kann aus den Angaben errechnet werden. Die Fallzahl erreicht deshalb nicht den Umfang der Gesamtstichprobe von n=815, weil eine Reihe von Fragen – darunter diese – nur in einer statt in allen vier Versionen des Fragebogens enthalten war. Deshalb ließen sich die hier dargestellten Ergebnisse auch nicht in die Korrelationsanalysen der Tabelle 4 einbeziehen.

Die Häufigkeitsverteilungen der Antworten und der starke Zusammenhang zwischen ihnen (r=.47) zeigen, daß wiederum zwei Gruppen vorliegen. Die eine Gruppe scheint den populären Thesen klar zuzustimmen, die an­dere lehnt sie ab. Wüßten wir nicht aus den Korrelationsanalysen und parallelen Interviewstudien, daß es zwei Gruppen von Abgeordneten gibt, welche dieselben Zusammenhänge semantisch verschieden darstellen, so würde man die Aussagen von knapp einem Drittel der Abgeordneten in Tabelle 5 kurzerhand als „verifizierende Aussagen alltagspraktischer Experten“ zugunsten jener in Deutschland po­pulären, doch eben falschen Theorie fraktioneller Geschlossenheit heranziehen: „Ein Drittel der Abgeordneten erklärt ja selbst, daß man als Parlamentarier nichts zu sagen hat und der Fraktionszwang vorgeht!“ Im Wissen um jene unterschiedlichen semantischen Darstellungsweisen muß man die beiden Thesen aber so lesen:

    These 1: Fraktionen sind arbeitsteilig aufgebaut. Als einzelner kann ein Abgeordneter in der Regel nichts bewirken. Das kann er vielmehr genau dann, wenn er Mehrheiten hinter sich zu bringen ver­steht. Das ist in erster Linie für die Führungsleute der Fraktion ein praktisches Problem, da sie verantwortlich dafür sind, was in der Fraktionsvollversammlung zur Abstimmung ge­stellt und anschließend dem Parlamentsplenum vorgelegt wird. Der „einfache“ Abgeordnete mag zwar arbeitsteilig auf seinem Spezialgebiet wichtig sein. Daraus folgt aber kei­neswegs, daß er ohne Aufstieg in der Fraktionshierarchie viel bewirken kann. In diesem Sinne hat er tatsächlich „in seiner Fraktion nicht viel zu sagen“.

    These 2: In der Praxis müssen Fraktionen, wenn sie nach politischem Erfolg streben, nach außen geschlossen auftreten. Zur Verwirklichung dieses übergreifenden Ziels haben alle Fraktionsmitglieder beizutragen. Fraktionsinterne Unterschiede und Differenzen kann es geben, solange der Gegner sie nicht ausnutzt; Vielfalt darf sogar nach außen deutlich werden, solange sich die Fraktion nicht auf eine mehrheitlich beschlossene Linie festgelegt hat. Im Vergleich mit diesen praktischen Zusammenhängen fraktionsinterner Entscheidungsprozessen ist die von konkreten Willensbildungsprozessen abgelöste Kategorie der „Gewissensfreiheit“ zu abstrakt: So funktioniert das in der Wirklichkeit nicht – und so, wie hier formuliert, „steht das wirklich nur auf dem Papier“!

Wer für Fraktionsdisziplin werben und sie erklären will, wird meist die auf diese Weise differenzierten Argumente vortragen. Wenn er bereit ist, sie in den undiffe­ren­ziert formulierten „populären Thesen“ wiederzuentdecken und anhand ihrer auch seinerseits auszudrücken, so werden seine Aussagen wie eine Bestätigung der populären Theorie vom „Verhängen des Fraktionszwangs“ klingen. In Wirklichkeit ist die Sichtweise solcher Parlamentarier aber nicht weit von der ihrer Kollegen entfernt, die den beiden Thesen widersprochen haben. Diese nämlich durchpflügen jenes Themenfeld nur mit anderen Begriffen, in deren Kontext die beiden populären Thesen weniger wie eine Überspitzung denn vielmehr wie eine Entstellung der Tatsachen klingen. Unterschiedliche Semantik führt also zu Antworten, die vorschnell als Beleg für die Existenz von „Fraktionszwang“ gelten können.

Einen weiteren Hinweis auf jene unterschiedliche Konnotation von „Fraktionszwang“ geben die Antworten auf eine abschließende Frage. Im Zusammenhang von Vorschlägen zur Parlamentsreform wurde – anhand einer fünfstufigen Beurteilungsskala – gefragt, für wie wich­tig die Abgeordneten die „Auflockerung von Fraktionssolidarität und Fraktionsdisziplin“ hiel­ten. Wie in Tabelle 3 dargestellt, erachten das 26% als (sehr) wichtig, 46% hingegen als (eher) unwichtig; 28% waren unentschieden.[50] Als weniger wichtig sehen eine Auflockerung von Fraktionssolidarität und Fraktionsdisziplin nun gerade jene an, die „Fraktionszwang“ für notwendig (r=‑.18) und „Fraktionsdisziplin“ – semantisch ja in der Nähe von „Fraktionszwang“ – für einen angemessenen Begriff zur Beschreibung von geschlossenheitserzeugenden Mechanismen halten (r=‑.18). Hingegen befürworten vor allem solche Parlamentarier die Auflockerung von Fraktionssolidarität und Fraktionsdisziplin, die in den an­deren Fraktionen – nicht aber in der eigenen Partei – „Fraktionszwang“ wirken sehen (r=.30).[51] Das freilich heißt: Sie empfinden gar nicht selbst dis­ziplinierenden Druck, sondern orten nur beim politischen Gegner, was sie im eigenen Bereich absent wissen.

