Zu einigen kritischen Kommentaren

Zu einigen kritischen Kommentaren

Zum Charme, den ein Blog bzw. Facebook für einen Politikwissenschaftler hat, gehört auch, dass man unmittelbar von Meinungsbekundungen auch aus ganz anderen Kreisen als jenen erreicht wird, in denen man sonst seinen Austausch pflegt. Das weiß ich sehr zu schätzen.

Also möge jeder dessen sicher sein, dass ich aus allen Kommentaren und Zuschriften mit besonderer Neugier jene Hinweise aufgreife, die ergänzen, richtigstellen, Rat geben oder meine Aussagen in bislang von mir nicht angemessen bedachte Kontexte stellen. Eben das ist doch der Mehrwert von Kritik. Und weil ich im Nebenjob Musiker bin, verstehe ich mich auch gar nicht schlecht darauf, selbst hinter nicht ganz gelungenen Tönen die eigentlich gemeinte Melodie zu erkennen.

Mitunter erklingt da ein Lied aus der DDR-Singebewegung der späten 1960er Jahre. Seine wesentlichen Verse lauten so:

„Sag mir, wo du stehst,
und welchen Weg du gehst.
Wir haben ein Recht darauf, dich zu erkennen.
Auch nickende Masken nützen uns nichts.
Ich will beim richtigen Namen dich nennen
und darum zeig mir dein wahres Gesicht.
Sag mir, wo du stehst,
und welchen Weg du gehst.“

Und weil ich meinen eigenen Weg – gerade auch in Sachen „Pegida“ – als einen ebenfalls für andere höchst sinnvollen Weg ansehe, will ich ihn nun knapp beschreiben und ihn allen Lesern dieser Zeilen auch zum eigenen Beschreiten empfehlen.

Im Grunde reichen zwei Wegweiser, um diesen Weg zu finden:

Wegweiser 1:

MAN SOLL DEN LEITGEDANKEN DER FREIHEITLICHEN
DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG FOLGEN !

Zu deren grundlegenden Prinzipien sind laut einem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952 mindestens die folgenden zu rechnen:

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten
    Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit
    auf Leben und freie Entfaltung.
    Aus gegebenem Anlass sei diesbezüglich hingewiesen auf
    Auszüge aus den folgenden Grundgesetzartikeln:

    • Art. 3,3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
      Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
      und Herkunft, seines Glaubens, seiner RELIGIÖSEN ODER
      POLITISCHEN Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
      werden.
    • Art. 4,1 und 2: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und
      die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
      Bekenntnisses sind unverletzlich. / Die ungestörte
      Religionsausübung wird gewährleistet.
    • Art. 5, 1 und 2: JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort,
      Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
      allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
      Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
      Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
      nicht statt. / Diese Rechte finden ihre Schranken in den
      Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
      Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht
      der PERSÖNLICHEN EHRE.
    • Art. 8, 1 und 2: ALLE Deutschen haben das Recht, sich ohne
      Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu
      versammeln. / Für Versammlungen unter freiem Himmel kann
      dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
      beschränkt werden.
    • Art 9, 1 und 2: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und
      Gesellschaften zu bilden. / Vereinigungen, deren Zwecke
      oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder
      die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen
      den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind
      verboten.
    • Art. 14, 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich
      dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    • Art. 16a, 1: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    • Art. 19, 2: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem
      Wesensgehalt angetastet werden.
  • das Rechtsstaatsprinzip (vom Bundesverfassungsgericht
    entfaltet als „Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“ und als
    „Unabhängigkeit der Gerichte“)
  • die Gewaltenteilung (… bitte NICHT nur als ein Nebeneinander
    von Legislative, Exekutive und Judikative verstehen. Zu ihr
    gehören vielmehr auch vertikale, temporale, soziale und dezisive
    Gewaltenteilung!)
  • die Verantwortlichkeit der Regierung (… meint höchst konkret:
    Wer politische Macht ausübt, muss sich bereitwillig fragen
    lassen, Antworten geben – sowie ertragen, dass so mancher mit
    den Antworten nicht zufrieden ist und anfängt, nachzuhaken und
    nachzubohren, was zu bitteren Konsequenzen bis zum Rücktritt
    von Ämtern führen kann …)
  • das Demokratieprinzip (vom Bundesverfassungsgericht „die
    Volkssouveränität“ genannt)
  • das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle
    politischen Parteien
  • das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer
    Opposition.
    (Achtung: Man darf also nicht nur gegen etwas
    SEIN, sondern man darf ebenfalls – und natürlich auch
    öffentlich – ZEIGEN, dass man gegen etwas ist!