So zeigen auch diese Ergebnisse: „Fraktionszwang“ gibt es nicht. Wo der Begriff wie im Besitz eines realen Gegenstands benutzt wird, auf den er sich bezieht, dort geht es entweder darum, dem politi­schen Gegner am Zeug zu flicken, oder darum, persönlich gewünschte Prozesse der Schaffung von Fraktionszusammenhalt zu bezeichnen. Im letzteren Fall stellen die so verfahrenden Abgeordneten die populäre Theorie fraktioneller Geschlossenheit, die „Fraktionszwang“ als Übel ansieht, gewissermaßen vom Kopf auf die Füße: „Fraktionszwang“ gilt ihnen als Notwendigkeit und nachgerade Tugend. Trotzdem wird unter den meisten Abgeordneten der Begriff des „Fraktionszwangs“ den Geruch des Verpönten nicht los. Er ist ja auch in seiner „positiven“ Deutung inakzeptabel, denn er verleitet dazu, sich die Wirklichkeit fraktionel­ler Entscheidungsfindung ganz und gar unrichtig vorzustellen. Jenen Begriff im Wortsinn zu nehmen, fixiert also sprachlich ein falsches Wirklichkeitsbild. Wenn Abgeordnete ihn verwenden, wissen sie zwar in der Regel besser als die Bevölkerung, wie es sich mit den eigentlich darzu­stellenden Tatsachen verhält.[52] Doch indem sie sich dazu bereitfinden, diese Tatsachen dem Volk anhand von dessen einschlägigem Lieblingsbegriff zu benennen, werden sie zu letztlich „falschen Zeugen“. Diese entfalten erhebliche Obskurationskraft: Wer ihnen aufs Wort glaubt, der täuscht sich; und wer ihnen gar nichts glaubt, der bleibt erst recht unwissend über das, wovon sie reden.

IV. Folgerungen: Ein unheilvoller Begriff muß um seine Verführungskraft gebracht werden!

„Fraktionszwang“ gibt es in Deutschland nicht. Doch ganz unabhängig von dieser Tatsache entfaltet die Rede vom „Fraktionszwang“ große Überzeugungskraft, denn noch glaubt die Mehrheit der Deutschen fest daran, daß er „verhängt“ oder „aufgehoben“ wird. Solchem Glauben liegen unzulängliches Wissen sowie falsche Vermutungen über die Beschaffenheit und Funktionsweise unseres politischen Systems zu­grunde. Als Surrogat echten Systemverständnisses und als Brücke über breite Wissenslücken benutzen viele Bürger nämlich eine vorurteilsbeladene populäre „Abgeordnetentheorie“, deren Gemeinplätze aber so gut zusammenstimmen, daß sie vor­zügliche Plausibilität besitzt.

Auch Abgeordnete können sich ihr oft nicht entziehen, da sich nicht wenige außer­halb ihrer Arbeitsgebiete im recht engen Verständnishorizont der Bürger bewegen.[53] Notwendigerweise benutzen dann auch sie jenes alltagssprachliche Vokabular, das die Betrachtungsperspektive allzu leicht auf die der „populären Abgeordnetentheorie“ einrastet. Darum findet das politische Publikum in den Reihen der Abgeordneten leicht „Kronzeugen“ dafür, daß „Fraktionszwang“ tat­sächlich bestehe – und zwar nicht nur bei jener kleinen Minderheit von Parlamentariern, die das hinsichtlich der jeweils anderen Fraktionen ohnehin allen Ernstes glaubt und behauptet, son­dern auch bei denen, die jenen Begriff bloß leichtfertig oder einfach unangemessen verwenden.

Wenn sich Fiktives wie der „Fraktionszwang“ hartnäckig als glaubwürdige Kunde vom Faktischen hält, liegt allerdings die Vermutung nahe, die Fiktion erfülle eine wichtige oder we­nigstens nützliche Funktion. Beim Begriff des „Fraktionszwangs“ scheint das tatsächlich so zu sein. Erstens ist er – im Rahmen der „populären Abgeordnetentheorie“ – eine sehr griffige und vor fast jedem Realitätstest geschützte Kurzformel zur Erklärung und Bewertung komplexer Sachverhalte. Wo es – wie bei vielen politischen Alltagsgesprächen – auf die Richtigkeit einer Erklärung praktisch nicht ankommt, tut es nämlich auch nichts zur Sache, ob diese Erklärung falsch ist. Wichtig ist nur, daß sie ihren Benutzern die Empfindung vermittelt, einen Sachverhalt verstanden zu ha­ben. Die Korrektur über eine von der Erklärung angeleitete Wirklichkeitserfahrung entfällt hier also. Doch leider ist es nicht so, daß es hier auf die Richtigkeit der Erklärung wirklich nicht an­käme. Die Rede vom „Fraktionszwang“ hat ja nicht nur eine explikative, sondern auch eine bewer­tende Funktion: Sie lenkt Kritik auf die Funktionsweise unseres politischen Systems und auf dessen Akteure. Weil nun aber diese Kurzformel zwar oft über­zeu­gend, doch stets irreführend ist, bewirkt sie eine Ablehnung dessen, was eben gar nicht ver­kehrt ist, und fördert so einen ungerechtfertig­ten Prozeß schleichender Entlegitimierung.

Zweitens übernimmt der Begriff des „Fraktionszwangs“ die Aufgabe einer „normalisierenden Variable“. Eine solche Variable ist zur kognitiven Behebung wahrgenomme­ner Anomalien stets dann erforderlich, wenn die der Diagnose einer „Anomalie“ zugrunde lie­gende Wirklichkeitssicht nicht in ihrer Glaubwürdigkeit angetastet oder gar revidiert werden soll.[54] Nach der „populären Abgeordnetentheorie“ kommen mit einem freien Mandat ausgestat­tete Volksvertreter im Parlament zusammen, um sich in Rede und Gegenrede eine Meinung zu bilden und anschließend abzustimmen. Folglich sind fallweise wechselnde, auf keinen Fall aber frakti­onsa­rithmetisch klar berechenbare Mehrheiten zu erwarten. Eben sie gibt es aber in der politi­schen Praxis. Diese „Anomalie“ ordnungsgemäßer parlamentarischer Praxis gilt es deshalb zu er­klären. Wenn nun aber die mannschaftsbildende Funktionslogik des parlamentarischen Regierungssystems ebenso unbekannt ist wie der arbeitsteilige Aufbau von Fraktionen, wenn die Praxis fraktionsinterner Willensbildung ebenso ungeläufig ist wie die Doppelfunktion der meisten Abgeordneten als zu­gleich Parlamentarier und regionale Parteiführer, so liegt es nur nahe, die gewünschte Erklärung aus dem eigenen Erfahrungsbereich zu gewinnen. Am vertrautesten ist es dann, Einheitlichkeit auf einheitliche Führung und auf das Zusammenspiel von Dienstanweisung und Pflichterfüllung, von möglicher Abmahnung und zu verhindernder Entlassung zurückzuführen. Eben das leistet die Rede vom „Fraktionszwang“: Sie macht lebensweltlich verständlich, was sich ganz fern der eigenen Lebenswelt er­eignet – und nicht zuletzt das läßt sie so resistent gegen Kritik und Aufklärung werden.

Wenn die Rede vom „Fraktionszwang“ diese Funktion erfüllt, müßte sie gemeinsam mit der öf­fentlichen Kenntnisnahme vom parlamentarischen Regierungssystem, und somit kurze Zeit nach dessen Aufkommen, entstanden sein. Begriffsgeschichtliche Studien sollten dies erhellen können. Sie hätten als Datenmaterial die jeweils zeitgenössische staatsrechtliche und politikwissen­schaftliche beziehungsweise publizistische und politische Diskussion zu durchforsten.[55] Auch müß­ten sie vergleichend orientiert sein; nur dann ließe sich nämlich herausfinden, ob beispielsweise die speziell deutsche Gegenüberstellung einer „echten“ und einer „unechten“ Form des Parlamentarismus dazu geführt hat, den Begriff des „Fraktionszwangs“ mit einer ganz anderen Rolle in der deut­schen politischen Sprache zu versehen, als sie das Äquivalent jenes Begriffs möglicherweise im englischen oder französischen Parlamentarismusvokabular besitzt.

In Deutschland ist „Fraktionszwang“ jedenfalls etwas, worüber man spricht und woran man glaubt, obwohl es nicht existiert. An seine ganz selbstverständlich unterstellte und wechselsei­tig als ganz selbstver­ständlich aufgewiesene Existenz knüpfen sich allerdings reale Folgen: ei­nesteils Forderungen nach und Vorschläge zu seiner Aufhebung,[56]andernteils die schleichen­de Entlegitimierung ei­nes Parlamentarismus, „der auf so undemokratische Elemente nicht ver­zichten mag“. Ein „schiefer“ Begriff wie der des „Fraktionszwangs“ wirkt bei der Selbstverständigung der Gesellschaft über ihr politisches System also wie reines Gift: Er führt bei Repräsentanten und Repräsentierten zu Deutungsschablonen und zu Argumentationsgewohnheiten, die der Überzeugungskraft auch eines guten und funktionstüch­tigen Regierungssystems wenig Chancen lassen. Konfuzius brachte das einst so auf den Punkt: „Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Reden nicht; stimmen die Reden nicht, so kommen die Werke nicht zustande; kommen die Werke nicht zustande, so gedeihen Moral und Kunst nicht; gedeihen Moral und Kunst nicht, so weiß das Volk nicht, wohin Hand und Fuß set­zen“.[57] Wir brauchen also nicht nur die Analyse politischer Institutionen, sondern auch jener Sprache, in der man sich über sie verständigt. Solche Sprachanalyse hat dann nicht nur eine wissenschaftliche, sondern auch eine eminent politische Aufgabe: die Dekonstruktion sachlich unfundierter, doch wirklichkeitskon­struktiv folgenreicher Redeweisen, und die Diskreditierung jener Mythen, die von falschen Begriffen getragen werden.


[1] Siehe dazu inzwischen die weltweit und bis weit ins 19. Jh. hinein vergleichende Studie von Erik Fritzsche, Fraktionsgeschlossenheit und Regierungssysteme. Empirische und normative Einsichten aus weitgespannten Vergleichen, Wiesbaden 2019.

[2] Unter „altem Dualismus“ ist hingegen das Gegenüber von Parlament und parlamentsunabhängiger Regierung zu verstehen. Es war typisch für konstitutionelle Monarchien und ist typisch für präsidentielle Regierungssysteme, in denen der Bestand der Regierung nicht von parlamentarischer Unterstützung abhängt. Parlamente, die unter den Bedingungen des „alten Dualismus“ agieren, weisen in der Regel eine viel geringere Kohärenz ihrer Fraktionen und häufiger Abstimmungen mit „wechselnden Mehrheiten“

 auf, als das für die Volksvertretungen parlamentarischer Regierungssysteme typisch ist.