Wer aktiv auf Beseitigung einer von genau diesen Prinzipien geprägten Ordnung hinwirkt, heißt in weiten Bereichen der staatsrechtlichen, politikwissenschaftlichen und politischen (Fach-) Sprache ein „EXTREMIST“. Wer lieber ein anderes Wort für den gleichen Sachverhalt verwendet, der mag das gerne tun – solange klar ist, dass er (oder sie) genau diesen Sachverhalt meint.

Extremisten sind zu BEKÄMPFEN – gleich ob sie zu diesen Kampf motiviert werden durch rechte politische Positionen („Rechtsextremismus“), durch aus der Mitte der Gesellschaft stammende Abneigung gegen eine liberale pluralistische Ordnung („Extremismus der Mitte“), oder durch linke Positionen („Linksextremismus“).

Linke politische Positionen sind meist ethisch gehaltvoller als rechte politische Positionen. Das hat im Wesentlichen mit der Entwicklung modernen politischen Denkens in folgenden, dialektisch aufeinander bezogenen Stufen zu tun: Aufklärung & Liberalismus als Reaktion auf den gefestigten neuzeitlichen Fürstenstaat – Konservatismus als Reaktion auf die Französische Revolution – Sozialismus als Reaktion auf die furchtbaren sozialen Begleiterscheinungen der Industriellen Revolution – Faschismus als Reaktion sowohl auf die Krise des liberalen Staates als auch auf die Entstehung der Sowjetunion als erstem kommunistischen Staat – Antifaschismus (unterschiedlichster Herkunft!) als Reaktion auf den Faschismus … usw. usf.

Doch nur weil zu ihm oft ethisch gehaltvolle Motive verleiten, ist Linksextremismus IN KEINER WEISE WENIGER ABZULEHNEN als jener Kampf gegen eine freiheitliche demokratische Grundordnung, zu dem es – als „Rechtsextremismus“ oder als „Extremismus der Mitte“ – aus rechten oder sonstigen anti-liberalen bzw. anti-pluralistischen Motiven kommt.

 

Wegweiser 2:

MAN SOLL ES MIT DEM LANGJÄHRIGEN SPD-VORSITZENDEN UND BUNDESPRÄSIDENTEN JOHANNES RAU HALTEN: „NICHT SPALTEN, SONDERN VERSÖHNEN !“

„Ausgrenzeritis“ und „Ausschließeritis“ müssen in einer pluralistischen Demokratie auf nachweisliche Extremisten beschränkt bleiben. Alle anderen, gleich wie radikal oder – nach eigenem Urteil – „verbohrt“, gilt es einzubinden in jenes wechselseitig neugierige Streiten über Lagebeurteilungen, Interessen, Präferenzen, Mehrheiten und Maßnahmen, das der Kern pluralistischer Demokratie ist und alle ihre Vorzüge erzeugt.

Falls jemand dem hier knapp umrissenen demokratie- und pluralismustheoretischen Argument nicht folgen will, doch für christlich-religiöses Denken aufgeschlossen ist, mag ihm – oder ihr – ein ähnlicher Gedanke aus dem Lukas-Evangelium (Kap. 15,
Vers 1-7) beim Verstehen des Gemeinten helfen.

Das ist eine Stelle, die vermutlich auch der bibelfeste Johannes Rau im Sinn hatte, als er sein berühmtes Wort vom „Versöhnen statt spalten“ formulierte. Sie könnte vielleicht jenen Kirchenleuten einiges sagen, die missliebigen Demonstranten – stolz auf ihre eigene Gerechtigkeit – das Licht ihrer Kirchen entziehen wollen:

„Es nahten aber zu ihm [= Jesus] allerlei Zöllner und Sünder, dass sie ihn hörten. Und die Pharisäer und Schriftgelehrten murrten und sprachen: Dieser nimmt sich der Sünder an und isset mit ihnen [igitt igitt]. Er sagte aber zu ihnen dies Gleichnis und sprach: Welcher Mensch ist unter euch, der hundert Schafe hat und, so er deren eines verliert, der lässt nicht die neunundneunzig in der Wüste und geht hin nach dem verlorenen, bis dass er’s finde? Und wenn er’s gefunden hat, so legt er’s auf seine Achseln mit Freuden. Und wenn er heimkommt, ruft er seine Freunde und Nachbarn und spricht zu ihnen: Freuet euch mit mir; denn ich habe mein Schaf gefunden, das verloren war. Ich sage euch: Also wird auch mehr Freude im Himmel sein über einen Sünder, der Buße tut, als über neunundneunzig Gerechte, die der Buße [oder Barmherzigkeit] nicht bedürfen.“

Unterm Strich: Welchen Mehrwert hat es wohl, aggressiv und destruktiv miteinander umzugehen, wenn’s anders doch auch ginge?

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