[3] Als Beispiel der hier erklärend heranzuziehenden sozialwissenschaftlichen Theorien siehe etwa Michael Hechter, A Theory of Group Solidarity, in: ders., Hrsg., The Microfoundations of Macrosociology, Philadelphia 1983, S. 16‑57.

[4] Erfahrungsgemäß verstehen und akzeptieren viele schlagartig das „Geheimnis“ des „Fraktionszwangs“, wenn man ihnen die Zusammenhänge als Analogie zu jenen Prozessen schildert, die in einer Fußballmannschaft für die Rollenverteilung auf dem Platz, für gemeinsame Taktik und für wechselseitige Unterstützung auf dem Spielfeld sorgen.

[5] Siehe zum folgenden die einschlägigen Ergebnisse eigener Interviewstudien zum Thema (vgl. Anm. 14) sowie politikwissenschaftliche Untersuchungen zur Genese von Fraktionsgeschlossenheit wie Alfons Pawelczyk, Die Fraktionsdisziplin, Hamburg 1967; Eberhard Schütt-Wetschky, Geschlossenheit nach außen ist notwendig. „Fraktionszwang“ als Voraussetzung für den Wahlerfolg, in: Das Parlament 37/38, 1986; ders. „Fraktionszwang“: Kritik und Gegenkritik, in: Peter Haungs / Eckhard Jesse, Hrsg.: Parteien in der Krise? In- und ausländische Perspektiven, Köln 1987; ders., Grundtypen parlamentarischer Demokratie. Klassisch-altliberaler Typ und Gruppentyp. Unter besonderer Berücksichtigung der Kritik am „Fraktionszwang“, Freiburg 1984; sowie in historischer Perspektive: Winfried Steffani, Edmund Burke. Zur Vereinbarkeit von freiem Mandat und Fraktionsdisziplin, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 12, 1981, S. 109‑122.

[6] Innere und von der Öffentlichkeit erkannte Zerrissenheit der Oppositionsparteien lädt die regierungstragenden Parteien zu entsprechender Kritik ein und mindert erfahrungsgemäß die Attraktivität der Opposition am Wahltag. Zerrissenheit von regierungstragenden Fraktionen führt zunächst zur oppositionellen und öffentlichen Kritik, sodann zur Demontage – wegen „Führungsunfähigkeit“ – jener Politiker, die einen solchen fraktionsinternen Streit nicht befrieden können, gegebenenfalls auch zum Rücktritt von Ministern oder Regierungschefs. Sinkende Chancen am Wahltag und das Risiko des Machtverlusts sind hier ebenfalls die Folgen, die allerdings antizipiert und deren Ursachen darum möglichst vermieden werden.

[7] Ein empirischer Nachweis des Zusammenhangs zwischen Wahlchancen und öffentlich perzipierter Geschlossenheit findet sich etwa im Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie 1993-1997, hrsg. v. Elisabeth Noelle-Neumann und Renate Köcher, München 1997, S. 846‑849.

[8] Laut den Ergebnissen der Deutschen Abgeordnetenstudie von 1994 (zu ihr siehe unten Anm. 38) haben 35% der deutschen Bundes- und Landesparlamentarier Vorstandsfunktionen auf Ortsebene (darunter 16% Vorsitzende), 60% Vorstandsfunktionen auf Kreis- bzw. Unterbezirksebene (darunter 22% Vorsitzende), 26% Vorstandsfunktionen auf Bezirksebene (darunter 4% Vorsitzende), 24% Vorstandsfunktionen auf Landesebene, 5% Vorstandsfunktionen auf Bundesebene; 11% sind auf Bezirksebene Vorstandsmitglied einer Arbeitsgemeinschaft ihrer Partei, 24% auf Landesebene, 9% auf Bundesebene; und ferner sind 54% Delegierte zum Kreis- bzw. Unterbezirksparteitag, 71% zum Landesparteitag und 37% zum Bundesparteitag. Nur 13% sind ohne irgendwelche Parteiführungsfuktionen, nur 2% ganz ohne alle Parteifunktionen (n=767).

[9] Tatsächlich hat ein nicht geringer Teil der Abgeordneten parlamentarische Ämter inne, die nicht unwesentlichen Einfluß auf die innerfraktionelle Willensbildung verleihen. Laut den Ergebnissen der Deutschen Abgeordnetenstudie von 1994 (siehe Anm. 38) sind rund 15% der Abgeordneten Ausschußvorsitzende, 33% Vorsitzende von Arbeitsgruppen oder Arbeitskreisen ihrer Fraktion, 53% Sprecher ihrer Fraktion für einen bestimmten Politikbereich, und 28% gehören Fraktionsvorständen an. Die Position eines „Hinterbänklers“, eines einflußlos zum „Fußvolk“ gehörenden Abgeordneten. ist also nicht typisch für die parlamentarische Arbeit. In kleinen Fraktionen ist sie ohnehin selten, und in großen Fraktionen handelt es sich bei solchen Abgeordneten nicht selten um „Wahlkreisfürsten“ mit entsprechendem innerparteilichen Gewicht. Bestimmt man anhand von Angaben über die ausgeübten parlamentarischen Funktionen und die innegehabten Parteiämter grob den „Rang“ eines Abgeordneten, so stellt sich heraus, daß – unter Ausschluß der knapp drei Prozent Regierungsmitglieder – jeweils gut 27% der Abgeordneten einen „hohen“ beziehungsweise „mittleren“ politischen Rang innehaben, während 45% einen „einfachen“ Rang bekleiden. Keineswegs trifft also die Vorstellung zu, einer kleinen Gruppe von mehr oder minder autoritären Fraktionsführern stünde eine fügsame Masse von kujonierten Hinterbänklern gegenüber.

[10] Zumal große Fraktionen stellen nicht nur arbeitsteilig fein ausdifferenzierte, sondern auch hierarchisch vielschichtig gegliederte Gebilde dar. In ihnen sorgen periodische fraktionsinterne Wahlen dafür, daß nur der seine Position erhält oder gar verbessert, wer im Konsens mit dem breiten Mittelbau der Fraktion agiert und die Fühlung mit der Fraktionsbasis nicht verliert. Die Entstehung und Nutzung von Fraktionsdisziplin ist vor genau diesem Hintergrund zu begreifen.

[11] Als Überblicke zu den Möglichkeiten, einen Abgeordneten zu „disziplinieren“, siehe Hans‑Hermann Kasten, Möglichkeiten und Grenzen der Disziplinierung des Abgeordneten durch seine Fraktion: Fraktionsdisziplin, Fraktionszwang und Fraktionsausschluß, in: ZParl 16, 1985, S. 475‑484; und Horst Sendler, Abhängigkeiten der unabhängigen Abgeordneten, in: Neue Juristische Wochenschrift 1985, S. 1425‑1433; ferner: Michael Becker, Die Abberufung eines Abgeordneten aus einem Parlamentsausschuß im Spannungsfeld zwischen Fraktionsdisziplin und freiem Mandat, in: ZParl 15, 1984, S. 24-31.

[12] Vgl. die ausführliche Zusammenstellung der entsprechenden Regeln in Werner J. Patzelt, Abgeordnete und Repräsentation. Amtsverständnis und Wahlkreis­arbeit, Passau 1993, S. 198‑204.

[13] Faktisch kam es im Bundestag zwischen 1949 und 1990 zu ganzen 45 Fraktionswech­seln einzelner Abgeordneter sowie zu 64 Fraktionsaustritten, so daß hierin kein Standardinstrument zur Aus­übung von „Fraktionszwang“ gesehen werden kann. Siehe Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages, 1983‑1991, verf. und bearb. v. Peter Schindler, Baden-Baden 1994, S. 372‑378.

[14] Daß diese Beschreibung der tatsächlich wirksamen Mechanismen keine nachträgliche Zurechtdeutung letztlich doch ganz anders ablaufender Prozesse ist, geht aus umfangrei­chen Interviews hervor, die in den letzten Jahren zur Erhellung dieser Sachverhalte mit Abgeordneten geführt wurden. Siehe etwa Werner J. Patzelt, Abgeordnete und ihr Beruf. Interviews, Umfragen, Analysen. Mit einem Vorwort von Rita Süssmuth, Berlin 1995, S. 37f und passim.

[15] Allenfalls ein populär gewordenes Wortspiel von Jürgen Habermas mag, der Pointe wegen, zur Wendung vom „Zwang“ greifen lassen: Dem „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“, der einen herrschaftsfreien Diskurs kennzeichne, wäre im Parlament der „zwanglose Zwang mannschaftlichen Verhaltens“ an die Seite zu stellen, das zum Zweck der Vermeidung von politischen Blessuren anzuraten ist.

[16] Zum hier einschlägigen „Thomas-Theorem“ von der wirklichkeitskonstruktiven „Definition der Situation“ siehe William I. Thomas, The definition of the situation, in: J. G. Manis / B.N. Meltzer, Hrsg.: Symbolic Interaction. Boston 1972.

[17] Diese Umfrage wurde, finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Auftrag des Verfassers vom Allensbacher Institut für Demoskopie durchgeführt (IfD-Umfragen 6015 und 6016). Ihre zentralen Ergebnisse finden sich in Werner J. Patzelt, Ist der Souverän unaufgeklärt? Die Ansichten der Deutschen über Parlament und Abgeordnete, Dresden 1996 (Universitätsdruck); ders., Das Wissen der Deutschen über Parlament und Abgeordnete. Indizien für Aufgaben politischer Bildung, in: Gegenwartskunde 45, 1996/3, S. 309‑322, sowie in Allensbacher Jahrbuch, a.a.0., S. 818‑827. Für die Datenaufbereitung und Datenanalyse danke ich vor allem Dipl.‑Kauffrau Ulrike Dirscherl.

[18] Diese wurden aus den Ergebnissen der Parlamentarismusforschung und aus empirischen Untersuchungen zur Amtsführung von Abgeordneten abgeleitet.

[19] Diese und die folgenden Ergebnisse beruhen auf einer Vielzahl mehrfacher hierarchischer Varianzanalysen, bei denen eine Vielzahl von möglichen Bedingungsfaktoren der Ansichten über Parlament und Abgeordnete unter Kontrolle ihrer wechselseitigen Zusammenhänge untersucht wurde. Als knappe Gesamtdarstellung der gewonnenen Einsichten siehe Patzelt, Souverän, a.a.O., S. 36‑42.

[20] Eine Reihe von untersuchten Prägefaktoren hat auf keine abgefragte Ursache des einheitlichen Abstimmungsverhaltens Einfluß. Dazu gehören der Umfang täglicher Fernsehzeit oder das politische Informationsverhalten, also: ob man sich aus eher „qualifizierten“ Informationsquellen (etwa überregionalen Tageszeitungen, Wochen- oder Wirtschaftszeitungen, politischen Sendungen in Fernsehen und Hörfunk, Wochenmagazinen wie SPIEGEL oder FOCUS) informiert oder aus Informationsquellen wie den Radionachrichten, Lokalzeitungen und Boulevardzeitungen, Gesprächen im Familien- oder Bekanntenkreis. Keinen Einfluß hat ferner, ob man im eher ländlichen bzw. großstädtischen Raum lebt oder ob in Ost- bzw. Westdeutschland. Dasselbe gilt für grundsätzliche Einstellungen zum Parlament: ob man Vertrauen zum Bundestag hat oder zur letzten Bundestagswahl ging. In Ostdeutschland hängt nicht einmal die Parteineigung mit den Vermutungen über praktizierte Fraktionssolidarität zusammen; diese hat freilich in Westdeutschland den häufigsten Einfluß auf jene Vermutungen; hierzu siehe Anm. 22.

[21] Frauen bekundeten imn der Mitte der 1990er Jahre ein geringeres politisches Interesse und nutzten auch seltener die „qualifizierten“ politischen Informationsquellen.

[22] Im einzelnen wurden die folgenden Zusammenhänge aufgefunden: a) Daß man einheitlich abstimmt, um den politischen Gegner an der Ausnutzung von Zerrissenheit zu hindern, glauben deutlich eher Personen mit höherer Schulbildung, tendenziell eher solche aus niedrigerer sozialer Schicht sowie – in Westdeutschland – vor allem die Sympathisanten der PDS, auch jene der FDP, unterdurchschnittlich oft hingegen die Sympathisanten der Republikaner. b) Daß man innerfraktionellen Mehrheitsmeinungen folgt, glauben eher die politisch Interessierten sowie – in Westdeutschland – die Sympathisanten von FDP und CDU/CSU, weit seltener hingegen die der PDS. c) Daß die Identifikation mit den Grundpositionen der eigenen Partei zu einheitlichem Abstimmungsverhalten führe, glauben eher Männer als Frauen sowie – in Westdeutschland – eher die Sympathisanten der PDS, unterdurchschnittlich hingegen die von FPD und B90/GRÜNEN. d) Daß Abgeordnete sich auf die Experten ihrer Fraktion verlassen und bei Abstimmungen ihnen folgen, glauben Männer eher als Frauen, Westdeutsche eher als Ostdeutsche, Ältere eher als Jüngere, Linksstehende eher als Rechtsstehende und – in Westdeutschland – überdurchschnittlich stark Sympathisanten der PDS, unterdurchschnittlich hingegen solche der Republikaner, tendenziell auch der FDP.

[23] Als „nennenswert“ wurde ein r-Koffizient   .10 behandelt. Natürlich wurden aus den Korrelationsanalysen die Antworten zur Kategorie „weiß nicht, kein Urteil“ ausgeschlossen. Alle in diesem Abschnitt mitgeteilten Korrelationskoeffizienten sind – vermutlich wegen der großen Fallzahl – auf dem 1%-Niveau signifikant, weshalb auf gesonderte Angaben von Signifikanzniveaus verzichtet wird.

[24] Ferner hängt das Argument, man verlasse sich auf Experten, mit der Vermutung zusammen, dissentierende Abgeordnete beteiligten sich eben nicht an der Schlußabstimmung (r=.12; n=1322).

[25] 30% kannten diese zentrale Aufgabe des Bundestages, 47% hielten sie für eine „besonders wichtige“ Aufgabe.

[26] Ganze 29% meinten zutreffend, hier gehe es darum, die entscheidungsleitenden Argumente öffentlich darzustellen, nicht aber um Überzeugungsarbeit, während 51% die Plenardebatten als ergebnisoffene – und darum in der gegenwärtigen Form sinnlose – Debatten ansahen; Rest: unentschieden.

[27] Die Ergebnisse finden sich unten im Text.

[28] Für eine Kompatibilität von Regierungsamt und Parlamentsmandat sind 16% der Deutschen; dagegen sind 57%. Für eine Kompatibilität von Parteiamt und Parlamentsmandat sind 29%; dagegen sind 50%; Rest: jeweils unentschieden.

[29] Die Ergebnisse finden sich unten im Text.

[30] Wer meint, die Abgeordneten verließen sich bei Abstimmungen auf die Experten ihrer Fraktion, meint seltener, die Abgeordneten hätten Einfluß auf die Positionen, die politische Linie ihrer Partei: r=‑.13; n=703. Die vergleichsweise geringe Fallzahl geht darauf zurück, daß diese Frage nur einer Halbgruppe der Befragten gestellt wurde.

[31] Zu ihr siehe Anm. 35.

[32] Die vergleichsweise geringe Fallzahl geht darauf zurück, daß diese Frage nur einer Halbgruppe der Befragten gestellt wurde.

[33] 33% sagten „teils-teils“; 40% glaubten, die Abgeordnete hätten keine Führungsposten und wenig Einfluß; 10% wußten nichts zu antworten (n=817, da Halbgruppenbefragung).

[34] Siehe Anm. 8.

[35] „Theorie“ ist hier im Sinn alltagssoziologischer Studien zu verstehen als „Alltagstheorie“. Eine solche – vom Analytiker rekonstruiert – umfaßt jene Vermutungen und für wahr gehaltenen „Tatsachen“, auf man in alltäglichen Gesprächen in aller Selbstverständlichkeit als gemeinsam besessenes Wissen zurückgreift. Für Deutschland läßt sich diese Populartheorie des Abgeordnetenverhaltens auf der Grundlage demoskopischer und publizistischer Befunde so zusammenfassen: „Die Abgeordneten sind ohne eigenes Gewicht, da sie einerseits an ihren Posten hängen und andererseits, nicht zuletzt aufgrund mannigfachen Fehlverhaltens, alle irgendwo unter Druck zu setzen sind; man sieht das ja an den vielen Skandalen. Leider sind die Abgeordneten, statt echte Volksvertreter zu sein, auch so stark von ihren Parteien abhängig. Vor allem stehen sie unter der Fuchtel ihrer Parteioberen. Von einem ‚freien Mandat‘ – wie sie es laut dem Grundgesetz eigentlich  ausüben sollten – kann dann natürlich keine Rede sein; das sieht man ja am stets einheitlichen Abstimmungsverhalten. Es stört die Abgeordneten wohl auch nicht weiter, wenn die Parteioberen über ihren Kopf hinweg kungeln – hat man je von einem ‚Aufstand der Hinterbänkler‘ gehört? Um die Bürger kümmert sich ein Abgeordneter, in erster Linie auf den eigenen Vorteil und die Erhöhung der Diäten aus, ohnehin nicht; erst zum Wahlkampf läßt er sich wieder im Wahlkreis blicken. Natürlich gibt es den einen oder die andere, die sich gegen dieses System auflehnen und öffentlich Kritik üben. Aber man erlebt es ja immer wieder: Die können nichts ändern; eher lassen sie sich selbst vom System vereinnahmen. Wie anders als verdrossen soll man das alles über sich ergehen lassen! Das mindeste, was in dieser Lage zu tun wäre, ist die Einführung von Volksabstimmungen: Da kann das Volk seinen faulen Vertretern und den nichtsnutzigen Parteien endlich Beine machen!“

[36] Nicht nur hinsichtlich der Fraktionsgschlossenheit gibt es drastische Unterschiede zwischen dem, was die Deutschen für richtig halten, und dem, wie unser parlamentarisches Regierungssystem aufgrund seiner Funktionslogik ordnungsgemäß arbeitet. Man kann nachgerade von einem „latenten Verfassungskonflikt“ sprechen. Zu ihm siehe Werner J. Patzelt, Das Volk und seine Vertreter – ein gestörtes Verhältnis. Warum Politiker und Wähler so wenig voneinander wissen und sich deshalb nur schwer verstehen, in: Frankfurter Rundschau Nr. 2, 3. 1. 1997, S. 10; ders., Unaufgeklärte Bürger und ein unverstandenes Parlament – was tun? Zur Kritik der Kritiker und an den Kritikern, in: Das Parlament, Nr. 38 v. 12.0.1997, S. 4; und ders., Ein latenter Verfassungskonflikt? Die Deutschen und ihr parlamentarisches Regierungssystem, , in: Politische Vierteljahresschrift 39, 1998, S. 725‑757.

[37] Eine Analyse der in semi-strukturierten Interviews mit ostdeutschen Abgeordneten zutage getretenen Redeweisen und Alltagstheorien findet sich in Patzelt, Der Abgeordnete und Repräsentation, a.a.O. (Anm. 12) Die dabei gewonnenen Ergebnisse prägen die Interpretation der im folgenden dargestellten Befunde quantitativer Analyse. Vgl. auch die einschlägigen Ergebnisse aus der „Bayerischen Abgeordnetenstudie“ in Patzelt, Abgeordnete und ihr Beruf, a.a.O., S. 26‑48 („Zwischen freiem und imperativem Mandat“) und S. 140‑165 („Der Abgeordnete und seine Partei’“.

[38] Diese ‚Deutsche Abgeordnetenstudie‘ wurde, finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Frühjahr 1994 in Form einer schriftlichen Befragung unter allen gut 2800 deutschen Landes‑, Bundes‑ und Europaparlamentariern durchgeführt. Die Rücklaufquote betrug ein gutes Drittel (n=856). Der folgenden Darstellung liegen die Angaben nur der Landtags- und Bundestagsabgeordneten zugrunde (n=815). Da der Fragebogen in vier thematisch spezialisierten Versionen entwickelt wurde und je einer Teilstichprobe (systematische Zufallsauswahl) von einem Viertel der Parlamentarier zugeschickt wurde, hängt die konkrete Fallzahl stets davon ab, ob eine Frage in einer, zwei, drei oder allen vier Versionen des Fragebogen enthalten war. Zentrale Ergebnisse sind veröffentlicht in Werner J.Patzelt, Deutschlands Abgeordnete. Profil eines Berufsstandes, der weit besser ist als sein Ruf, in: ZParl 27, 1996, S. 462-502, und in ders., German MPs and Their Roles, in: Journal of Legislative Studies 3, 1997, S. 55-78. Für die aufwendige Datenaufbereitung und Datenanalyse danke ich vor allem Dipl.‑Kauffrau Ulrike Dirscherl und Frau Brigitte Heller.

[39] Wer den einen dieser beiden Begriffe als treffend empfindet, hält oft auch den anderen für angebracht: r=.37. Den Begriff des „Fraktionszwangs“ lehnt hingegen eher ab, wer den der „Fraktionsloyalität“ befürwortet (r=‑.13). Alle einschlägigen Korrelationskoeffizienten sind in der Tabelle 4 zusammengestellt.

[40] Hierzu siehe im einzelnen Patzelt, Abgeordnete und Repräsentation, a.a.O (Anm. 12).

[41] In der Tat hält den Begriff der Fraktionsdisziplin für angemessener, wer sogar den – insgesamt klar abgelehnten – Begriff des „Faktionszwangs“ für treffend hält (r=.36).

[42] Die zitierten Interviewstudien des Verfassers belegen das Gegenteil.

[43] Das bestätigt den Befund der in Anm. 12 zitierten Auswertung von qualitativen Interviewdaten, wo sich ebenfalls zeigte, daß „Fraktionszwang“ vor allem den konkurrierenden Fraktionen zugeschrieben wird.

[44] Siehe die einschlägigen Befunde etwa in Allensbacher Jahrbuch, a.a.O., S. 910‑913.

[45] Siehe zur daraus folgenden „wirklichkeitskonstruktiven Dynamik“ Erving Goffman, Frame analysis. An essay on the organization of experience, New York u.a. 1974.

[46] Ein detaillierter Nachweis, gestützt auf umfangreiche Interviewauszüge, findet sich in Patzelt, Abeordnete und Repräsentation, a.a.O. (Anm. 12).

[47] Ihnen ähneln jene, die den Begriff der „Fraktionsdisziplin“ für recht angemessen halten. Diese erachten ebenfalls – wenn auch schwächer – „Fraktionszwang“ als notwendig (r=.17) und sehen ihn auch eher in der eigenen Partei am Werk (r=.13).

[48] Ihnen gleichen jene, die den Begriff der „Fraktionssolidarität“ für besonders angemessen halten: Sie sehen „Fraktionszwang“ seltener sowohl in den eigenen Reihen (r=‑.16) als auch in den anderen Fraktionen (r=‑.11) am Werk.

[49] Siehe hierzu bei Tabelle 5 die Analyse, von welchen Prägefaktoren solche Aussagen über den „Fraktionszwang“, seine Begleiterscheinungen und Alternativen abhängen.

[50] Offensichtlich ist der „Fraktionszwang“ also kein sonderlich drückendes Problem.

[51] Ferner halten die Auflockerung von Fraktionssolidarität und Fraktionsdiszplin jene für wichtiger, die sich in besonderem Maße als Inhaber eines „freien“ Mandats verstehen (r=.12); eben diese halten den Begriff „Fraktionsdisziplin“ auch tendenziell für weniger geeignet, die Ursachen von Fraktionsgeschlossenheit zu bezeichnen (r=‑.09).

[52] Im schlimmsten Fall – dokumentiert in einigen Interviews – sitzen aber auch sie besten Willens dem populären Sprachgebrauch auf und verstellen sogar den eigenen Blick auf jene Tatsachen; vgl. Patzelt, Abgeordnete und Repräsentation, a.a.O. (Anm. 12).

[53] Vgl. die entsprechenden Befunde zu den alltagspraktischen Repräsentationstheorien bayerischer Landes- und Bundesparlamentarier in Patzelt, Abgeordnete und Repräsentation, a.a.O., S. 221‑251 (Anm. 12).

[54] Eine „normalisierende Variable“ versteht man am besten als eine „Störvariable“, die ihrerseits „nicht kontrolliert wird“. Dann läßt sich nämlich von ihrem Benutzer argumentieren: „In Wirklichkeit bestünde folgender Zusammenhang und folgendes Ergebnis: … Tatsächlich ist es aber anders, weil leider …“ Zur wirklichkeitskonstruktiven Rolle des Umgangs mit solchen „normalisierenden Variablen“ siehe Werner J. Patzelt, Grundlagen der Ethnomethodologie. Theorie, Empirie und politikwissenschaftlicher Nutzen einer Soziologie des Alltags, München 1987, S. 116‑118 und 204‑211.

[55] Vor allem wären auch zeitgenössische Monographien zur Analyse der in ihnen als selbstverständlich vorausgesetzten Denkweisen heranzuziehen – beispielsweise Hellmuth v. Gerlach, Das Parlament, Frankfurt/Main 1907. Natürlich müssen begriffsgeschichtliche Studien, sollen sie den hier angestrebten Zweck erfüllen, ihrerseits auf Analysen der tatsächlichen Entwicklung von Fraktionszusammenhalt und seiner Ursachen bezogen sein. Im Hinblick hierauf sei verweisen auf Heinrich Best, Die Männer von Besitz und Bildung. Struktur und Handeln parlamentarischer Führungsgruppen in Deutschland und Frankreich 1848/49, Düsseldorf 1990; Helmut Kramer, Fraktionsbindungen in den deutschen Volksvertretungen 1819-1849, Berlin 1968; Heinz Markmann, Das Abstimmungsverhalten der Parteifraktionen in deutschen Parlamenten, Meisenheim am Glan 1955; und Emil Obermann, Alter und Konstanz von Fraktionen. Veränderungen in deutschen Parlamentsfraktionen seit dem Jahre 1920, Meisenheim am Glan 1956.

[56] Siehe exemplarisch Hildegard Hamm-Brücher, Abgeordneter und Fraktion, in: Hans-Peter Schneider / Wolfgang Zeh, Hrsg.: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin / New York 1989, S. 673‑700, und dies., Der Politiker und sein Gewissen. Eine Streitschrift für mehr parlamentarische Demokratie, 2., über­arb. u. erw. Aufl. München 1987; dies., Der freie Volksvertreter – eine Le­gende? Erfahrungen mit parlamentarischer Macht und Ohnmacht, München 19912.

[57] Zitiert nach Heinrich Oberreuter, Übermacht der Medien, Zürich 1982, S. 46.

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